Bei einer einmaligen Tätigkeit ist das alles nicht relevant, weil sicher nicht gewerblich.
Und unter Freundschaftsdienst versteht man in der Regel einen Dienst ohne Bezahlung.
Das Kernproblem hat aus meiner Sicht Thomas angesprochen: ein Profi arbeitet in der Regel strukturierter, ist besser organisiert und kann mit dem ständigen Zeitdruck und veränderten Situationen besser umgehen. Über das sollte man sich als Brautpaar oder Hobbyfotograf eher Gedanken machen. Einiges kann man durch gute Vorbereitung sogar wettmachen, aber eben nicht alles.
Die ausgeführte Sichtweise sehe ich auch so,
das Kernproblem ist aber ein ganz anderes, leider zu wenig bekannt und kommuniziert, meist aber ignoriert.
Auftragsbezogene Personenfotografie, und dazu gehört nun mal auch die Hochzeitsfotografie, unterliegt dem Gewerberecht und ist als solches auch so abzuhandeln.
Für den Anbieter und auch für den Auftraggeber.
Die Frage der Quantität, ob 1x oder mehrmals, stellt sich dabei nicht und ist auch nicht so rechtlich dokumentiert.
Sorry, ich will nicht Oberlehrer spielen, hab die Regeln (Gesetze bzw. Verordnungen) auch nicht gemacht.
Ich bin aber mit derartigen Dingen ständig konfrontiert und wundere mich, warum eine an sich einfache gesetzliche Regel immer wieder zu so bunten Ausblühungen und Interpretationen führt.
Die Hochzeitsfotografie ist sicherlich eine der anspruchsvollsten Aufgaben in der Personenfotografie und will gelernt sein.
Neben den Vor- und Nachbereitungszeiten gelten vor allem das Einfühlungsvermögen, der Umgang mit Stressituationen und Kundenwünschen, Fähigkeiten im Bezug zur Bildgestaltung und der Umgang mit dem erforderlichen professionellen Equipment.
Die Abläufe sollten wirklich geübt sein, sonst geht das rasch in die Hose.
Gewerbliche Fotografen bieten oftmals auch Quereinsteigern die Möglichkeit an als "Second Shooter" erstmals Erfahrungen zu sammeln.
So kann man als ambitionierter Amateur seine Fähigkeiten checken und sehen ob das wirklich dem entspricht was man fotografisch machen möchte.
Neben der Erfahrung am Set bekommt man auch das nötige Feedback und die Lernkurve steigt immens.
"Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird, mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit."
Einmalige Tätigkeiten fallen - wie von mir vorher mehrfach angemerkt - damit NICHT ins Gewerberecht, gelten also nicht als gewerblich, ebenso wie unbezahlte (Freundschaftsdienste, Fotoclub) und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeiten von Privatpersonen (wenn man sich damit ein Hobby finanzieren will). Das sind alles Ausschließungsgründe aus dem Gewerberecht.
Das gilt sinngemäß in Deutschland ebenso wie in Österreich.
Du merkst aber selbst schon den Widerspruch in deiner Ausführung betreff "einmalige Tätigkeit" und dann widerum "Freundschaftsdienste zum Hobby finanzieren", oder?
Wenn du das so siehst, dass du so lange für Geld fotografieren kannst bis deine Ausrüstung refundiert ist, dann lass ich dich in dem Glauben, und nix für ungut.
LG
Christian
Andreas hat grundsätzlich Recht - er muss deshalb nichts glauben. Für Dich wäre ggf. Weiterbildung nützlich, wenn Du nicht im Irrtum stecken bleiben willst. Folgendes Buch könnte Dir dabei helfen: https://www.amazon.de/Recht-f%C3%BCr.../dp/3836225808
Nein, wo sollte da ein Widerspruch sein, wenn BEIDES unabhängig voneinander jeweils ein Ausschließungsgrund aus der gewerblichen Tätigkeit ist.
Im Prinzip ist es egal, welche der beiden Bedingungen erfüllt sind, einzeln oder beide gleichzeitig, man unterliegt als Privatperson dann nicht dem Gewerberecht.
Auch wenn man eine Rechnung oder mehrere Rechnungen stellt, die man als Einkommen natürlich der Finanz melden muss.
Also, wenn ich mein Hobby finanzieren will, sprich Kamera, Objektive, Blitz, etc zu refinanzieren, dann sehe ich da schon eine Gewinnerzielungsabsicht und damit auch ein Gewerbe.