Datenschutzgrundverordnung - Was macht Ihr auf Eurer Hompage
am 25.05.2018 wird die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft treten. Das Betriff auch die private Homepage.
Es muss dafür z.B. einen Menüpunkt geben der immer erreichbar ist.
Bekomme zur Zeit EMails von meinen Versicherungen, Online-Shops, ... EMails bei denen deren Datenschutzverordnung zugestimmt werden muss bzw. durch nicht wiedersprechen diese
akzeptiert wird. Denke das ist schon ein wichtiges Thema, auch im Hinblick auf Abmahnanwälte.
Was macht Ihr?
AW: Datenschutzgrundverordnung - Was macht Ihr auf Eurer Hompage
Holger, private Homepages sind damit eigentlich nicht gemeint.. gewerbliche Homepages aber sehr wohl, Firmenseiten sowieso.
Zitat:
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.
PS: Das einfachste ist, keine (fremden) Daten zu speichern.. denn damit hälst Du auch keine vor und musst keine Daten löschen oder Zustimmungen einholen. ;)
Das gilt ab Mai... ich hab übrigens meine Seiten aktuell komplett abgeschaltet (auch deswegen) und nutze nur Facebook und Co...da die Nutzer es dort über die Plattform beachten müssen.
Und leider noch keinen Bock und Plan wie ich das wiederaufbaue...
das gilt auch für eine gewerbliche Immobilienseite, die ich habe; aber zum Glück nicht davon abhängig bin.
AW: Datenschutzgrundverordnung - Was macht Ihr auf Eurer Hompage
Naja Eric, was privat ist ist mehr als schwammig formuliert. Habe jetzt schon einige Seiten die das Thema behandeln gefunden und dort heißt es das auch eine private Hompage davon betroffen ist.
Selbst wenn Du keine Daten sammelst macht das mit Sicherheit Dein Provider (Zeit des Zugriffs, IP-Adresswen.). Und darauf musst Du hinweißen.
Andere schreiben eine Datenschutzerklärung ist auf jeden Fall dann notwendig wenn ein Kontaktformular auf der Homepage existiert.
Dann muss Du erklären welche Daten Du speicherst und wofür.
Bei der deutschen Anwaltshotline unter
https://www.deutsche-anwaltshotline....p-abmahnsicher
steht zu privat folgendes:
" ... Die Datenschutzgrundverordnung gilt für Sie als Webseitenbetreiber, dessen Seite nicht ausnahmslos privat ist und sich somit nicht nur an Freunde und Verwandte richtet – denn dann benötigen Sie eine Datenschutzerklärung.
Sind Sie also Webseitenbetreiber, sollten Sie umgehend alle notwendigen Schritte einleiten, um die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung umzusetzen - insbesondere dann, wenn Sie gleichzeitig einen Online-Shop betreiben ... "
Nach der Definition ist eine Seite privat wenn sie sich ausnahmslos nur an Freunde und Verwandte richtet
Welche Seiten/Homepage richtet sich bitte nur an Freunde und Verwandte ???
Ist das eine Homepage die nur über ein Passwort betreten werden kann das der Webseitenbetreiber nur Freunden und Verwandten zur Verfügung stellt?
Bin echt am Überlegen meine Homepage stillzulegen bevor ich mir da eventuell Ärger einhandle.
AW: Datenschutzgrundverordnung - Was macht Ihr auf Eurer Hompage
Ich habe mir die Datenschutzerklärung bei eRecht24 erstellen lassen. Momentan gehe ich davon aus, dass das so funktioniert und ausreichend ist. Die Website gleich stillzulegen ist wohl etwas overdressed.
AW: Datenschutzgrundverordnung - Was macht Ihr auf Eurer Hompage
Zitat:
Bezug auf die Nachricht von Thomas Madel
Ich habe mir die Datenschutzerklärung bei eRecht24 erstellen lassen. Momentan gehe ich davon aus, dass das so funktioniert und ausreichend ist. Die Website gleich stillzulegen ist wohl etwas overdressed.
Ich mache an der HP schon seit Monaten nichts mehr.
