...und dies mit Hilfe von so genannten unbemannten Luftfahrtsystemen (z.B. Drohnen) tut, der sollte sich unbedingt hiermit auseinander setzen: Gestern, am 6.4.2017 trat - wie zu erwarten war - die bereits im Vorfeld viel diskutierte "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" mit ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 17 in Kraft. Damit ändert sich die LuftVO und ab 6.10. die LuftVZO. Es werden nun auch "Drohnenpiloten", die ihre Fluggeräte bislang unbehelligt in der Luft herrumschwirren konnten einem strengen bundesweiten Reglement unterworfen. Viele Reglungen galten schon vorher, jetzt wurde aber alles neu durchgemischt, grundlegend verschärft, verändert, ergänzt, gestrichen und hinzugefügt, so dass sich nun jeder Einzelne mühsam die für ihn geltenden Bestimmungen dieses Verordnungskauderwelsches selber herauspicken muss. Einen zusammenhängenden Gesetztestext, den man auch halbwegs versteht, gibt es noch nicht. Hier>>> ist noch der alte Gesetzestext zu finden.
Wer also Lust darauf hat, mal in so einen Text hineinzuschmökern oder dies als Betroffener tun muss, dem empfehle ich den Klick auf diesen Link>>>. Mal schauen, ob die Telefone ab morgen in den Landesluftfahrtbehörden heißlaufen.
Ich selbst fliege seit Kurzem eine DJI Phantom 4 Pro Plus und mache damit grandiose Bilder (und Filme). Ich bin damit also Betroffener. Bislang gab es für Thüringen und Bayern eine allgemeine Aufstiegserlaubnis (in anderen Bundesländern war das anders) mit bestimmten Voraussetzungen, an die man sich (zu Recht) halten musste. Gewisse Regeln und Grenzen sind ja vollkommen OK, aber jetzt habe ich das Gefühl, dass das Ganze ausartet. Mal sehen, vielleicht führt das aber auch dazu, dass man den Freizeitfliegern das Hobby gänzlich vergrätzt und nur noch die Professionellen, die sich da bürokratisch und finanziell durchbeißen (müssen), übrig bleiben.