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Thema: Rechnung ohne Auftrag?

  1. #11
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Rechnung ohne Auftrag?

    Zitat Bezug auf die Nachricht von hank Beitrag anzeigen
    Meinen …*
    Ja, aufgrund der geschilderten Faktenlage kann nur aus den Eingeweiden gelesen werden. Alles andere ist Zeitvertreib, den hatte ich aber bereits in einer ausreichenden Zahl an Semestern in diversen Vorlesungssälen und Gerichtssälen und nichts liegt mir ferner, als faktenfreie Diskussion zu führen.

  2. #12

    Standard AW: Rechnung ohne Auftrag?

    Zitat Bezug auf die Nachricht von f:11 Beitrag anzeigen
    Ja, aufgrund der geschilderten Faktenlage kann nur aus den Eingeweiden gelesen werden. Alles andere ist Zeitvertreib, den hatte ich aber bereits in einer ausreichenden Zahl an Semestern in diversen Vorlesungssälen und Gerichtssälen und nichts liegt mir ferner, als faktenfreie Diskussion zu führen.
    Wahrscheinlich bist Du auch ein Kraftfahrzeug, weil Du Dich schon öfter in einer Garage aufgehalten hast.

  3. #13
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Rechnung ohne Auftrag?

    Zitat Bezug auf die Nachricht von f:11 Beitrag anzeigen
    ...nichts liegt mir ferner, als faktenfreie Diskussion zu führen.
    Hat es deshalb eher den Charakter eines Monologs?

  4. #14
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Rechnung ohne Auftrag?

    Zitat Bezug auf die Nachricht von sting_ Beitrag anzeigen
    Und genau deshalb ist deine Aussage mehr als gewagt, vor allem der Vorschlag, Anzeige zu erstatten und damit möglicherweise noch eine Straftat zu begehen (falsche Verdächtigung)!
    Das zur Anzeige bringen bei begründetem Verdacht ist keine Straftat. Das hat mit Bosheit nix zu tun, sondern damit, dass alles Recht vom Volke ausgeht. Ob irgendwer die Anzeige verfolgt, darf der Behörde überlassen werden, das ist deren Job. Und die Behörde interessiert sich selbstverständlich für nicht erfolgte Steuererklärungen -- das ist nicht Bosheit, das ist Fairness. Oder ist Foul-Spiel keines, nur weil keiner hingeschaut hat?

    Zitat Bezug auf die Nachricht von sting_ Beitrag anzeigen
    Unter Umständen hat die Fotografin sogar ein Gewerbe angemeldet, aber das wissen wir alles nicht.
    Daher der Begriff "Hobbyfotografin"? Das kann dann jemand, den es interessiert prüfen -- ich werde es nicht übernehmen. Allerdings ist bei mir auch schon die Mannschaft im Garten gestanden und wollte schlagartig die Belege der letzten Jahre, weil jemand einen "Tipp" gegeben hatte. War aber wurscht, denn nicht nur, dass niemand bei mir fündig wurde, ich habe am Ende sogar noch Geld zurück erstattet bekommen. Schon gut, wenn man sich mit der Materie ein bisserl auskennt

    Zitat Bezug auf die Nachricht von sting_ Beitrag anzeigen
    Der Maßstab ist bei fehlenden Vereinbarungen, was üblich und zu erwarten ist.
    Hic canis sepultus est. Wir wissen nichts über die Bilder, die Umstände der Herstellung, die getroffenen Vereinbarungen. Wenn ich ein Passbild in einem offiziellen Passstudio für 7,90 bekomme, dürften 140,- schon in den Wucherparagraphen ragen. Aber wir wissen es nicht, welcher Art die Bilder waren. Leere Kilometer von sinnlosen Bekehrungsversuchen. Unter'm Strich sind 140 einfach zu wenig, um damit vor den Kadi zu ziehen -- solche Bagatellen interessieren niemanden mehr außer ein paar Winkeladvokaten, die sich an der Rechtsschutzversicherung nähren und für den Konzipienten einen Zeitvertreib suchen, für den ein paar Viertel zu verrechnen sind.

