Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?
Hallo @alle,
September 2017 habe ich auf Facebook ein Bild hochgeladen und die Bildzeitung hat ohne mein Wissen an diesem bedient und in einer der letzten Ausgaben abgedruckt.
Lohnt es sich rechtliche Schritte gegen diese Zeitung zu unternehmen weil hier eine Urheberrechtverletzung vor liegt?
Für Antworten und Tipps Vielen Dank im Voraus.
Grüße
Elias
AW: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?
Zitat:
Bezug auf die Nachricht von Elias Yusuf
Lohnt es sich rechtliche Schritte gegen diese Zeitung zu unternehmen weil hier eine Urheberrechtverletzung vor liegt?
Ja.
AW: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?
Eher Nein, lies dir nochmal durch was du bei Facebook damals abgenickt hast.
AW: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?
Wurdest du als Urheber genannt?
AW: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?
Auf den Abgedruckten Foto stand nur "Foto Privat". Ich bin nicht als Urheber geannt worden.
AW: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?
"Die Angabe der Quelle bzw. das Recht auf Urhebernennung ist ein Abmahnklassiker. Kurz gesagt, es geht immer um den Urheber, also den Fotografen, der genannt werden muss. Das deutsche Urheberrecht sagt dazu, dass die Namensnennung “am Werk” erfolgen muss, also direkt am Bild. Viele Plattformen wie Fotolia bestimmen zwar, dass eine Namensnennung des Fotografen im Impressum genügt. Da Fotolia aber nicht Urheber ist, kann Fotolia das nach deutschem Recht gar nicht festlegen, allein der Fotograf entscheidet darüber." zitiert: https://www.diedruckerei.de/magazin/...issen-sollten/
AW: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?
Ich danke euch für das Feedback.
Da gibt es wohl jetzt 2 Wege die man gehen kann.
1. sich mit der Redaktion von der Bildzeitung in Verbindung setzen um hier nachträglich ein Honorar zu vereinbaren oder
2. einen Fachanwalt für Urheberrecht damit konsultieren.
Was denkt ihr darüber, das 1. Oder das 2.?
AW: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?
Bei Variante 2 kann es durchaus passieren, dass du klagen musst, um zu deinem Recht zu kommen.
Wenn du dir das nicht antun willst, nimm Variante 1, auf Var. 2 kannst du immer noch umsteigen.
AW: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?
Zitat:
Bezug auf die Nachricht von Narrenkoenig
Eher Nein, lies dir nochmal durch was du bei Facebook damals abgenickt hast.
Was hat Facebook damit zu tun, dass eine Deutsche Zeitung ein Bild klaut? Man räumt Facebook zwangsweise Nutzungsrechte ein, aber nicht jedem beliebigen Bilderdieb, der das Bild dort runterlädt und für andere gewerbliche Zwecke benutzt.
AW: Urheberrechtverletzung / Recht am eigenen Bild ?
Zitat:
Bezug auf die Nachricht von Elias Yusuf
Was denkt ihr darüber, das 1. Oder das 2.?
Ich würde einen dritten Weg wählen, mailte der Zeitung einfach direkt eine ordentliche Rechnung für das Foto. Zugrunde legen würde ich das Leserreporter-Honorarversprechen von "bis zu 250 Euro" - da die Zeitung das Foto selbst ausgewählt hat, ist es wohl die volle Summe wert - und den legitimen 100-Prozent-Aufschlag für die fehlende Urheberangabe.
Mein Weg wäre also: Eine ordentliche Rechnung über 500 Euro hinschicken, eine legitime Frist nicht vergessen und abwarten, was passiert. Ich vermute, es würde sich jemand melden, darauf hinweisen, dass 500 Euro viel zu hoch und unüblich seien, und dann die Summe nennen, die sie anbieten. Die würde ich nehmen & gut.