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Garantie auf Reparaturleistungen?
Hallo zusammen!
Nehmen wir mal folgenden Fall an:
Ich sende ein Kameragehäuse oder ein Objektiv
zu Canon nach Willich zur Reparatur ein.
Ich bin kein Mitglied beim CPS.
Das Equipment hat keine Garantie, es handelt sich
also um eine ganz "normale" Reparatur.
Die Reparatur wird ordnungsgemäß ausgeführt, berechnet
und bezahlt. Also ein üblicher Ablauf.
Gibt es dann für die durchgeführte Reparatur eine bestimmte Garantie,
(sowohl auf die Arbeitsleistung als auch die benötigten, getauschten Teile)?
Ich bin gespannt, welche Erfahrungen Ihr damit gemacht habt. Vielen Dank
im voraus für Eure Meinungen dazu.
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Free-Member
AW: Garantie auf Reparaturleistungen?
Wozu ist es sinnvoll, rein hypothetische Rechtsfragen zu klären?
Klar besteht auf die erbrachte Leistung und die eingebauten Ersatzteile ein Gewährleistungsanspruch.
Guckst Du: <Klick>
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AW: Garantie auf Reparaturleistungen?
Klar. Was für eine Frage !
Kommt aber auch drauf an, wie lange die Reparatur zurück liegt.
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AW: Garantie auf Reparaturleistungen?
GARANTIE ist eine freiwilllige Herstellerleistung. Auf Reparaturen gibt es eine Handwerkergewährleistung, auf verarbeitete Teile die gesetzliche Gewährleistung, wobei diese Reparatur dann nicht die gesamte gesetzliche Gewährleistungszeit von zwei Jahren (mit den bekannten Bedingungen) verlängert. Du kannst mal den § 633 BGB anschauen.
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