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Thema: Wer darf Hochzeitsfotos machen?

  1. #21
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?

    Zitat Bezug auf die Nachricht von *Claus* Beitrag anzeigen
    Ganz einfach. In unterschiedlichem Kontext haben identische Begriffe öfter unterschiedliche Bedeutung.
    Hallo Claus,
    danke dir - das ist schon klar. Nur geht es hier um keinen unterschiedlichen Kontext, sondern um die Definition "Fotograf" - und das wird von der KSK eben nicht klar und eindeutig gehandhabt. Im Erhebungsbogen zur KSK-Mitgliedschaft wird von "Fotograf, Lichtbildner, Fotodesigner", "Bildjournalist, Bildberichterstatter, Pressefotograf und "Werbefotograf" gesprochen. Sie sind sich also der Unterschiede wohl bewusst. Der Fotograf ist aber klar eine handwerkliche Berufsbezeichnung - damit besteht hier eben keine Versicherungspflicht und auch kein Recht auf Aufnahme in die KSK.
    Gerade der KSK wäre eine exakte Formulierung im Hinblick auf die kleinen, feinen Unterschiede zwischen den einzelnen Berufsgruppen angeraten - Rechtssicherheit macht für beide Seiten Sinn. Das ein Fotodesigner oder Bildjournalist im Alltag auch als "Fotograf" gesehen wird, hat damit nichts zu tun.

    Grüße
    Joni

  2. #22
    Free-Member Avatar von net_stalker
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    4.825

    Standard AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?

    OK - Dann Rechnung mit ausgewiesener Märchensteuer. Keine Spitzfindigkeiten bitte.

  3. #23
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?

    Hi Net-Stalker,
    vielleicht sollte man noch ergänzen:
    Auch der Freiberufler schreibt Rechnungen mit MwSt - und hat keine Gewerbe angemeldet.

    Grüße
    Joni

  4. #24
    Free-Member Avatar von net_stalker
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    4.825

    Standard AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?

    Vielleicht hätte ich schreiben sollen: im vorliegenden Fall (Hochzeitsfotos).

    In dem Moment in dem ich Hochzeitsfotos mache und verkaufe bin ich kein Freiberufler mehr.
    Ein Bildberichterstatter (im Einkommenssteuergesetzt explizit genannt) ist einer.

    http://dejure.org/gesetze/EStG/18.html

  5. #25
    Free-Member Avatar von michael_alabama
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    Standard AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Detlev Rackow Beitrag anzeigen
    Ob sich ein Hochzeitsfoto durch technische Korrektheit auszeichnet? Ich habe da Zweifel.
    Hi Detlev,
    ich hoffe, dass das im Normalfall "gewollt" wird; ob's "gekonnt" wird, ist eine andere Frage...
    Das wär' ja mal 'ne neue Version: Wenn es gekonnt wird, ist es "Kunst", wenn es gewollt wird, ist es "Handwerk" *) .

    vg micha

    *) früher: "Wunst"
    Geändert von michael_alabama (21.04.2010 um 09:53 Uhr)

  6. #26
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?

    ielleicht hätte ich schreiben sollen: im vorliegenden Fall (Hochzeitsfotos).

    In dem Moment in dem ich Hochzeitsfotos mache und verkaufe bin ich kein Freiberufler mehr.
    Ein Bildberichterstatter (im Einkommenssteuergesetzt explizit genannt) ist einer.
    Naja,
    genau darüber besteht ja im Thread eine gewisse Unsicherheit - z.B. das Hochzeiten eben auch von Freiberuflern fotografiert werden.
    Theorie und Alltag sind halt immer zwei Paar Schuhe.

    Ich habe aber noch eine kleine Ergänzung zum Thema "Gewerbe":
    Wer ein Gewerbe angemeldet hat, aber die "Kleinunternehmerregelung" nutzt, schreibt Rechnungen ohne MwSt.

    Ich erwähne es nur, weil diese gesamte Thematik äußerst komplex ist und sich oft nur in kleinen, aber wichtigen Details unterscheidet.

    Grüße
    Joni

  7. #27
    moderierte Schreiber
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    2.109

    Standard AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?

    Zitat Bezug auf die Nachricht von michael_alabama Beitrag anzeigen
    Hi Detlev,
    ich hoffe, dass das im Normalfall "gewollt" wird; ob's "gekonnt" wird, ist eine andere Frage...
    Das wär' ja mal 'ne neue Version: Wenn es gekonnt wird, ist es "Kunst", wenn es gewollt wird, ist es "Handwerk" *) .

    vg micha

    *) früher: "Wunst"

    oder

    „Wenn man es kann, ist's ja keine Kunst,wenn man es nicht kann, erst Recht nicht.”
    Karl Valentin
    Yes, we Canon!

