AW: Patienten nicht unkenntlich gemacht: Geldstrafe für Fotografen
hä? Ich habe doch dreimal gelesen, weil ich wissen wollte, wie hoch die Tagessätze sind. Dreimal drübergelesen :-D
AW: Patienten nicht unkenntlich gemacht: Geldstrafe für Fotografen
Zitat:
Bezug auf die Nachricht von Simone Baumeister
hä? Ich habe doch dreimal gelesen, weil ich wissen wollte, wie hoch die Tagessätze sind. Dreimal drübergelesen :-D
2. Absatz, 3. Satz:
Es bestätigte mit der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung die vom Landgericht Aachen verhängte Strafe von 40 Tagessätzen je 80 Euro (Az.: III-1 RVs 93/17).
LG
Off
AW: Patienten nicht unkenntlich gemacht: Geldstrafe für Fotografen
Zitat:
Bezug auf die Nachricht von thomas_68
3200 Euro steht dort auch nicht.;) Aber es steht dort "40 Tagessätze zu 80 Euro".
Wenn es sich um Tagessätze handelt, ist es immer auf das Netto-Gehalt bezogen. Der gute verdienst also 2.400 Euro Netto im Monat.
AW: Patienten nicht unkenntlich gemacht: Geldstrafe für Fotografen
Zitat:
Bezug auf die Nachricht von URi
Wenn es sich um Tagessätze handelt, ist es immer auf das Netto-Gehalt bezogen. Der gute verdienst also 2.400 Euro Netto im Monat.
Trifft fast, aber nicht vollständig zu: http://www.anwalt-strafbefehl-berlin...ehl-tagessatz/
LG
Off