Neues:
Von der Staatsanwaltschaft kommt keine Rückmeldung.
Gestern war kam nach Monaten ein Schreiben von meinem Anwalt nachdem ich das Geld wohl in den Wind schreiben kann.
in vorbezeichneter Angelegenheit teilt mir die Obergerichtsvollzieherin
mit, dass die Capolo Ltd. unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln ist.
Weitere Nachforschungen haben ergeben, dass eine weiteres „Geschäft“ in
Pforzheim zum 31.03.2018 geschlossen wurde.
Im Weiteren konnte die Privatanschrift des Herrn Stefan Lind in Schwanau ermittelt werden.
Da die Ltd haftungstechnisch nicht wie eine GbR oder GmbH anzusehen ist, sondern
Haftungsfragen im Sinne des englischen Gesellschaftsrechts geklärt werden,
haftet der Director der Ltd. nicht mit dem Privatvermögen.
Versuchsweise wurde dennoch der zuständige Obergerichtsvollzieher beauftragt, dieser vereigert
jedoch, aus og. Gründen, die Zwangsvollstreckung gegen die Privatperson Stefan Lind.
Da Ihre Rechtsschutzversicherung nur einen Vollstreckungsversuch
abdeckt schließe ich den Vorgang ab und bitte um Ausgleich meiner beiliegenden
Kostennote, welche sich über die Selbstbeteiligung verhält.
Die hatte ich Ihm schon voriges Jahr überwiesen, aber man kann es ja nochmal versuchen.
Das war es dann wohl, 750€ adee......
Deutschland ist Verbrecherland mit Verbrechervollschutz, Amen.