LKW fotografieren vom Straßenrand...erlaubt oder nicht....

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  • ElKaktus
    Free-Member
    • 23.04.2023
    • 32

    #1

    LKW fotografieren vom Straßenrand...erlaubt oder nicht....

    wie oben beschrieben, fotografiere ich gewrne lkw`s auf der straße. fokusiert dabie auf dem fahrzeug, nicht fahrer....
    erlaubt oder nicht, sprich erlaubniss plichtig....sprich fahrer muß einverständniss geben oder nicht....
  • Dirk Wächter
    webmaster
    • 16.06.2002
    • 14639

    #2
    Zitat von ElKaktus Beitrag anzeigen
    wie oben beschrieben, fotografiere ich gewrne lkw`s auf der straße. fokusiert dabie auf dem fahrzeug, nicht fahrer....
    erlaubt oder nicht, sprich erlaubniss plichtig....sprich fahrer muß einverständniss geben oder nicht....
    Ich könnte mir vorstellen, dass es zu Verwirrungen führt, wenn du mit einer Kamera+Stativ am Straßenrand stehst und auf Fahrzeuge fokussierst. Was für Erfahrungen hast du denn bislang gemacht?

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    • ElKaktus
      Free-Member
      • 23.04.2023
      • 32

      #3
      bis jetzt alles gut....und ich fotografiere nur freihand....

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      • ChriMi
        Full-Member
        • 26.08.2003
        • 2054

        #4
        Es gibt bestimmt Fahrer, die sich freuen, wenn ihr Truck solch eine Aufmerksamkeit erregt. Andererseits könnte es natürlich auch welche geben, die sich dadurch irritieren lassen. Solange Du die Bilder nur privat für Dich machst, dürfte das kein Problem sein. Jedoch bin ich diesbezüglich kein Experte.
        Viele Grüße
        Christoph

        https://chrimi.500px.photography/

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        • Loricaria
          Full-Member
          • 27.02.2006
          • 2000

          #5
          Machen, nicht fragen. (Grauzone) Wenn du jemanden störst, wird man es dir mit Sicherheit mitteilen...
          Viele Grüße, Mike.

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          • NorbertK
            Free-Member
            • 28.08.2013
            • 94

            #6
            Schau mal hier:
            Wen und was darf man in der Öffentlichkeit fotografieren und dann auch noch ausstellen? Das Verfassungsgericht hat die Legalität der Straßenfotografie untermauert – und gleich eine neue Grauzone eröffnet.

            Gibt auch einen Hinweis, dass LKW fotografieren vom Straßenrand durchaus als Streetfotografie einordnbar ist.

            Gruß

            Norbert

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            • ElKaktus
              Free-Member
              • 23.04.2023
              • 32

              #7
              danke für die info, leider nur mit registrierung lesbar....habe aber was ähnliches gefunden.

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              • NorbertK
                Free-Member
                • 28.08.2013
                • 94

                #8
                Hatte ich nicht beachtet, tut mir leid.

                Es geht dort um eine Klage einer Frau vor dem Verfassungsgericht gegen ein Street-Foto von ihr. Das Verfassungsgericht stellte fest, dass es für die Streetfotografie strukturtypisch sei, das Personen ohne vorherige Einwilligung abgebildet werden. Ziel der Straßenfotografie sei es, die Realität unverfälscht abzubilden, " .. wobei das spezifisch Künstlerische in der bewussten Auswahl des Realitätsausschnitts und der Gestaltung mit fotografischen Mitteln zum Ausdruck kommt.“

                Das Foto ist dementsprechend ein Kunstwerk.

                Lastwagen auf Straße = Realitätsausschnitt, strukturtypisch ist, dass in einem fahrenden LKW ein Fahrer sitzt. Nun bin ich kein Jurist und kann keine Rechtsberatung machen, aber so interpretiere ich das.

                Das Verfassungsgericht bemängelte jedoch im betrachteten Fall die besonders exponierte Aufstellung eines besonders großen Fotos außerhalb der Ausstellung an einer viel befahrenen Kreuzung. Hier sah es durchaus eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes.​ Also auf Werbeplakaten ja, aber im Rahmen.

                Was zudem wichtig ist:
                Die Kunstfreiheit sieht das Gericht erst dann als eingeschränkt an, wenn eine besonders schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts vorliegt. Etwa, wenn die abgebildete Person sich in einem geschützten Raum befand oder in einer besonders herabsetzenden Weise abgebildet wurde. (ebenda).

                Gruß

                Norbert​

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                • ElKaktus
                  Free-Member
                  • 23.04.2023
                  • 32

                  #9
                  danke für deine erläuterung, dann ist es das urteil das ich auch so kenne.

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