Bezug auf die Nachricht von Wilhelm FW
Somit, lieber Hank, ist das wohl doch nicht so klar !?
Es wird sogar noch "besser". Selbst wenn Du die Gesichter der Menschen verpixelst, machst du dich immer noch strafbar. Denn du hast sie ja auf deinem Datenträger unverpixelt. Auch strafbar. Somit kann das verpixelte Foto als Beweismittel gegen dich verwendet werden.
Da Du dich aber damit anscheinend schon befasst hast, eine Frage..... Was ist mit den Fotos, die vor dem Stichtag entstanden sind?
Anwalt bist Du, glaube ich, nicht. Gibt es überhaupt interpretationsfreie Regelungen?