Purpurreiher
Purpurreiher
Hallo Holger
ich weiß nicht wie es bei euch bei den Purpurreiher ist, ich habe nur damals mit Grausen das Gedränge bei der "Eulenwiese" beobachtet. Mir ist es im bayrischen Wald nicht zu dicht, fahre dort seit Jahren hin und ich bin kein Mensch der sich im Rudel wohl fühlt. Wenn ich mir z.B. das Gedränge in Günz, bzw. jetzt am Kranorama ansehe, das meide ich. Aber gut, jeder wie er meint.
Grüße
Jürgen
Liebe Grüße, immer gut Licht
Jürgen
http://www.b-j-naturfotografie.de
...wobei ich kann mich noch gut erinnern, als alle eingepackt haben und wir beide bei bestem Licht noch fotografiert haben ;-)
das würde mir schon reichen: http://c8.alamy.com/compde/kf1kr7/na...and-kf1kr7.jpg
Es war schon 2003 als ich das letzte Mal dort war, die Zeit vergeht wirklich wie im Flug, ja so ähnlich sah es damals aus, nur mit dem Unterschied, dass der Platz noch nicht so groß und gut befestigt war, das Bild stammt doch vom Wolfsgehege wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe.
@ Andreas - wie unterscheidet man denn in einem Park, in dem kein Eintritt erhoben wird (oder ist das jetzt anders), wer nun ein kommerzieller Fotograf ist oder nur hobbymäßig unterwegs ist. Ob es überhaupt möglich ist in einem ~25.000 Hektar großen Nationalpark solche Beschränkungen festzulegen und rechtssicher zu überwachen möchte ich noch stark bezweifeln.
Noch gilt in Deutschland das allgemeine Waldbetretungsrecht und wenn ich am Lusen oder Rachel von den Wegen oder Pfaden die Landschaft fotografiere glaube ich nicht, dass jemand dafür eine Gebühr kassieren kann zumal es ein frei zugängliches europäisch gefördertes Schutzgebiet ist.
Gruß Reiner
Lies mal hier nach:
Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien
Natur - Freistaat Bayern
"Art. 27 Betretungsrecht: (3) 1Das Betretungsrecht kann von Grundeigentümern oder sonstigen Berechtigten nur unter den Voraussetzungen des Art. 33 verweigert werden.
Art. 33 Zulässigkeit von Sperren: Flächen können aus Gründen des Naturschutzes, zur Durchführung von landschaftspflegerischen Vorhaben oder forstwirtschaftlichen Maßnahmen, von Jagden, ferner zur Vorbereitung und Durchführung sportlicher Wettkämpfe in der freien Natur sowie aus anderen zwingenden Gründen des Gemeinwohls kurzzeitig gesperrt werden."
Die Verwaltung wird sich vermutlich auf §5 (3) und §10 und insbesondere §15 (2) Nr 7 der Verordnung über den Nationalpark Bayerischer Wald berufen.... - musst bedenken dass ist Bayern, da darf man schon bestimmte Schlösser und Burgen nicht von überall fotografieren...
Der NP hat halt eine etwas eigene Rechtsgrundlage und das ist Bayern ;-)