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Thema: Wer Fotos auch aus der Luft macht oder machen will...

  1. #1

    Standard Wer Fotos auch aus der Luft macht oder machen will...
    Thread-Eröffner

    ...und dies mit Hilfe von so genannten unbemannten Luftfahrtsystemen (z.B. Drohnen) tut, der sollte sich unbedingt hiermit auseinander setzen: Gestern, am 6.4.2017 trat - wie zu erwarten war - die bereits im Vorfeld viel diskutierte "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" mit ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 17 in Kraft. Damit ändert sich die LuftVO und ab 6.10. die LuftVZO. Es werden nun auch "Drohnenpiloten", die ihre Fluggeräte bislang unbehelligt in der Luft herrumschwirren konnten einem strengen bundesweiten Reglement unterworfen. Viele Reglungen galten schon vorher, jetzt wurde aber alles neu durchgemischt, grundlegend verschärft, verändert, ergänzt, gestrichen und hinzugefügt, so dass sich nun jeder Einzelne mühsam die für ihn geltenden Bestimmungen dieses Verordnungskauderwelsches selber herauspicken muss. Einen zusammenhängenden Gesetztestext, den man auch halbwegs versteht, gibt es noch nicht. Hier>>> ist noch der alte Gesetzestext zu finden.

    Wer also Lust darauf hat, mal in so einen Text hineinzuschmökern oder dies als Betroffener tun muss, dem empfehle ich den Klick auf diesen Link>>>. Mal schauen, ob die Telefone ab morgen in den Landesluftfahrtbehörden heißlaufen.

    Ich selbst fliege seit Kurzem eine DJI Phantom 4 Pro Plus und mache damit grandiose Bilder (und Filme). Ich bin damit also Betroffener. Bislang gab es für Thüringen und Bayern eine allgemeine Aufstiegserlaubnis (in anderen Bundesländern war das anders) mit bestimmten Voraussetzungen, an die man sich (zu Recht) halten musste. Gewisse Regeln und Grenzen sind ja vollkommen OK, aber jetzt habe ich das Gefühl, dass das Ganze ausartet. Mal sehen, vielleicht führt das aber auch dazu, dass man den Freizeitfliegern das Hobby gänzlich vergrätzt und nur noch die Professionellen, die sich da bürokratisch und finanziell durchbeißen (müssen), übrig bleiben.

  2. #2

    Standard AW: Wer Fotos auch aus der Luft macht oder machen will...

    Hallo Dirk, hast Du Dich schon durchgefressen? Ich könnte mir vorstellen, dass wir uns übernächste Woche mit dem Thema befassen. Was hältst Du davon, wenn wir (du und ich) die Änderungen in einen kleinen Hilfetexte umschreiben und hier in Deinem Thread veröffentlichen?

    Viele Grüße
    Rico

  3. #3

    Standard AW: Wer Fotos auch aus der Luft macht oder machen will...
    Thread-Eröffner

    Zitat Bezug auf die Nachricht von rizi Beitrag anzeigen
    Hallo Dirk, hast Du Dich schon durchgefressen? Ich könnte mir vorstellen, dass wir uns übernächste Woche mit dem Thema befassen. Was hältst Du davon, wenn wir (du und ich) die Änderungen in einen kleinen Hilfetexte umschreiben und hier in Deinem Thread veröffentlichen?

    Viele Grüße
    Rico
    Ja, das können wir gerne machen. Im Rahmen meines Pflihtbewusstseins habe ich nicht lange gezögert und heute Morgen gleich beim Luftfahrtamt Thüringen angerufen. Nach zweimaligem Anlauf hatte ich inzwischen Erfolg und schreibe hier schnell mal auf, was dabei in Erfahrung zu bringen war. Ich habe mir für den Fall eines Konfliktes genau aufgeschrieben, wann ich mit wem darüber am Telefon gesprochen habe. Zum öffentlichen Schutz dieser Person kann ich aber keinen Namen und auch keine Telefondurchwahl nennen. Ich hoffe dabei auf euer Verständnis. Also, ich habe mir folgendes notiert:

    - Das Amt selbst hat auch noch keinen zusammenhängenden Gesetzestext (LuftVO und LuftVZO), hofft aber darauf, bald einen zubekommen.

    - Das Amt ist mit der aktuellen Änderung der LuftVO auch nicht zufrieden, es wurden viele Änderungsvorschläge im Vorfeld gemacht, die alle (leider) unberücksichtigt blieben.

    - Die Allgemeine Aufstiegserlaubnis (unter 5 kg) für Thüringen wird in Absprache der Länder Thüringen, Bayern und Sachsen demnächst geändert und auf den neuen Gesetzestext abgestimmt. Es ist aber davon auszugehen, dass es unter diesen 5 kg Startgewicht weiterhin keiner gesonderten Aufstiegserlaubnis bedarf.

    - Es ist ein amtliches, weit übergreifendes Webportal in Arbeit, das alle Infos zu diesem Thema zusammenfasst und auch Kartenmaterial zur Verfügung stellt. Wann dies online sein wird, steht in den Sternen.