  8. #28
    Free-Member Avatar von schreddman
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    Beiträge
    276

    Standard AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?

    Zitat Bezug auf die Nachricht von joni2001 Beitrag anzeigen

    Ich habe aber noch eine kleine Ergänzung zum Thema "Gewerbe":
    Wer ein Gewerbe angemeldet hat, aber die "Kleinunternehmerregelung" nutzt, schreibt Rechnungen ohne MwSt.

    Ich erwähne es nur, weil diese gesamte Thematik äußerst komplex ist und sich oft nur in kleinen, aber wichtigen Details unterscheidet.

    Grüße
    Joni

    Hi Joni und andere,

    dazu auch noch eine kleine Ergänzung von mir. Erstens ist das so richtig wie du es schreibst, es gibt aber immer wieder mal den Fall das eine Firma auf eine Rechnung mit Ausweisung der MwSt. besteht, in solch einem Falle ist es gem. der Aussage meiner Steuerberaterin sehr wohl möglich diese auszuweisen, allerdings muß die MwSt. in diesem Fall auf den Rechnungsbetrag aufgeschlagen werden. (Gilt natürlich nur bei Kleinunternehmerregelung)
    In der Regel schreibe ich aber nur Rechnungen an gewerbliche Kunden, ansonsten läuft alles Bar über Registrierkasse....ich sehen für mich auch keinen Sinn eine Rechnung für Hochzeiten zu schreiben. Hier unterscheide ich zwischen gewerblichen und privaten Kunden.

    VG Tino

  9. #29

    Standard AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?

    Zitat Bezug auf die Nachricht von schreddman Beitrag anzeigen
    es gibt aber immer wieder mal den Fall das eine Firma auf eine Rechnung mit Ausweisung der MwSt. besteht, in solch einem Falle ist es gem. der Aussage meiner Steuerberaterin sehr wohl möglich diese auszuweisen, allerdings muß die MwSt. in diesem Fall auf den Rechnungsbetrag aufgeschlagen werden. (Gilt natürlich nur bei Kleinunternehmerregelung)
    ???
    Du kannst nicht ein mal mit Umsatzsteuer Rechnungen schreiben und das andere mal ohne.

    Kleinunternehmer brauchen keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen, dürfen sie aber auch nicht auf Ausgangsrechnungen ausweisen.
    Und: Das Recht des Vorsteuerabzugs haben sie damit natürlich auch nicht.

    Der Gesetzgeber gibt Kleinunternehmern allerdings die Möglichkeit, freiwillig für die Umsatzsteuerpflicht zu optieren. Dieses Wahlrecht kann beispielsweise dann interessant sein, wenn man

    - angesichts hoher Anlaufinvestitionen Wert auf den Vorsteuerabzug legen oder

    - sich im Geschäft mit Geschäftskunden nicht als kleiner Krauter outen will


    Das Kleinunternehmer-Wahlrecht unterliegt jedoch einer wichtigen Einschränkung:
    Bindungsfrist
    Wer freiwillig auf die Steuerfreiheit verzichtet, legt sich damit für die nächsten fünf Jahre fest. Mit dieser Festlegung will der Gesetzgeber dem "Umsatzsteuer-Hopping" vorbeugen, mit dessen Hilfe sich ansonsten interessante steuerliche Mitnahmeeffekte erzielen ließen.

  10. #30
    Free-Member Avatar von schreddman
    Registriert seit
    28.06.2007
    Beiträge
    276

    Standard AW: Wer darf Hochzeitsfotos machen?

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Dirk_Eagle Beitrag anzeigen
    ???
    Du kannst nicht ein mal mit Umsatzsteuer Rechnungen schreiben und das andere mal ohne.

    Kleinunternehmer brauchen keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen, dürfen sie aber auch nicht auf Ausgangsrechnungen ausweisen.
    Und: Das Recht des Vorsteuerabzugs haben sie damit natürlich auch nicht.
    Hi,

    ist ja richtig. Ich gebe nur das wieder was mir die Dame vom Fach sagt.
    Ob dies nun wahr oder falsch ist kann ich nicht sagen, ich bin weder vom FA noch bin ich Steuerberater und wenn ich meine Steuerberaterin mit solch einer Frage konfrontiere gehe ich eigentlich davon aus das das richtig ist.

    Ich sehe, da tun sich schon wieder Abgründe auf

    LG

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