Hallo Dirk
ja wir brauchen sehr starke Vergrößerungen und das ganze muss natürlich auch im Rahmen eines Gutachtens gerichtsverwertbar sein.
Also lieber etwas mehr Auflösung
Gruß
Tobias
Hallo Dirk
ja wir brauchen sehr starke Vergrößerungen und das ganze muss natürlich auch im Rahmen eines Gutachtens gerichtsverwertbar sein.
Also lieber etwas mehr Auflösung
Gruß
Tobias
Hallo Tobias,
wenn es bei DIN A4 bleibt, warum nehmt ihr dann keinen Flachbettscanner? Mit dem könntet ihr sogar noch höher aufgelöst einlesen und hättet auch gleichmäßig ausgeleuchtete Dokumente.
Hallo Dir
das ist auch das normale Vorgehen.
Bei manchen Spurenträgern ist scannen aber auf Grund der Form bzw Art der chemischen Behandlung nicht möglich
Gruß
Tobias
Deutsche Evangelische Allianz :-)
Ungefähr sowas habe ich befürchtet Daher das ganze nocheinmal in einem anderen Kontext:
Die Auflösung pro inch (ppi) ist in der Reproduktion von Bedeutung. Wenn "gerichtsverwertbar", muss das Bild wohl ausgedruckt vorliegen. Allerdings gibt es praktisch keinen Drucker, der mehr als 360 ppi (die Top-Tintentiger von z.B. EPSON und Canon) zu Papier bringt. Was am Drucker als dpi angegeben wird, kann für den Zweck wurscht sein, denn die Informationseinheit ist nun mal Pixel pro Inch.
Also kannst du die 500 ppi gar nicht zu Papier bringen, und wenn du auf einfaches Kopierpapier druckst, ist bei etwa 240 ppi Schluss. Und damit wird es, wenn die Detailauflösung im Vordergrund steht, auf ein größeres Ausgabeformat hinauslaufen: 360 ppi auf A3 entspricht ungefähr 500 ppi auf A4.
Also einen A3 Tintiger besserer Bauart, hochqualitatives Fotopapier und eine Kamera, die > 24 mp leistet.
A3 = 420 x 297 mm = 16,54" x 11,69" @ 360 ppi = 5954 x 4208 px =^= 25 mp
Geändert von ehemaliger Benutzer (17.05.2017 um 16:35 Uhr)
Hallo
keine Angst. Das Gutachten hat nur digitale Spuren als Grundlage. Ausgedruckt wird maximal als Übersicht
Gruß
Tobias