    - Man geht davon aus, dass die Verpflichtung, ein Flugbuch zu führen, sich überall durchsetzen wird. In Thüringen gilt das schon.

    - Wie die Vorgabe einer "dauerhaften und feuerfesten Kennzeichnung von unbemannten Fluggeräten über 250 g" genau umzusetzen ist und was diesem Anspruch letzten Endes genügt und entspricht, darüber hat sich bislang noch niemand Gedanken gemacht. Das ist offenbar jedem selbst überlassen.

    - In kontrollierten Lufträumen (auch in D) darf man bis 30 m ohne gesonderte Extragenehmigung aufsteigen. Die allgemein bekannten Abstandsregeln zur Flugplatzgrenze (1,5 km) bleibt natürlich bestehen.

    - Alle anderen Regeln wie Fliegen über Wohngrundstücken, Menschenmassen, Einsatzorten von Rettungskräften, über restricted Areas usw. bestehen nach wie vor.


    Mein Hauptkritikpunkt in diesem Telefonat war, dass es keine länderübergreifende, bundesweit einheitliche Reglung gibt. Ich brauche beispielsweise nur 25 km nördlich oder östlich zu fahren, schon bin ich in Sachsen-Anhalt. Und schon kann es sein, dass ich mich auf dünnes Eis begebe. Das ist totaler Mist!

    Weiterführende Links:

    https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start..._1491553514880

    http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/w...ftfahrsysteme/

    http://www.aerophoto.de/allgemeine-a...is-thueringen/

  4. #4
    Free-Member
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    58

    Standard AW: Wer Fotos auch aus der Luft macht oder machen will...

    Wer den Gesetztentwurf brav gelesen hat, braucht sich über das Chaos nicht wundern.
    Auf der letzten Seite steht doch, wer dafür verantwortlich ist

    LG Andreas

  5. #5

    Standard AW: Wer Fotos auch aus der Luft macht oder machen will...
    Thread-Eröffner

    Ich habe gerade mit der Deutschen Flugsicherung in Leipzig telefoniert und mir wurde nochmal bestätigt, dass für Fluggeräte unter 5 kg
    - ab Grenze Flugplatz bis 1,5 km Abstand das Aufsteigen nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt ist
    - ab dieser 1,5 km - Grenze (aber noch innerhalb der CTR-D) der Aufstieg bis 30 m für private Anwender und bis 50 m für gewerbliche Anwender genehmigungsfrei ist.

  6. #6

    Standard AW: Wer Fotos auch aus der Luft macht oder machen will...

    Das hatten wir doch in den 70-80ern schon mit den Modellflugzeugen. Zum Schluss konnte man sich das Fluggerät an die Decke hängen da es fast nicht mehr möglich war irgendwo zu fliegen. Nahes Militärgelände, Wohngebiet, Privatgrundstück oder kein Mitglied im Verein. Irgenwas war immer. Das habe ich auch mit den Drohnen befürchtet und jetzt ist es da.
    Ich habe eine YUNEEK Typhoon H und bin sehr zufrieden damit.
    https://www.yuneec.com/de_DE/kamerad...ebersicht.html
    Bei uns (Cabo Verde) gibt es solche Regeln noch nicht aber die gehen davon aus dass wenn man eine LET 410 UVP
    https://de.wikipedia.org/wiki/Let_L-410
    fliegen kann hat man mit so einer kleinen Drohne auch keine Probleme. Irgendwie ist es auch richtig da man mit so einem Ding doch viel Unfug, Schaden oder gar kriminelle Dinge machen kann.
    Allen trotzdem ''Guten Flug und schöne Bilder''.

  7. #7

    Standard AW: Wer Fotos auch aus der Luft macht oder machen will...

    Info vom Luftamt Nordbayern: Die Änderungen in den verschiedenen Verordnungen unterliegen alle einer Übergangsfrist zur Durchsetzung von 6 Monaten, sodass wir noch ein halbes Jahr so fliegen dürfen, wie bisher. Eine Definition von "feuerfest" gibt es scheinbar nicht und auch die Verwaltungsmitarbeiter wissen nicht, ob das B1, B2 oder gar was *ganz* anderes sein soll.

    Ich werde am Montag nochmal nachhaken, dann sind mehr Menschen im Amt als Freitags 12:15

  8. #8
    Free-Member Avatar von BW26
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    Standard AW: Wer Fotos auch aus der Luft macht oder machen will...

    Hallo zusammen,

    ich fliege seit fast zwei Jahren eine Phantom 3 Pro welche ich auch für gewerbliche Aufträge verwende. Ich möchte diese Form der Fotografie nicht mehr missen, hat sie mich doch total in seinen Bann gezogen.
    Von daher finde ich es total gut, dass dieses Thema hier im Forum auch eine kleine Ecke bekommt.
    Grundsätzlich bin ich absolut für eine Regelung denn mit jedem Vorfall durch irgend einen "Idioten" der meint er müsse sich z.B. an einen startenden Düsenjet dran hängen wird es für den Rest der Kopterpiloten immer schwieriger in der Öffentlichkeit Akzeptanz für das Hobby zu erfahren, es kommen immer mehr Emotionen und Aggressionen ins Spiel und das sind schlechte Begleiter.

