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Thema: NP Bayerischer Wald - rechtliche Einschränkungen - zur Kenntnis

  1. #11
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: NP Bayerischer Wald - rechtliche Einschränkungen - zur Kenntnis

    Purpurreiher

  2. #12

    Standard AW: NP Bayerischer Wald - rechtliche Einschränkungen - zur Kenntnis

    Hallo Holger

    ich weiß nicht wie es bei euch bei den Purpurreiher ist, ich habe nur damals mit Grausen das Gedränge bei der "Eulenwiese" beobachtet. Mir ist es im bayrischen Wald nicht zu dicht, fahre dort seit Jahren hin und ich bin kein Mensch der sich im Rudel wohl fühlt. Wenn ich mir z.B. das Gedränge in Günz, bzw. jetzt am Kranorama ansehe, das meide ich. Aber gut, jeder wie er meint.

    Grüße

    Jürgen
    Liebe Grüße, immer gut Licht

    Jürgen

    http://www.b-j-naturfotografie.de

  3. #13
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: NP Bayerischer Wald - rechtliche Einschränkungen - zur Kenntnis

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Stefan Betz Beitrag anzeigen
    ...mit ein Grund warum ich mich schon seit geraumer Zeit nicht mehr bei den PPR blicken lassen habe...

    Ich kann mich noch erinnern wie Ingo Arndt kopfschüttelnd umgedreht hat... :-)
    Aus dem Grund bin ich auch nur noch selten dort. Und wenn dann Abseits der Gruppen von Fotografen.

  4. #14
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: NP Bayerischer Wald - rechtliche Einschränkungen - zur Kenntnis

    ...wobei ich kann mich noch gut erinnern, als alle eingepackt haben und wir beide bei bestem Licht noch fotografiert haben ;-)

  5. #15
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: NP Bayerischer Wald - rechtliche Einschränkungen - zur Kenntnis


  6. #16
    inaktiver User Avatar von Reiner Jacobs
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    10.657

    Standard AW: NP Bayerischer Wald - rechtliche Einschränkungen - zur Kenntnis

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Stefan Betz Beitrag anzeigen
    Es war schon 2003 als ich das letzte Mal dort war, die Zeit vergeht wirklich wie im Flug, ja so ähnlich sah es damals aus, nur mit dem Unterschied, dass der Platz noch nicht so groß und gut befestigt war, das Bild stammt doch vom Wolfsgehege wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe.

    @ Andreas - wie unterscheidet man denn in einem Park, in dem kein Eintritt erhoben wird (oder ist das jetzt anders), wer nun ein kommerzieller Fotograf ist oder nur hobbymäßig unterwegs ist. Ob es überhaupt möglich ist in einem ~25.000 Hektar großen Nationalpark solche Beschränkungen festzulegen und rechtssicher zu überwachen möchte ich noch stark bezweifeln.
    Noch gilt in Deutschland das allgemeine Waldbetretungsrecht und wenn ich am Lusen oder Rachel von den Wegen oder Pfaden die Landschaft fotografiere glaube ich nicht, dass jemand dafür eine Gebühr kassieren kann zumal es ein frei zugängliches europäisch gefördertes Schutzgebiet ist.

    Gruß Reiner

  7. #17
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: NP Bayerischer Wald - rechtliche Einschränkungen - zur Kenntnis

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Stefan Betz Beitrag anzeigen
    ...wobei ich kann mich noch gut erinnern, als alle eingepackt haben und wir beide bei bestem Licht noch fotografiert haben ;-)
    Die hatten ihre Aufnahmen schon alle Mittags, bei vollem Sonnenschein, im Kasten

  8. #18
    Free-Member Avatar von IR. Gendwer
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    04.11.2008
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    Standard AW: NP Bayerischer Wald - rechtliche Einschränkungen - zur Kenntnis

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Juergen Schmidt Beitrag anzeigen
    Hallo Holger

    ich weiß nicht wie es bei euch bei den Purpurreiher ist, ich habe nur damals mit Grausen das Gedränge bei der "Eulenwiese" beobachtet. Mir ist es im bayrischen Wald nicht zu dicht, fahre dort seit Jahren hin und ich bin kein Mensch der sich im Rudel wohl fühlt. Wenn ich mir z.B. das Gedränge in Günz, bzw. jetzt am Kranorama ansehe, das meide ich. Aber gut, jeder wie er meint.

    Grüße

    Jürgen
    Ist doch mittlerweile überall so. Die dann auch noch ins Netz gestellten genauen Ortsbeschreibungen möglichst noch mit Koordinaten sind da auch nichts was man als "Naturfotografie" bezeichnen könnte.

  9. #19
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: NP Bayerischer Wald - rechtliche Einschränkungen - zur Kenntnis

    Lies mal hier nach:

    Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien
    Natur - Freistaat Bayern
    "Art. 27 Betretungsrecht: (3) 1Das Betretungsrecht kann von Grundeigentümern oder sonstigen Berechtigten nur unter den Voraussetzungen des Art. 33 verweigert werden.
    Art. 33 Zulässigkeit von Sperren: Flächen können aus Gründen des Naturschutzes, zur Durchführung von landschaftspflegerischen Vorhaben oder forstwirtschaftlichen Maßnahmen, von Jagden, ferner zur Vorbereitung und Durchführung sportlicher Wettkämpfe in der freien Natur sowie aus anderen zwingenden Gründen des Gemeinwohls kurzzeitig gesperrt werden."

    Die Verwaltung wird sich vermutlich auf §5 (3) und §10 und insbesondere §15 (2) Nr 7 der Verordnung über den Nationalpark Bayerischer Wald berufen.... - musst bedenken dass ist Bayern, da darf man schon bestimmte Schlösser und Burgen nicht von überall fotografieren...

    Der NP hat halt eine etwas eigene Rechtsgrundlage und das ist Bayern ;-)

  10. #20
    Free-Member Avatar von hs
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    Standard AW: NP Bayerischer Wald - rechtliche Einschränkungen - zur Kenntnis

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Stefan Betz Beitrag anzeigen
    ...wobei ich kann mich noch gut erinnern, als alle eingepackt haben und wir beide bei bestem Licht noch fotografiert haben ;-)
    HaHa.

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