Die stillzulegen ist jetzt wirklich kein großer Verlust für die Menscheit.
AW: Datenschutzgrundverordnung - Was macht Ihr auf Eurer Hompage
Als Provider und Hoster und Werbeagentur habe ich mich auf mehreren Ebenen schlau gemacht und ja,
a.) Datenschutzerklärung auf die Seite und fertig.
b.) Wenn nicht anonymisierte Personendaten verarbeitet werden (also eine eindeutig identifizierbare Person aus der Menge), muss die DSGVO beachtet werden.
c.) Wenn nur anonymisiert Daten verarbeitet werden (z.B. User f:11 + Kennwort xy), greift die DSGVO nicht.
d.) Wer über die "normalen" Geschäftsdaten hinaus Daten verspeichert, muss die DSGVO sehr ernst nehmen (z.B. "irgendwo gesammelte Daten für E-Mail Kampagnen"); "normale" Geschäftsdaten sind Name, Anschrift, Telefon zusammen mit Rechnungs- oder Angebotsnummer -- die gesetzliche Dokumentationspflicht get der DSGVO immer vor.
Und wer nun vor hat, seine Website stillzulegen, dem sei gesagt, dass auch das Aufbewahren von Visitenkarten der DSGVO unterliegen. Wer also "grundlos" uralte V-Karten gesammelt im Schreibtisch oder am Dachboden hat, könnte theoretisch ebenfalls unter Druck kommen.
AW: Datenschutzgrundverordnung - Was macht Ihr auf Eurer Hompage
Zitat:
Bezug auf die Nachricht von Holger Leyrer
Die stillzulegen ist jetzt wirklich kein großer Verlust für die Menscheit.
Das gilt für sehr, sehr viele Internetseiten! :biggrinbounce:
AW: Datenschutzgrundverordnung - Was macht Ihr auf Eurer Hompage
Das sehe ich auch so, ohne Webshop lässt sich das meiner Meinung nach bei gewerblichen Webauftritten mit einer Datenschutzerklärung und etwas Vorsicht (Cookies etc.) ganz gut meistern. Kritisch kann das Einbinden von fremden Werbungen werden, weil man deren Methoden nicht kennt und keinen Einfluss darauf hat.
AW: Datenschutzgrundverordnung - Was macht Ihr auf Eurer Hompage
Zitat:
Bezug auf die Nachricht von f:11
c.) Wenn nur anonymisiert Daten verarbeitet werden (z.B. User f:11 + Kennwort xy), greift die DSGVO nicht.
Du wirst doch keine Passwörter im Klartext speichern :O
Das macht man normal als Hash! Falls doch, sehe ich die Stafe als zu mild an.
Schöne Grüsse
Wolf
AW: Datenschutzgrundverordnung - Was macht Ihr auf Eurer Hompage
Abgesehen davon, dass dein Einwand gar nicht gefragt ist, weil die meisten n00bs wohl keine Ahnung haben, was ein Hash wäre, sondern bloß ein CMS verwenden, wäre es auch wurscht aus Sicht der DSGVO, weil ein User-Name eben genau kein personenbezogenes Datum darstellt (solange der n00b nicht seine persönlichen Daten mit dem Synonym per Profil verknüpft). Dito übrigens auch bei Cookies, die ebenfalls nicht personenbezogen sind. Cookies haben nichts mit der DSGVO zu tun, sondern mit dem Telekommunikationsgesetz, das später durch die E-DSVO ersetzt werden soll/wird. Die DSGVO regelt nur die Speicherung von Daten eindeutig als lebende, natürliche Personen identifizierbare Rechtssubjekte und deren Recht auf Nichtspeicherung bzw. den Schutz ihrer Daten. Was im Fall von Papier die Anschaffung eines Aktenvernichters der Sicherheitsstufe >P3 erforderlich macht (Cross-Cut auf Mini-Schnitzel). Man fragt sich, ob es auch strafbar ist, die persönlich adressierte Werbepost an sich selbst ungesichert in die Altpapiersammlung zu schmeißen …