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Thema: Patienten nicht unkenntlich gemacht: Geldstrafe für Fotografen

  1. #11

    Standard AW: Patienten nicht unkenntlich gemacht: Geldstrafe für Fotografen

    hä? Ich habe doch dreimal gelesen, weil ich wissen wollte, wie hoch die Tagessätze sind. Dreimal drübergelesen :-D

  2. #12

    Standard AW: Patienten nicht unkenntlich gemacht: Geldstrafe für Fotografen
    Thread-Eröffner

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Simone Baumeister Beitrag anzeigen
    hä? Ich habe doch dreimal gelesen, weil ich wissen wollte, wie hoch die Tagessätze sind. Dreimal drübergelesen :-D
    2. Absatz, 3. Satz:

    Es bestätigte mit der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung die vom Landgericht Aachen verhängte Strafe von 40 Tagessätzen je 80 Euro (Az.: III-1 RVs 93/17).

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  3. #13

    Standard AW: Patienten nicht unkenntlich gemacht: Geldstrafe für Fotografen

    Zitat Bezug auf die Nachricht von thomas_68 Beitrag anzeigen
    3200 Euro steht dort auch nicht. Aber es steht dort "40 Tagessätze zu 80 Euro".
    Wenn es sich um Tagessätze handelt, ist es immer auf das Netto-Gehalt bezogen. Der gute verdienst also 2.400 Euro Netto im Monat.

  4. #14

    Standard AW: Patienten nicht unkenntlich gemacht: Geldstrafe für Fotografen
    Thread-Eröffner

    Zitat Bezug auf die Nachricht von URi Beitrag anzeigen
    Wenn es sich um Tagessätze handelt, ist es immer auf das Netto-Gehalt bezogen. Der gute verdienst also 2.400 Euro Netto im Monat.
    Trifft fast, aber nicht vollständig zu: http://www.anwalt-strafbefehl-berlin...ehl-tagessatz/

    LG
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