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Thema: Versicherung der Kamera

  1. #21

    Standard AW: Versicherung der Kamera

    Versicherungen sind so lange unnötig, bis einem mal sein Body oder teures tele runter fällt oder im Bach versinkt.
    Dann sind mal fix 10.000€ und mehr futsch, wo eine Versicherung hilft

    Ich drücke mich auch schon länger um eine Versicherung, aber immer wenn ich mal bis zum bauch im Wasser stehe, überkommt mich schon hier und dort mal ein komisches Gefühl.
    Gleiches gilt im Winter oder beim Outdooreinsatz nahe der Grasnarbe

  2. #22
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    Standard AW: Versicherung der Kamera

    Zitat Bezug auf die Nachricht von marcus2388 Beitrag anzeigen
    Schließlich zahlen die nur in solchen Situationen, in denen eh nichts abhanden kommen würde. Wer sich den Spaß machen möchte, kann ja gerne mal die Konditionen gängiger Fotoversicherungen studieren. (Fotoequipment auf Reisen ist bspw. nur versichert, wenn man es immer bei sich führt... auch im Hotel beim Essen... na toll... bei so einer Bedingung kommt mir doch eh nichts abhanden).
    Die einzigen üblichen ausgeschlossene Gefahr bei einer vernünftigen Versicherung ist Kriegszustand und Kernenergie alles andere (auch Liegenlassen) sollte sie decken. Sicherlich ist Kriegszustand eine Interpretationsfrage, ich sehe mich vermutlich nicht in einem Kriegsgebiet (Krise ist schließlich nicht gleich Krieg), die Versicherung würde da wahrscheinlich anders argumentieren, aber einer gewissen Interpretationsfreiheit (von beiden Seiten) ist bei jedem Schadensfall möglich/üblich.

  3. #23

    Standard AW: Versicherung der Kamera

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Dortmunder Beitrag anzeigen
    ich habe bei diesem Fairsicherungsladen auch eine Fotofairsicherung abgeschlossen. Eine Reduzierung der Prämie auf Grund einer "Zeitwert weniger als die Hälfte des Neuwertes" habe ich nicht durchsetzen können. Jetzt ist mein EF 600 F4.0 (ohne IS) zum Neuwert von 11500 Euro versichert.
    Mit ein Grund mich für die Aktivas zu entscheiden war, dass ich dort die Versicherungssumme so festlegen kann, wie Du das gerne getan hättest.

  4. #24

    Standard AW: Versicherung der Kamera

    Zitat Bezug auf die Nachricht von marcus2388 Beitrag anzeigen
    Schließlich zahlen die nur in solchen Situationen, in denen eh nichts abhanden kommen würde. Wer sich den Spaß machen möchte, kann ja gerne mal die Konditionen gängiger Fotoversicherungen studieren. (Fotoequipment auf Reisen ist bspw. nur versichert, wenn man es immer bei sich führt... auch im Hotel beim Essen... na toll... bei so einer Bedingung kommt mir doch eh nichts abhanden).
    Du hast Dich nicht wirklich mit dem Thema beschäftigt, oder bei Versicherungen geschaut, die sich nicht wirklich mit dem Thema beschäftigt haben.
    Es gibt eine ganze Reihe von Fotoversicherungen, und das sind für mich die gängigen (weil relevanten), die eben auch dann zahlen, wenn man das Zeugs nicht bei sich führt. Hotelzimmer und Kofferraum sind da bspw. kein Thema. Das geht so weit, dass sogar der Diebstahl aus einem unbeaufsichtigten Zelt abgedeckt ist.

  5. #25

    Standard AW: Versicherung der Kamera

    Zitat Bezug auf die Nachricht von hs Beitrag anzeigen
    Ist fast schon eine Geschäftsidee: man kaufe sich eine 10000€ Linse für 3500€, versichere sie für den Neupreis des aktuellen Modells und wartet auf das Ende.
    Dass das so funktionieren soll, erschließt sich mir jedoch auch nicht ganz.

