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Thema: urheberrechtlich geschützer Eifelturm bei Nacht

  1. #1

    Ausrufezeichen urheberrechtlich geschützer Eifelturm bei Nacht
    Thread-Eröffner

    Hallo zusammen,

    ich stehe momentan vor einem größeren Problem, welches hier schon häufiger angesprochen wurde. Es geht um den nächtlich illuminierten Eifelturm in Paris: Laut offizieller Webseite der Betreibergesellschaft Société Nouvelle d'Exploitation de la Tour Eiffel (SNTE) des Eiffelturms in Paris ist die nächtliche Turmbeleuchtung nach französischem Recht urheberrechtlich geschützt, so dass vor Veröffentlichung von Fotos Gebühren an die SNTE zu bezahlen sind.

    Zitat von der Homepage:
    Q : Is the publishing of a photo of the Eiffel Tower permitted?
    A : There are no restrictions on publishing a picture of the Tower by day. Photos taken at night when the lights are aglow are subjected to copyright laws, and fees for the right to publish must be paid to the SETE.

    Die Frage ist nun, ob damit die orangene "Standardbeleuchtung" oder die immer zur vollem Stunden auflackernden hellen weißen Lichter gemeint sind.

    Ist hier jemand im Forum ein Fall bekannt, bei dem die SETE ihr fragwürdiges "Recht" eingeklagt hat und Forderungen gestellt - inbesondere an ausländische Fotografen.

    Mir ist zudem bekannt, dass man die Pariser Stadtlandschaft fotografieren kann, auch wenn der Eifelturm klein zu sehen ist. Dann muss keine Gebühren entrichten.

    Kennt sich zufällig jemand mit europäischen Recht aus? Ist der urheberrechtliche Schutz von Gebäuden überhaupt möglich? Insbesondere bei solchen weltbekannten Gebäuden wie der Eifelturm, bei dem ein allgmein großes öffentliches Interesse vorliegt und alleine schon deswgen aus presserechtlicher Sicht Fotografieren normalerweise erlebaut sein müsste - ohne Gebühren.

    Kennt jemand einen Pariser Rechtsanwalt (optimal mit Schwerpunkt Medienrecht) der kurz aus erster Hand Informationen erteilen könnte?

    Und was ist in dem Fall, wenn der Eifelturm nur schmuckes Beiwerk eines Fotos ist und der wichtigste Teil des Bildes z.B. ein glückliches Liebespaar? Der Eifelturm könnte in seinem Fall auch zufällig im Hintergrund sein.

    Ein Beispielfoto mit geschwärzten Eifelturm:



    Ich würde gerne dieses und diverse andere Fotos vom nächtlichen Eifelturm für verschiedene Projekte (auch kommerzielle Nutzung) benutzen.

    Freue mich auf eure Antworten,

  2. #2
    Free-Member
    Registriert seit
    23.08.2005
    Beiträge
    72

    Standard AW: urheberrechtlich geschützer Eifelturm bei Nacht

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Julian Stratenschulte Beitrag anzeigen

    Kennt sich zufällig jemand mit europäischen Recht aus? Ist der urheberrechtliche Schutz von Gebäuden überhaupt möglich? Insbesondere bei solchen weltbekannten Gebäuden wie der Eifelturm, bei dem ein allgmein großes öffentliches Interesse vorliegt und alleine schon deswgen aus presserechtlicher Sicht Fotografieren normalerweise erlebaut sein müsste - ohne Gebühren.


    Freue mich auf eure Antworten,
    Ja das haben die Franzosen anders geregelt, nicht der Eifelturm, sondern die Beleuchtung ist urheberrechtlich geschützt. Ist wie mit den verpacktem Reichstag u.ä.

