-
Panoramafreiheitsgesetz
Hallo liebe Community,
mich interessiert inwiefern erkennbare Personen vor öffentlichen Gebäuden unter das Panoramafreiheitsgesetz fallen oder sind sie durch spezielle Personenrechte geschützt. Was muss ich bei der Publikation solcher Fotos beachten?
Vielen Dank!
-
AW: Panoramafreiheitsgesetz
1. es gibt kein Panoramafreiheitsgesetz sondern: §59 UrhG https://dejure.org/gesetze/UrhG/59.html
2. Dieser Paragraf regelt nichts zu Persönlichkeitsrechten.
Was du wissen willst steht alles in https://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/23.html
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
-
Foren-Regeln