  6. #26

    Standard AW: Versicherung der Kamera

    Zitat Bezug auf die Nachricht von M.L. Beitrag anzeigen
    Du hast Dich nicht wirklich mit dem Thema beschäftigt, oder bei Versicherungen geschaut, die sich nicht wirklich mit dem Thema beschäftigt haben.
    Nö, ich hab wie bereits geschrieben ausreichend schlechte Erfahrung mit Fotoversicherungen direkt - und indirekt über Bekannte und Kollegen gemacht. Das waren konkrete Schadensfälle in denen man sich jeweils aufwändig mit der Versicherung streiten musste und meistens doch den Kürzeren zog (oder nach erfolgreichem Schadensbegleich aus der Versicherung geworfen wurde).

    Wenn du persönlich schon mal einen Schaden ersetzt bekommen hast, dann berichte uns doch davon, oder lass dir im Gegenzug den Vorwurf gefallen, dass du dich unzureichend mit dem Thema beschäftigt hast - passt dann nämlich empirisch besser zu dir als zu mir.

  7. #27
    Free-Member Avatar von hs
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    Standard AW: Versicherung der Kamera

    Zitat Bezug auf die Nachricht von FalkoS Beitrag anzeigen
    Dass das so funktionieren soll, erschließt sich mir jedoch auch nicht ganz.
    <Ironie>
    Es gibt allerdings das Problem, dass mir noch nie ein USM verreckt ist. Damit die Geschäftsidee auch wirklich funktioniert muss man u.U. etwas nachhelfen.
    </Ironie>

    Ich kann bei der Versicherung von Klaus den Ärger im Schadensfall förmlich riechen. Solange Klaus zahlt ist gut, sobald was passiert wird die Rechtsabteilung mit dem Fall beauftragt. IMO müsste sogar die Versicherung das Verfahren verlieren, denn ein Vertrag "Altobjektiv mit Neuwert zu versichern" ist IMO bei dem Alter sittenwidrig.

    Meine Gründe hierfür sind:

    1. die Versicherung nimmt Geld für etwas was nur den Bruchteil wert ist
    2. die Versicherung suggeriert dem Kunden den Neuwert
    3. die Versicherung wird wahrscheinlich im Schadensfall Ärger machen
      => was bedeuten würde, dass sie Geld für Leistungen nähme, die sich nicht zahlen will
    4. die Versicherung verleitet potentiell zur Straftat
      => da das Spiel Alt gegen Neu den ein oder anderen überfordern wird.
    5. zuguterletzt sollte die Versicherung auf hieb- und stichfeste Verträge achten, dies ist bei 3fach *überversichert* IMO nicht gewährleistet

  8. #28
    Full-Member Avatar von Christian93
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    Standard AW: Versicherung der Kamera

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Peter Grüner Beitrag anzeigen
    Hi,

    das habe ich mich auch gerade gefragt. Bei meiner Versicherung (Zürich) über den Fairsicherungsladen Freiburg habe ich diesen Passus bislang nicht gelesen. Dann sollte ja meine Prämie auch sinken...

    Gruß,
    Peter
    Die versichern zum Neuwert.
    Über die kann ich micht beklagen, es wurde mein verkratzter Sensor für über 1400 € anstandslos bezahlt.
    LG
    Christian
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    "Den kenn I so guat, den fotografier I auswendig", Karl Valentin

  9. #29
    Free-Member Avatar von Dortmunder
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    Standard AW: Versicherung der Kamera

    Zitat Bezug auf die Nachricht von hs Beitrag anzeigen
    Hi Klaus,



    deckt die Versicherung denn auch einen USM Tod ab (also ein altersbedingter Schaden ohne Unfall, Diebstahl, etc.)? Wenn ja, wird repariert (wenn möglich) oder einfach der Versicherungspreis gezahlt?

    Ab einem gewissen Alter der Linse wird das Ganze nämlich zu einem schlecht kalkulierbaren Risiko für die Versicherung.

    Ist fast schon eine Geschäftsidee: man kaufe sich eine 10000€ Linse für 3500€, versichere sie für den Neupreis des aktuellen Modells und wartet auf das Ende.

    Kann mir schlecht vorstellen, dass Versicherungen sowas freiwillig mitmachen (oder sie verdienen immer noch genug an den Policen ).

    VG Helmut
    Diese Fairsicherung ist keine Vollkasko, man muss noch mitdenken und auch seine Sachen aufpassen. Auch mal eben "fallen lassen" ist bei dieser fairsicherung keine echtes Geschäftsmodell. Dafür kostest diese auch nur die Hälfte.

