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Thema: Ist die Verwendung eines Bildes in der Mitarbeiterzeitschrift eine Veröffentlichung?

  1. #1
    Free-Member
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    Standard Ist die Verwendung eines Bildes in der Mitarbeiterzeitschrift eine Veröffentlichung?
    Thread-Eröffner

    Hallo,

    Im Shop einer namhaften deutschen Firma habe ich Fotos eines coolen Heiratsantrages gemacht. Ich warte noch auf die Freigabe des Paares, welche der Aufnahmen ggf. für eine Veröffentlichung verwendet werden dürfen.

    Der Regionalleiter bat bereits um die Fotos, denn für die Verwendung in der Mitarbeiterzeitschrift sei die Freigabe nicht erforderlich, das sei ja nicht "öffentlich". Stimmt das?

    Beste Grüße

    Texl

  2. #2

    Standard AW: Ist die Verwendung eines Bildes in der Mitarbeiterzeitschrift eine Veröffentlichu

    Ist eine Veröffentlichung .

  3. #3

    Standard AW: Ist die Verwendung eines Bildes in der Mitarbeiterzeitschrift eine Veröffentlichu

    Nicht nur eine Veroeffentlichung, auch kommerzielle Nutzung -Werbung-.
    Dafuer brauchst Du -und auch die Firma- auf jedenfall eine Freigabe. Am Besten steht da auch genau drin fuer was das Bild verwendet werden darf, d.h. "zur einmaligen Veroeffentlichung in der Mitarbeiterzeitschrift der Firma xy". Je unmissverstaendlicher desto besser da ja wohl jedemenge Laien mit sher eigenen Vorstellungen bei der Sache beteiligt sind. Damit gibt es nachher weniger Raum fuer "Missverstaendnisse". Im Zweifelsfall bist Du naemlich der Dumme ....

  4. #4

    Standard AW: Ist die Verwendung eines Bildes in der Mitarbeiterzeitschrift eine Veröffentlichu

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Texl Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Im Shop einer namhaften deutschen Firma habe ich Fotos eines coolen Heiratsantrages gemacht. Ich warte noch auf die Freigabe des Paares, welche der Aufnahmen ggf. für eine Veröffentlichung verwendet werden dürfen.

    Der Regionalleiter bat bereits um die Fotos, denn für die Verwendung in der Mitarbeiterzeitschrift sei die Freigabe nicht erforderlich, das sei ja nicht "öffentlich". Stimmt das?

    Beste Grüße

    Texl
    Alles, was über eine private Nutzung hinaus geht, bedarf der Zustimmung aller daran Beteiligten. Und noch eindeutiger ist es, wenn eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Bildern vorgenommen wird. Dazu zählen natürlich auch interne Druckmedien und Firmennetzwerke. Ich arbeite u.a. für 3 sehr große Unternehmen, die dieses Thema wirklich sehr ernst nehmen. Mit unter so ernst, dass es mich als Bildbereitsteller schon nervt. Mal eben 'ne E-Mail hinschicken mit einem Bild im Anhang, wo Mitarbeiter wo und wie auch immer zu sehen sind? Um Himmels Willen! Oder eine Auswahl-Galerie mit Deeplink, die nicht passwortgeschützt ist und/oder nicht verschlüsselt übertragen wird? Undenkbar. In der Regel bekomme ich beim Werksfotografieren einen Assistenten an die Seite gestellt, der mit einem Stapel Freigabeerklärungen unterm Arm hinter mir her tappelt und die Zettel verteilt, ausfüllen und unterschreiben lässt und diese gleich wieder einsammelt.

  5. #5

    Standard AW: Ist die Verwendung eines Bildes in der Mitarbeiterzeitschrift eine Veröffentlichu

    Hi,

    und bitte ans Honorar denken!

    Viele Grüße
    Christian

    www.beruf-fotograf.de
    www.ahrens-steinbach-projekte.de

  6. #6
    Free-Member
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    Standard AW: Ist die Verwendung eines Bildes in der Mitarbeiterzeitschrift eine Veröffentlichu
    Thread-Eröffner

    Danke für alle Eure Antworten.
    Zitat Bezug auf die Nachricht von Dirk Wächter Beitrag anzeigen
    Alles, was über eine private Nutzung hinaus geht, bedarf der Zustimmung aller daran Beteiligten. Und noch eindeutiger ist es, wenn eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Bildern vorgenommen wird.
    Vermutet hatte ich das, war dann aber ein wenig irritiert, von der (angeblichen) Aussage der Marketing-Dame. Die sollte es ja eigentlich besser wissen.

    Verkleinerte Bilder hatte ich mit Urheber-Vermerk im Bild in ein passwortgeschütztes Web-Album gestellt und den Bräutigam um Auswahl bzw. Freigabe gebeten. Der Firma hab ich die Email in Kopie geschickt. Nach der Aussage "in der MA-Zeitschrift brauchen wir nicht ..." hab ich dann hier nachgefragt. Die erste Antwort von Jörg war schon sehr eindeutig, ich hab daraufhin der Company sofort hinterher geschrieben: "Ohne EWE dürfen Sie nicht ...". Das sollte zumindest reichen, damit ich im Falle eines Falles aus dem Schnieder bin.

    Jetzt warte ich ab, ob überhaupt etwas veröffentlicht wird.

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Christian Ahrens Beitrag anzeigen
    und bitte ans Honorar denken!
    Klar!

    Ich werde berichten.

    Beste Grüße
    Texl

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