Interessanter Beitrag zu den Pflichten und Verantwortlichkeiten eines Pressefotografen lt. OLG Urteil https://www.heise.de/foto/meldung/Pa...n-3764865.html
LG
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Interessanter Beitrag zu den Pflichten und Verantwortlichkeiten eines Pressefotografen lt. OLG Urteil https://www.heise.de/foto/meldung/Pa...n-3764865.html
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Also ganz ehrlich, wie bescheuert kann man eigentlich sein? Selbst die Oma, die im Park sitzt und sich sonnt, kann ich nicht einfach so ablichten und das Foto ungefragt verbreiten. Das weiß doch nun inzwischen jedes Kind, oder? Und wenn das Ganze dann noch mit so einem sensiblen Thema verknüpft ist, dann wird's ja erst richtig schlimm. Insofern finde ich, dass sich der werte Kollege das wohl selber eingebrockt hat und es ihm gerade recht geschieht. Ich möchte dabei aber nicht schadenfroh sein, denn eigentlich stehe ich immer auf der Seite der Bildermacher. Aber hier kann ich wirklich nur mit dem Kopf schütteln.
Danke für den Link, Olaf.
Damit hatte ich schon mal Ärger! Beim Wochenenddienst der Tageszeitung benötigte man an ruhigen Wochenenden öfters mal ein "Wetterbild". Ich also in den Kurpark des Nachbarortes, denn dort gibt es in einem attraktiven Umfeld 5 Stühle, welche man zu Liegestühlen nach hinten kippen kann. Ruckzuck war das Wetterbild mit den 5 Sonnenanbetern im Kasten, die 5 Personen waren nicht das Hauptmotiv und sie waren auch nicht alle erkennbar, aus meiner Sicht sogar niemand davon.
Jedenfalls hat sich eine Dame ziemlich massiv bei der Zeitung beschwert und mit rechtlichen Schritten gedroht, weil sie dem Foto und dessen Veröffentlichung nie zugestimmt hätte. Die Sache ist gut ausgegangen, weil der Redakteur die richtigen Worte gefunden hat und die Frau dann im Gespräch sogar zugegeben hat, dass selbst ihre Tochter sie auf dem Bild nicht sofort erkannt hat. Auch wenn die Lage in meinem Fall nicht ganz klar war, weil es sicher strittig war, ob die Frau zu erkennen ist oder nicht, war es mir jedenfalls eine Lehre.
Im beschriebenen Fall mit dem "Ebola-Patienten" der keiner war, ist die Strafe nachvollziehbar, zumal dann, wenn der Patient schon klar gemacht hat, dass er nicht abgelichtet werden wollte.
Geändert von Thomas Madel (06.07.2017 um 14:21 Uhr)
Thomas, wenn in deinem Fall die Dame nicht der Mittelpunkt des Geschehens sondern nur schmückendes Beiwerk und obendrein gar nicht zu erkennen war, ist die Sache nicht strittig sondern klar. Sie hätte niemals Recht bekommen. Sie befand sich auf öffentlichem Grund und Boden, du auch und es herrschte vor Ort kein Fotoverbot.
Kannst du das Bild hier vielleicht mal zeigen? Verpixele die Gesichter aber lieber vorsichtshalber. :-)
Schon schlimm genug, einen Patienten nicht unkenntlich zu machen. Aber einen Patienten überhaupt zu fotografieren, obwohl dieser das ausdrücklich verboten hat, und dann das Foto auch noch mit einer Falschmeldung zu verbreiten, obwohl man aufgeklärt wurde, dass sich der schlimme Krankheitsverdacht als unwahr erwiesen hat....... puh. Da kann die Strafe ehrlich nicht hoch genug ausfallen.
Echt ..... Der Jornalist sollte RICHTIG zur Kasse gebeten werden. Über 40 Tagessätze in fraglicher Höhe lacht der doch nur müde, wenn der Preis für das Foto stimmte.
VG Simone
Du überschätzt den Humor der Pressefotografen maßlos. 3200 € Strafe - das dürfte für den Großteil der Pressefotografen ein Netto-Monatseinkommen nicht unerheblich übersteigen. Ich kann es selbst nicht hunderprozentig einschätzen, aber die Pressefotografen, die ich kenne müssen von dem Geld (netto) deutlich länger als einen Monat leben.
Habe ich das überlesen? Von 3200 Euro habe ich nichts gesehen. Aber okay. Das ist zumindest eine Ansage. Und darüber lacht er vielleicht tatsächlich nicht.
VG Simone