  5. #15
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Rechnung ohne Auftrag?

    Zitat Bezug auf die Nachricht von hank Beitrag anzeigen
    Wahrscheinlich bist Du auch ein Kraftfahrzeug, weil Du Dich schon öfter in einer Garage aufgehalten hast.
    Ich glaube nicht, dass man als Kraftfahrzeug einen akademischen Grad und Zeugnisse juristischer Fakultäten bekommt. Aber ich werde mich erkundigen.

  6. #16
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Rechnung ohne Auftrag?

    Zitat Bezug auf die Nachricht von sting_ Beitrag anzeigen
    Hat es deshalb eher den Charakter eines Monologs?
    Wahrscheinlich, ja. Es ist übrigens auch in der Verhandlung so, dass man nur seine Sicht der Dinge vorträgt und es dem Rat überlässt, das Recht zu finden.

  7. #17

    Standard AW: Rechnung ohne Auftrag?

    Zitat Bezug auf die Nachricht von f:11 Beitrag anzeigen
    Ich glaube nicht, dass man als Kraftfahrzeug einen akademischen Grad und Zeugnisse juristischer Fakultäten bekommt.
    Was willst Du damit glauben machen? Dipl.-Ing. (FH) von einer juristischen Fakultät? - Sehr lustig...

  8. #18
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Rechnung ohne Auftrag?

    Zitat Bezug auf die Nachricht von f:11 Beitrag anzeigen
    Das zur Anzeige bringen bei begründetem Verdacht ist keine Straftat. Das hat mit Bosheit nix zu tun, sondern damit, dass alles Recht vom Volke ausgeht.
    Und wie begründest du in diesem Fall den Verdacht, wenn nach deiner eigenen Aussage keine Informationen vorliegen?

  9. #19
    Free-Member Avatar von B748
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    01.07.2011
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    539

    Standard AW: Rechnung ohne Auftrag?
    Thread-Eröffner

    Vielen Dank für euere Antworten. Mir scheint, dass ich mit meiner Vermutung richtig lag, dass es hier kein klares "ja" oder "nein" gibt. Ob die (Hobby)-Fotografin ein Gewerbe angemeldet hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Ich werde ihr ausrichten, dass die Fotografin vielleicht auf ihre Forderung verzichtet und dafür im Gegenzug die Bilder zur Eigenwerbung veröffentlichen darf (was die Fotografin unbedingt wollte, die andere nach der Rechnung aber natürlich nicht). Dann hätte jede was davon, ob die beiden darauf eingehen weiß ich natürlich nicht, aber mir ist das dann auch egal (um ehrlich zu sein ).

    Wie fast immer im Leben sollte man halt miteinander reden, das ist vielleicht die Lektion für beide...

  10. #20

    Standard AW: Rechnung ohne Auftrag?

    Zitat Bezug auf die Nachricht von B748 Beitrag anzeigen
    Ob die (Hobby)-Fotografin ein Gewerbe angemeldet hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
    Nur für die Klarheit: Ob die Fotografin ein Gewerbe angemeldet hat, ist irrelevant für die Rechtsbeziehung zwischen ihr und Deiner Bekannten in Bezug auf die Frage: Auftrag, ja oder nein?
    Gewerbe und Steuer ist öffentliches Recht - eine Rechtsbeziehung zum Staat.
    "Auftrag" fällt in das private Recht - da finden sich die einschlägigen Paragrafen im BGB. Grundsatz des Privatrechts ist die Vertragsfreiheit: Bürger dürfen untereinander Verträge schließen. Das ist auch in mündlicher Form möglich. Wichtig ist jedoch, dass beide bei Vertragsschluß dasselbe meinen - tun sie das nicht, ist aus juristischer Sicht kein Vertrag zustande gekommen. - Und dann gilt wohl wie Du vorschlägst, zurück auf den Anfang: Wie vertragen wir uns - wir klären das, um einen gültigen Vertrag auch nach dem Fotografieren zu schließen.
    Geändert von hank (27.06.2017 um 13:55 Uhr)

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