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Thema: Verlag nutzt Bild für Kalender aber mit falscher Lizenz

  1. #1
    Free-Member
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    Standard Verlag nutzt Bild für Kalender aber mit falscher Lizenz
    Thread-Eröffner

    Hallo Forumsmitglieder,

    ich habe eines meiner Fotos bei einem Kalenderverlag entdeckt welcher nicht über die entsprechende Lizenz für die Bildnutzung verfügt, sondern zuvor nur eine Standardlizenz erworben hat, die nicht für diese Zwecke genutzt werden darf. Ich habe daraufhin den Verlag gebeten, mir die Gesamtauflage des Kalenders zu nennen (es handelt sich schon um die 5. Auflage dieses Kalenders), damit ich eine Rechnung entsprechend der MFM-Liste erstellen kann.
    Als Antwort habe ich nun vom Geschäftsführer ein sehr viel niedrigeres Angebot erhalten, als die MFM Liste für einen solchen Fall vorschlägt. Darüber hinaus behauptet er, dass die Auflagen kaum 1000 Stück überschreiten. Die genaue Anzahl nannte er mir nicht.
    Wie würdet Ihr in diesem Fall vorgehen? Mein Angebot war den Preis nach Auflage und MFM-Liste festzulegen. Sein Angebot war ein deutlich geringerer Betrag als der niedrigste MFM Preis. Ich muss noch hinzufügen, dass dieser Verlag gleichzeitig auch eine Stockagentur betreibt und demnach sehr genau über die Verwendung von Bildlizenzen Bescheid weiß.

    Gruß
    Jan

  2. #2
    Free-Member Avatar von Hermann Klecker
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    Standard AW: Verlag nutzt Bild für Kalender aber mit falscher Lizenz

    Der Verlag ist da vollumfänglich auskunftspflichtig. Wenn Du keine Daten bekommst, dann mach es wie das Finanzamt. Nimm eine exorbitant hohe Schätzung vor. Die wirst Du zwar nie durchsetzen, aber damit sorgst Du dafür, dass die Nennung realer Zahlen plötzlich im Interesse des Verlags liegt.


    Verdopple den Preis wegen unautorisierter Verwendung.

    Wurdest Du als Urheber benannt? Falls nicht - hattest Du explizit darauf verzichtet? Falls auch das nicht, dann verdopple den Preis erneut. (In der Summe das dreifache, nicht das vierfache, falls beides zutrifft).

  3. #3

    Standard AW: Verlag nutzt Bild für Kalender aber mit falscher Lizenz

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Hermann Klecker Beitrag anzeigen
    Der Verlag ist da vollumfänglich auskunftspflichtig. Wenn Du keine Daten bekommst, dann mach es wie das Finanzamt. Nimm eine exorbitant hohe Schätzung vor. Die wirst Du zwar nie durchsetzen, aber damit sorgst Du dafür, dass die Nennung realer Zahlen plötzlich im Interesse des Verlags liegt.
    Nur mal aus Interesse. Woher weiß ich denn dann, dass die Zahlen wirklich stimmen? Was, wenn er sagt, die Auflage betrug 5.000 Stück, aber in Wirklichkeit war es 20.000? Wie kann ich sicher sein, dass die Zahl stimmt?

  4. #4
    Free-Member
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    Standard AW: Verlag nutzt Bild für Kalender aber mit falscher Lizenz
    Thread-Eröffner

    Danke für die hilfreichen Ratschläge.
    Ich habe den Geschäftsführer gebeten (nicht eingefordert) mir schriftlich die Auflagenhöhe nachzuweisen. Dem ist er nicht nachgekommen. Daraufhin hat er mir den Preis in seiner Email diktiert, den ich auf meine Rechnung schreiben soll. Ehrlich gesagt finde ich das eine riesen Unverschämtheit. Er ist nicht einmal ansatzweise auf mein Angebot eingegangen.
    Würdet Ihr in diesem Fall nochmals höflich einen anderen Rechnungsbetrag einfordern oder gleich einen Anwalt einschalten?

    Die Sache mit der Auskunftspflicht ist mir bisher nur bekannt, sobald ein Anwalt eingeschaltet wurde. Kann ich auch als Fotograf bzw. Urheber diese Auskunft einfordern?

  5. #5
    Free-Member Avatar von Hermann Klecker
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    Standard AW: Verlag nutzt Bild für Kalender aber mit falscher Lizenz

    UrhG 54f
    Auskunftspflicht
    (1) Der Urheber kann von dem nach § 54 oder § 54b zur Zahlung der Vergütung Verpflichteten Auskunft über
    Art und Stückzahl der im Geltungsbereich dieses Gesetzes veräußerten oder in Verkehr gebrachten Geräte
    und Speichermedien verlangen. Die Auskunftspflicht des Händlers erstreckt sich auch auf die Benennung der
    Bezugsquellen; sie besteht auch im Fall des § 54b Abs. 3 Nr. 1. § 26 Abs. 7 gilt entsprechend.
    (2) ...
    (3) Kommt der zur Zahlung der Vergütung Verpflichtete seiner Auskunftspflicht nicht, nur unvollständig oder
    sonst unrichtig nach, so kann der doppelte Vergütungssatz verlangt werden.