    Ich habe von Anfang an eine sauberen Weg gewählt und bisher keine schlechten Erfahrungen gemacht. Wenn meine Drohne aufsteigt, dann habe ich vorher das Umfeld geprüft, falls erforderlich die Zustimmung von Nachbarn usw. eingeholt und halte mich einfach an die Spielregeln.
    Im Hinblick auf die neue Gesetzeslage kann man noch ganz ruhig bleiben, weil noch nichts verbindlich und spruchreif ist. Zudem ändert sich für mich eigentlich eh nichts gravierendes.

    Zum Thema Flugbuch, mit dem Wegfall der Aufstiegsgenehmigung durch die Luftfahrtbehörde für Drohnen unter 5 KG was ja die meisten von uns angeht fällt letztlich auch diese Vorschrift, aber empfehlenswert ist es trotzdem. Eine ganz feine Sache ist dabei die App von Kopter-Profi.de, denn hier hat man alles relevante wie Flugbuch, Wetterdaten, KP-Index, Flugverbotszonen, elektronisch Versicherungskarte usw. unter einer Oberfläche vereint.
    Allerdings bekommt man nur Zugang wenn man auch die Haftpflichtversicherung bei Kopter-Profi abschließt. Sie ist im übrigen eine der besten am Markt

    Gruß Bernhard

  9. #9

    Standard AW: Wer Fotos auch aus der Luft macht oder machen will...

    Interessant wird es ja auch, wenn man in Hessen startet und u.a. auch über Bayern fliegen möchte!
    Viel Spaß beim Auswendiglernen der Gesetzte.

    Genau das Ganze hält mich vom Kauf noch ab...
    Gruß WoLfi BLock


    .
    Email ---> foto-block@arcor.de
    Homepage ---> http://www.wolfgangblock.com
    auch hier anzutreffen ---> http://www.fotosucht.ch
    und auch hier anzutreffen ---> http://www.flugzeugforum.de/

    ...Fotografen sind "Jäger des Moments"...

  10. #10
    Free-Member Avatar von BW26
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    Beiträge
    485

    Standard AW: Wer Fotos auch aus der Luft macht oder machen will...

    ...hmm lustig, kurz nach meinem ersten Post oben flatterte "Druckfrisch" der Newsletter von Kopterprofi ins Postfach, dass die neue Verordnung ab 1.7. in Kraft tritt. Wobei es Übergangsfristen gibt und der Führerschein für Geräte >2Kg sowie die feuerfeste Kennzeichnungspflicht >0,25Kg ab Oktober 2017 greifen. Wie schon gesagt, für mich als Phantom 3 Piloten wird es nicht großartig kompliziert, im Gegenteil durch den Entfall der allg. Aufstiegserlaubnis wird es sogar noch einfacher.
    Super praxisnah ist natürlich das Gesetz, dass Spielzeugdrohnen auch ein Versicherung haben müssen. Da kann ich nur den Kopf schütteln. Das nächste werden dann die Kinderdrachen und Gummiband-Flieger. Die Versicherungen wird es freuen.
    Für die Kennzeichnung gibt es übrigens schon findige Anbieter welche selbstklebende feuerfeste Schilder mit einem Gewicht von 0,9 Gramm inkl. Logo-Druck anbieten.
    Ansonsten gehen auch Gravurschilder aus Alu oder Edelstahl.
    Metallschilder sollten dabei tunlichst nicht oben in der Mitte angebracht werden, weil eine Beeinflussung der zahlreichen Sensoren nicht ausgeschlossen werden kann


    Zitat Bezug auf die Nachricht von wolfi Beitrag anzeigen
    Interessant wird es ja auch, wenn man in Hessen startet und u.a. auch über Bayern fliegen möchte!
    Viel Spaß beim Auswendiglernen der Gesetzte.

    Genau das Ganze hält mich vom Kauf noch ab...
    Klar Wolfi, der ganze Hick Hack macht die Kaufentscheidung nicht leichter, aber ich denke das die neue Gesetzesvorlage auch dazu führen wird, dass sich die Verordnungen Länderübergreifend angleichen werden. Auch wenn man auf den ersten Blick völlig erschlagen wird von den ganzen Regeln und vermeintlichen Gesetzen, es macht trotzdem höllischen Spaß und man hat viele neue Blickwinkel und Motive vor der Linse.
    Und in Stein ist das ganze auch nicht gemeißelt, da wird sich meiner Meinung nach noch einiges ändern. Vor allem muss man Piloten die z.B. einen Führerschein machen bzw. das ganze umfangreich gewerblich nutzen möchten, Möglichkeiten an die Hand geben um sich hier abseits von der breiten Maße sinnvoll betätigen zu können.

    Gruß Bernhard

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