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Thema: Rechnung ohne Auftrag?

  1. #1
    Free-Member Avatar von B748
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    Standard Rechnung ohne Auftrag?
    Thread-Eröffner

    Hallo, eine Bekannte von mir fragte mich, weil wiederum ihrer Freundin folgendes passierte:

    Die Freundin meiner Bekannten ließ Bilder von sich machen (von einer Hobbyfotografin). Im Vorfeld wurde über keine Kosten gesprochen, im Nachhinein bekan sie jetzt einer Rechnung über 140 Euro.

    Die Frage ist jetzt, kann man überhaupt eine Rechnung schreiben, wenn vorher nicht klar war, dass es ein Pay-Shooting ist/war? Klar sollte man das vorher abreden, aber das ist hier scheinbar nicht geschehen. Eine Leistung wurde von Seiten der Fotografin erbracht, sprich die Fotos hat die Dame bekommen. Und im Nachhinein kann die Fotografin ja immer behaupten sie hätte gesagt was es kostet, dann steht Aussage gegen Aussage.

  2. #2

    Standard AW: Rechnung ohne Auftrag?

    Ist wirklich ein Nachweisproblem, so ein Auftrag bedarf nicht der Schriftform. Ist also auch mündlich gegeben voll gültig.

    Grüße

    Robert

  3. #3
    Free-Member Avatar von Poseidon
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    Standard AW: Rechnung ohne Auftrag?

    Hi,
    davon auszugehen dass es völlig kostenlos sein soll,
    ist allerdings auch naiv.
    Es bestand zumindest ein Auftrag, und zwar Bilder von sich machen zu lassen.
    Wenn nicht über den Preis verhandelt wurde, ist jetzt eben zu zahlen was verlangt wird.

    Gruß
    Horst

  4. #4

    Standard AW: Rechnung ohne Auftrag?

    Zitat Bezug auf die Nachricht von B748 Beitrag anzeigen
    Im Vorfeld wurde über keine Kosten gesprochen, im Nachhinein bekan sie jetzt einer Rechnung über 140 Euro.
    Was aber auch im Vorfeld erst mal nicht aussagt, dass es kostenlos ist. Ist natürlich jetzt eine schwierige Situation, wahrscheinlich entstanden aus einer unterschiedlichen Wahrnehmung. Grundsätzlich ist es eine Absprachesache, ist die Hobbyfotografin denn eine Freundin der Auftraggeberin? Von wem ist denn die Anfrage ausgegangen? Welchen Grund hätte die Fotografin die Person kostenlos zu fotografieren? Rechtlich kann dir da niemand eine verbindliche Aussage machen, im Zweifelsfall müsste man das gerichtlich klären. Aber ist es das Wert, es gab ja immerhin einen Gegenwert (Fotos)? Vielleicht ist ein Vergleich eine Option?

  5. #5

    Standard AW: Rechnung ohne Auftrag?

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Roland Michels Beitrag anzeigen
    Was aber auch im Vorfeld erst mal nicht aussagt, dass es kostenlos ist. Ist natürlich jetzt eine schwierige Situation, wahrscheinlich entstanden aus einer unterschiedlichen Wahrnehmung. Grundsätzlich ist es eine Absprachesache, ist die Hobbyfotografin denn eine Freundin der Auftraggeberin? Von wem ist denn die Anfrage ausgegangen? Welchen Grund hätte die Fotografin die Person kostenlos zu fotografieren? Rechtlich kann dir da niemand eine verbindliche Aussage machen, im Zweifelsfall müsste man das gerichtlich klären. Aber ist es das Wert, es gab ja immerhin einen Gegenwert (Fotos)? Vielleicht ist ein Vergleich eine Option?
    Naja, ich sehe die grundsätzliche Frage, ob Übereinstimmung im Vertragsinhalt soweit vorlag, dass es sich um ein entgeltliches Geschäft handeln soll (laut TO bestand die Klarheit über die sich ergebende Zahlungspflicht beim Gegenüber der Fotografin nicht). Es gibt ja durchaus das TfP-Modell als Vertrag - da fließt kein Geld. Insofern Entgeltlichkeit zugunsten der Fotografin nicht von beiden als Vertragsinhalt angesehen wurde, ist hier ein rechtswirksamer Vertrag nicht zustande gekommen, weil keine zwei sich auf den gleichen Vertragsinhalt beziehenden übereinstimmenden Willenserklärungen abgegeben wurden. Die fotografierte Person hat dann allerdings auch keine Rechte die entstandenen Bilder zu nutzen, denn ohne Vertrag auch kein Nutzungsrecht der Bilder. Und da könnte eventuell ein Ansatzpunkt für so etwas wie einen "Vergleich" sein: Weil möglicherweise Interesse besteht, die Bilder zu nutzen, entsteht dann möglicherweise die Bereitschaft an einem Ausgleich der Interessen in Form einer Zahlung an die Fotografin.

  6. #6
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Rechnung ohne Auftrag?

