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Thema: NP Bayerischer Wald - rechtliche Einschränkungen - zur Kenntnis

  1. #1
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard NP Bayerischer Wald - rechtliche Einschränkungen - zur Kenntnis

    Hallo,

    ein GDT Kamerad hat uns auf folgendes aufmerksam gemacht:

    Im NP Bay Wald ist seit Sommer die kommerzielle Fotografie (auch spätere Bildverkäufe) genehmigungs- und gebührenpflichtig.
    Das Gleiche gilt für Workshop Angebote. (Seit Sommer hängen da auch Schilder aus....)


    Siehe:

    http://www.nationalpark-bayerischer-...enehmigung.htm

    LG SB

  2. #2
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: NP Bayerischer Wald - rechtliche Einschränkungen - zur Kenntnis

    Wow, das die erst jetzt darauf kommen.

  3. #3
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: NP Bayerischer Wald - rechtliche Einschränkungen - zur Kenntnis


  4. #4
    inaktiver User Avatar von Reiner Jacobs
    Registriert seit
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    10.657

    Standard AW: NP Bayerischer Wald - rechtliche Einschränkungen - zur Kenntnis

    Es ist schon Jahre her, dass ich zum letzten Mal dort war, aber vielleicht haben die Fotografen- u. Filmer auch einen gewissen Anteil an den jetzigen Regelungen.
    Damals waren schon die Aussichtspunkte und Kanzeln mit Stativen teils völlig versperrt und Besucher mit Kindern hatten es schwer einen Luchs zu beobachten und wichtige Fotografen wollten andere, mit kleinerem Gerät bestückte, von der Plattform vertreiben.

    Wie gesagt, ich weis nicht wie es heute dort aussieht, aber das es weniger Fotografen geworden sind, kann ich mir schlecht vorstellen.

    Wenn ich mir das Antragformular so durchlese, habe ich doch Zweifel was die rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten betrifft, Regelungen aufstellen ist eine Sache, Kontrolle und Umsetzung die andere.

    Man kann aber auch einfach den Bayerischen Wald auf seiner Liste grundsätzlich streichen, dann dürfen die zukünftigen Generationen dort wieder in "Höhlen" wohnen.

    Gruß Reiner

  5. #5

    Standard AW: NP Bayerischer Wald - rechtliche Einschränkungen - zur Kenntnis

    Mich würde ja mal interessieren, was die jetzt für den Spass verlangen (war selbst noch nie da).

  6. #6
    Moderator Avatar von Andreas Koch
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    21.05.2003
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    5.380

    Standard AW: NP Bayerischer Wald - rechtliche Einschränkungen - zur Kenntnis

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Reiner Jacobs Beitrag anzeigen
    Es ist schon Jahre her, dass ich zum letzten Mal dort war, aber vielleicht haben die Fotografen- u. Filmer auch einen gewissen Anteil an den jetzigen Regelungen.
    Damals waren schon die Aussichtspunkte und Kanzeln mit Stativen teils völlig versperrt und Besucher mit Kindern hatten es schwer einen Luchs zu beobachten
    Reiner, bei der Regelung geht es ausschließlich um Fotografie für kommerzielle Zwecke, nicht um eine Gebühr für Fotografen allgemein!
    Meine Bilder bei flickr

    “Der Sinn einer Kamera ist nicht, glatte und unverrauschte Pixelmengen mit bester Schärfe in den Rändern zu produzieren, sondern BILDER.“
    (J. Denter)



  7. #7

    Standard AW: NP Bayerischer Wald - rechtliche Einschränkungen - zur Kenntnis

    Hallo

    Ich bin dort so ca. 2 bis 3 Mal im Jahr, zum hobbymäßigen Fotografieren. Rainer, was Du schreibst kann ich so nicht bestätigen, ich wurde noch nie verdrängt und habe auch noch niemanden verdrängt. Ich hatte auch noch nie Probleme dass ich irgendwo eine "Überfüllung" mit Stativen wahrgenommen habe. Gut, einmal war es etwas heftiger, als der Wolf Tier des Jahres war, und ab und zu, zu den Fütterungszeiten der Wölfe muss man sich auch ein Plätzchen sichern, aber sonst ist das dort doch sehr entspannt. Ich habe mir jetzt das Antragsformular auch durchgelesen, die Leute verlangen für so eine Genehmigung derzeit Euro 50 pro Person und Jahr. Ich werde da keinen Boykott starten, zumal ich ja eh nur hobbymäßig unterwegs bin.
    Ganz anders sieht es da z.B. in Bad Mergentheim aus. Die lassen pro Tag nur max 5 Fotografen (Amateure) mit Stativ oder Einbeinstativ zu und verlangen dafür pro Mann 12 Euro. Dort fahre ich nicht mehr hin, außerdem hat mir deren Verhalten, damals beim ersten Ausbruch der Vogelgrippe ganz und gar nicht gefallen.

    Mir gefällt's im Tiergehege NP und werde über den Jahreswechsel dort sein. Kann ja mal was schreiben wie es jetzt dort zugeht.

    Grüße und einen guten Rutsch

    Jürgen
    Liebe Grüße, immer gut Licht

    Jürgen

    http://www.b-j-naturfotografie.de

  8. #8
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: NP Bayerischer Wald - rechtliche Einschränkungen - zur Kenntnis

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Juergen Schmidt Beitrag anzeigen
    ich wurde noch nie verdrängt und habe auch noch niemanden verdrängt.
    Vielleicht hat inzwischen auch jeder genug Bären und Wolffotos so das das Gedränge inzwischen ausbleibt.
    Komm mal zu uns wenn Purpurreiher-Saison ist. Da kannst Du erleben wie sich Erwachsene benehmen, je älter um so bescheuerter.
    Hoffe das von den Vögel auch bald jeder genug Fotos hat und diese Vollpfosten wegbleiben. Ich habe da schon Sachen erlebt ... .
    Und das nur wegen ein paar Fotos.
    Ich war noch nie im NP Bayerischer Wald aber was Reiner schreibt kann ich mir wirklich sehr sehr gut vorstellen.

  9. #9
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: NP Bayerischer Wald - rechtliche Einschränkungen - zur Kenntnis

    ...mit ein Grund warum ich mich schon seit geraumer Zeit nicht mehr bei den PPR blicken lassen habe...

    Ich kann mich noch erinnern wie Ingo Arndt kopfschüttelnd umgedreht hat... :-)

  10. #10
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: NP Bayerischer Wald - rechtliche Einschränkungen - zur Kenntnis

    Was ist PPR?

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