  3. #3
    Free-Member
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    1.948

    Standard AW: urheberrechtlich geschützer Eifelturm bei Nacht

    Zitat Wikipedia:

    Die Panoramafreiheit gilt nicht in Frankreich. Daher kann die Stadt Paris für das nächtliche Beleuchtungsdesign des Eiffelturms das Urheberrecht beanspruchen.
    Stellt ein geschütztes Objekt nicht das zentrale Bildmotiv dar, kann es allerdings frei abgebildet werden.
    Bilder, die nur für persönliche Zwecke gemacht werden, sind erlaubt, solange sie nicht veröffentlicht werden.
    Davon, von der durch die europäische Richtlinie 2001/29/EG Art. 5 Abs. 3 lit. h eröffneten Möglichkeit, die Panoramafreiheit einzuführen, Gebrauch zu machen, hat am 21. Dezember 2005 die Nationalversammlung abgesehen

  4. #4

    Standard AW: urheberrechtlich geschützer Eifelturm bei Nacht

    Vielleicht hilft das hier etwas weiter:
    http://www.dforum.net/showthread.php?t=476639

  5. #5
    Free-Member
    Registriert seit
    14.04.2007
    Beiträge
    736

    Standard AW: urheberrechtlich geschützer Eifelturm bei Nacht

    Schreib doch einfach an die SETE!
    Sag ihnen für was das Bild ist und leg es bei und bitte um eine Genehmigung.
    Thomas

  6. #6

    Standard AW: urheberrechtlich geschützer Eifelturm bei Nacht

    Die Panoramafreiheit gilt nicht in Frankreich. Daher kann die Stadt Paris für das nächtliche Beleuchtungsdesign des Eiffelturms das Urheberrecht beanspruchen.
    Man darf in dieser Frage aber nicht vergessen, dass im Urheberrecht das Schutzlandprinzip gilt! Das heißt, es wird immer das Recht jenes Landes angewandt, in dem die Veröffentlichung stattfindet, unabhängig vom eigentlichen Herkunftsland des Werkes oder der Nationalität des Urhebers. Ob die Veröffentlichung eines Fotos zulässig ist oder nicht, wird daher davon abhängen, in welchem Land diese Publikation erscheinen wird.

    Wie es bei Veröffentlichung im Internet aussieht, wird vermutlich nicht einmal ein Heer von Anwälten verbindlich sagen können. Man kann wohl damit argumentieren, dass eine Veröffentlichung auf einer deutschsprachigen Website DACH mit ihren Panoramafreiheiten als Zielgebiet hat (aus diesem Grund erlaubt z. B. die deutsche Wikipedia Fotos des Atomiums), aber dank "Forum Shopping" wird wohl immer ein gewisser Unsicherheitsfaktor bestehen bleiben.

  7. #7
    Free-Member
    Registriert seit
    16.01.2008
    Beiträge
    13

    Standard AW: urheberrechtlich geschützer Eifelturm bei Nacht

    Die spinnen die Gallier...

  8. #8

    Standard AW: urheberrechtlich geschützer Eifelturm bei Nacht

    Zitat Bezug auf die Nachricht von ArpO Beitrag anzeigen
    Die spinnen die Gallier...
    Hi,

    das gibts hierzulande auch, siehe Bayerische Schlösserverwaltung....

    VG
    Christian

    www.christianahrens.de

  9. #9
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: urheberrechtlich geschützer Eifelturm bei Nacht

    Du kannst das ganze ja auch umdrehen.
    Schick denen eine Rechnung weil es nicht möglich ist Dein Paar zu Fotografieren ohne dass dieser hässliche, Eifelturm drauf ist. Ist ja schrecklich das Ding.

  10. #10
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: urheberrechtlich geschützer Eifelturm bei Nacht

    Zitat Bezug auf die Nachricht von M_L Beitrag anzeigen
    Vielleicht hilft das hier etwas weiter:
    http://www.dforum.net/showthread.php?t=476639

    Ich denke, da ist alles gesagt.
    Pack ein Copyright drunter und wenn Du es verkaufen willst, musst Du Lizenzgebühren abdrücken.



    lg
    Gerd

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