    Zitat Bezug auf die Nachricht von B748 Beitrag anzeigen
    Die Freundin meiner Bekannten ließ Bilder von sich machen (von einer Hobbyfotografin). Im Vorfeld wurde über keine Kosten gesprochen, im Nachhinein bekan sie jetzt einer Rechnung über 140 Euro.
    Wenn die Hobbyfotografin eine solche ist, übt sie durch die Rechnungslegung einen Bruch mehrere Regelwerke aus, wobei es dann noch auf die äußere Form und den Inhalt des Belegs ankommt, unter welchen Paragrafen man vom Gewerbeamt bis zur Finanzbehörde gegen sie Anzeige erstatten könnte. Ich würde meinen, die Dame wirft in einem Glashaus mit Steinen und das sollte man ihr baldigst vermitteln, damit Schaden vermieden wird. Aber wie immer gilt, dass sich die Herrschaften vielleicht besser aussprechen sollten, statt jeweils eine Mauer zu errichten -- bei 140 Euro werden beide zum Opfer der anwaltlichen Lust zu klagen. Das könnte man beiden mitteilen, denn die Uhr im Saal tickt schnell*…

  7. #7
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Rechnung ohne Auftrag?

    Zitat Bezug auf die Nachricht von f:11 Beitrag anzeigen
    Wenn die Hobbyfotografin eine solche ist, übt sie durch die Rechnungslegung einen Bruch mehrere Regelwerke aus, wobei es dann noch auf die äußere Form und den Inhalt des Belegs ankommt, unter welchen Paragrafen man vom Gewerbeamt bis zur Finanzbehörde gegen sie Anzeige erstatten könnte.
    Für eine solche gewagte Aussage fehlen Regelmäßigkeit der Rechnungslegung, gesamte Umsätze (Freigrenzen) und Vorhandensein einer Gewinnabsicht.
    Ich wüsste nicht, gegen welche "Regelwerke" eine einmalige Rechnung einer Privatperson mit dem Betrag von 140 EUR verstoßen sollte.

  8. #8
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Rechnung ohne Auftrag?

    Zitat Bezug auf die Nachricht von sting_ Beitrag anzeigen
    Für eine solche gewagte Aussage fehlen Regelmäßigkeit der Rechnungslegung …
    Ach, und das weißt du? Sehr gewagte Vermutung … Dass bei Legung einer Rechnung KEINE Gewinnabsicht erkennbar ist, erkennst aber nur du, ohne den Beleg überhaupt zu Gesicht bekommen zu haben. Seien wir froh, dass es vor Gericht etwas sorgfältiger zugeht.

  9. #9

    Standard AW: Rechnung ohne Auftrag?

    Zitat Bezug auf die Nachricht von f:11 Beitrag anzeigen
    Wenn die Hobbyfotografin eine solche ist, übt sie durch die Rechnungslegung einen Bruch mehrere Regelwerke aus, wobei es dann noch auf die äußere Form und den Inhalt des Belegs ankommt, unter welchen Paragrafen man vom Gewerbeamt bis zur Finanzbehörde gegen sie Anzeige erstatten könnte. Ich würde meinen, die Dame wirft in einem Glashaus mit Steinen
    Meinen kannst Du vieles, sachlich richtig ist anderes. Natürlich darf die Hobbyfotografin eine Rechnung stellen: https://www.gruenderlexikon.de/check...-privatperson/

    Sollten Verletzungen von Pflichten öffentlich-rechtlicher Art vorliegen, so berühren sie die privatrechtlichen Fragen bezüglich Zustandekommen eines Vertrags/Beauftragung eher nicht. Es ergeben sich vollkommen unterschiedliche Rechtsfolgen, weil es zwei vollkommen unterschiedliche Rechtskreise sind.

  10. #10
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Rechnung ohne Auftrag?

    Zitat Bezug auf die Nachricht von f:11 Beitrag anzeigen
    Ach, und das weißt du? Sehr gewagte Vermutung … Dass bei Legung einer Rechnung KEINE Gewinnabsicht erkennbar ist, erkennst aber nur du, ohne den Beleg überhaupt zu Gesicht bekommen zu haben. Seien wir froh, dass es vor Gericht etwas sorgfältiger zugeht.
    Ich weise doch darauf hin, dass der Wissensstand zu dürftig ist, um jemandem Rechtsbruch zu unterstellen.
    Und genau deshalb ist deine Aussage mehr als gewagt, vor allem der Vorschlag, Anzeige zu erstatten und damit möglicherweise noch eine Straftat zu begehen (falsche Verdächtigung)!

    Solche Bosheitsaktionen oder Drohungen ändern auch nichts an einem möglichen Anspruch als Entschädigung für die geleistete Arbeit.
    Unter Umständen hat die Fotografin sogar ein Gewerbe angemeldet, aber das wissen wir alles nicht.

    Eine wesentliche Frage ist auch, warum die Auftraggeberin annehmen konnte/musste, dass die Leistungen kostenlos sein werden und was übliche Aufwandsentschädigungen dafür sind.
    Bei guten Freunden kann man u.U.kostenlose Leistungen erwarten, aber sonst muss die Kostenfreiheit schon vereinbart sein, weil es unüblich und von Fremden nicht zu erwarten ist, dass sie völlig kostenlos Leistungen erstellen. Der Maßstab ist bei fehlenden Vereinbarungen, was üblich und zu erwarten ist.

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