Hallo zusammen,
im §22 KuG wird ja allgemein von Bildnissen des Abgebildeten gesprochen. Was gehört nun alles zu diesen Bildnissen und was nicht mehr. Ist es jede Art der Abbildung, also auch eine Zeichnung, eine Röntgenaufnahme, ein Ultraschallbild, ein Wärme- oder IR-Bild, ein Computer Generated Imagery (CGI), eine Silhouette, ein MRT, eine Karikatur oder was auch immer? Wo liegen die Grenzen? Was ist kein Bildniss im rechtlichen Sinne mehr, was gehört noch dazu?
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie § 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.