    Zitat Bezug auf die Nachricht von hs Beitrag anzeigen
    <Ironie>
    Es gibt allerdings das Problem, dass mir noch nie ein USM verreckt ist. Damit die Geschäftsidee auch wirklich funktioniert muss man u.U. etwas nachhelfen.
    </Ironie>

    Ich kann bei der Versicherung von Klaus den Ärger im Schadensfall förmlich riechen. Solange Klaus zahlt ist gut, sobald was passiert wird die Rechtsabteilung mit dem Fall beauftragt. IMO müsste sogar die Versicherung das Verfahren verlieren, denn ein Vertrag "Altobjektiv mit Neuwert zu versichern" ist IMO bei dem Alter sittenwidrig.

    Meine Gründe hierfür sind:

    1. die Versicherung nimmt Geld für etwas was nur den Bruchteil wert ist
    2. die Versicherung suggeriert dem Kunden den Neuwert
    3. die Versicherung wird wahrscheinlich im Schadensfall Ärger machen
      => was bedeuten würde, dass sie Geld für Leistungen nähme, die sich nicht zahlen will
    4. die Versicherung verleitet potentiell zur Straftat
      => da das Spiel Alt gegen Neu den ein oder anderen überfordern wird.
    5. zuguterletzt sollte die Versicherung auf hieb- und stichfeste Verträge achten, dies ist bei 3fach *überversichert* IMO nicht gewährleistet
    Hierzu habe ich noch den Maiverkehr, in dem ich auf den Umstand der großen Differenz ausdrücklich hinweise...

    Diese Fairsicherung relativiert sich allerdings, wenn man mehr als 4 Wochen Auslandsurlaub im Jahr macht. Das sollte dann jeder noch mal genau für sich durchrechnen.

    Weitere Detail sucht Ihr Euch aber bitte selber raus

    MfG
    Klaus

  10. #30
    Free-Member Avatar von hs
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    Standard AW: Versicherung der Kamera

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Dortmunder Beitrag anzeigen
    Weitere Detail sucht Ihr Euch aber bitte selber raus
    Jetzt habe ich doch mal reingeschaut und bin natürlich bei dem Formular der Schadenanzeige hängen geblieben.

    Beschädigtes Objekt (versicherte Sache)
    2.1 Bezeichnung
    Seriennummer/Geräte-Nr.
    Baujahr Betriebsstunden
    Die Frage ist, warum sie dies denn wissen wollen ...

    ... etwa weil sie den Gebrauchswert bestimmen wollen?

    Dies ist für mich durchaus legitim, aber es beisst sich ein wenig mit der Neupreiserstattung.


    2.2 Anschaffungspreis EUR
    Hiermit wird IMO klar unterbunden, dass man eine Altlinse kauft und diese (im Schadensfall) als neu deklariert.

    Die Frage ist nur, warum bezahlt man mit der Versicherungspauschale den Ersatz auf Neuwert.


    2.6 Ist das beschädigte Objekt schon früher von
    einem Schaden betroffen gewesen?
    2.7 Ist die Garantie für das beschädigte Objekt
    abgelaufen?
    2.8 Besteht ein Wartungsvertrag für das
    beschädigte Objekt?
    Das sind alles Fragen, die den Realwert des Objektes erfassen wollen. Wozu das denn, wo doch der Neuwert versichert ist (und auch ersetzt werden soll).

    Der Hammer ist IMO aber folgende Klausel:

    Ich bestätige durch meine Unterschrift, dass die vorstehenden Angaben richtig und vollständig sind. Mir ist bekannt, dass
    der Versicherer bei unwahren oder bewusst unvollständigen Angaben berechtigt ist, dem Versicherungsnehmer den
    Versicherungsschutz zu versagen, und zwar auch dann, wenn dem Versicherer durch die unwahren oder bewusst unvollständigen
    Angaben kein Nachteil entsteht.
    Damit ist IMO Gebrauchtware so gut wie aussen vor, man wird i.a. nicht die ganze Historie des Objektes beim Vorbesitzer kennen.

    @Klaus
    Ich wünsche dir, dass es bei deinem 600er nie zu einem Schaden kommen wird, das Gezedere willst Du gar nicht kennen lernen.

    Andererseits wieso dann trotzdem in die Versicherung einbezahlen.

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