    Von Anwälten steht da nichts.

    Der Knackpunkt ist jetzt nur der - wenn Du nicht weißt, was der korrekte Satz ist, weil Dir die Auskunft verweigert wurde, wie hoch ist dann das Doppelte des Satzes? :-)

    Ausserdem ist nicht geregelt, was passiert, wenn man eine falsche Auskunft erhält oder wie man das überprüft.

  6. #6
    Free-Member
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    Standard AW: Verlag nutzt Bild für Kalender aber mit falscher Lizenz
    Thread-Eröffner

    Eigentlich möchte ich einen Rechtsstreit vermeiden. Aber was soll man tun, wenn die andere Person keine Auskunft erteilt und nicht bereit ist die Preise nach MFM zu bezahlen? Bisher habe ich es immer vermieden einen Anwalt einzuschalten. Wie handhabt Ihr solche Fälle? Schickt Ihr gleich den Anwalt vorbei, oder kontaktiert Ihr die betreffende Person oder Firma persönlich?
    Ich hatte gerade erst letzte Woche einen Fall, wo eins meiner Fotos noch mit Wasserzeichen auf einer Firmenwebseite verwendet wurde. Das Bild wurde illegal heruntergeladen. Auch hier habe ich die Firma persönlich kontaktiert und einen entsprechenden Betrag eingefordert. Dieser wurde dann umgehend überwiesen, ohne Einschaltung eines Anwalts. Daher verstehe ich die Reaktion im jetzigen Fall überhaupt nicht. Wie kann ein Geschäftsführer einer Stockagentur(!), so unverschämt reagieren. Im Übrigen verwendet der gleiche Verlag zahlreiche weitere Bilder von anderen Fotografen, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls nicht in der entsprechenden Lizenz erworben wurden. Ich habe mir schon überlegt, ob ich nicht einfach alle Fotografen kontaktiere, deren Bilder in dem Kalender abgedruckt sind. Ich bin ziemlich sicher, dass dies bei mir kein Einzelfall war.

  7. #7

    Standard AW: Verlag nutzt Bild für Kalender aber mit falscher Lizenz

    Die MFM ist eine Preisrichtlinie und jemand aus der Branche weiss sicher auch was fuer ihn realistische Zahlen sind. Das erstmal versucht wird Preise zu druecken sollte einem eigentlich auch klar sein. Was folgt nennt man verhandeln. Wobei da aber deine Gegenseite schon ins Hintertreffen geraten ist da Fakten geschaffen wurden.

    Du schreibst hier immer von Bitten und da duerfte das Problem liegen. Du bist von Anfang an in der Position gewesen zu fordern -was Du ja in dem zweiten von Dir geschilderten Fall auch erfolgreich gemacht hast-.
    Extrem formuliert: Jemand der mich fortlaufend bittet anstatt klar zu fordern was Ihm realistisch zusteht nehme ich erstmal nicht ernst und versuche dem natuerlich meine Vorstellungen aufzudruecken. Und in der Schublade bist du bei denen nun anscheinend gelandet.

    Optionen: Einknicken und endgueltig in der Weicheischublade landen, oder die harten Bandagen auspacken und ernst genommen werden. Evtl. reicht eine Forderung (Betrag! Hinweis auf MFM und Strafzuschlaege) mit Hinweis auf den Nichtausschluss rechtlicher Mittel um von der Gegenseite zumindest mal wieder ernst genommen zu werden und vernuenftige Loesungen und Zahlen angeboten zu bekommen. Ggf. muss dann halt auch ein Anwalt helfen zu einer Loesung zu kommen.

    UH

  8. #8
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    Standard AW: Verlag nutzt Bild für Kalender aber mit falscher Lizenz
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    Ok, danke erst mal. Ich melde mich dann nochmal wenn sich der Fall geklärt hat.

  9. #9
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    Standard AW: Verlag nutzt Bild für Kalender aber mit falscher Lizenz
    Thread-Eröffner

    Achso, noch eine Frage wegen dem oben aufgeführten Paragraphen. Dort ist die Rede von "in Verkehr gebrachten Geräte und Speichermedien". Schließt dies auch Druckprodukte mit ein, oder bezieht sich dies ausschließlich auf Datenträger?

  10. #10
    Free-Member
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    Standard AW: Verlag nutzt Bild für Kalender aber mit falscher Lizenz
    Thread-Eröffner

    Okay, die Sache hat sich soeben geklärt. Der Geschäftsführer zahlt den von mir mittels MFM-Liste ermittelten Betrag und hat mir sogar eine sehr freundliche Email geschrieben.

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