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Thema: Ich habe da absolut keine Ahnung, aber ...

  1. #1
    Free-Member Avatar von hs
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    Standard Ich habe da absolut keine Ahnung, aber ...
    Thread-Eröffner

    ... was macht man wenn man zu einem "wirklich sehr ansprechenden Badebild" von der eigenen 20 jährigen Tochter befragt wird wo man dies am besten ausbelichten lässt?

    Mir geht es hier rein nur um das Fotorecht, deswegen auch ohne Bild (wo ich eh keine Rechte zu habe). Das Bild hat kleine Mängel ist aber (so finde auch ich als Vater) durchaus gelungen. Tochter (bekleidet -> Bikiniträger) + Freund im Wasser könnten IMO sogar als Werbebild durchgehen. Zitat meiner Tochter: da war ein Fotograf, es hat Spaß gemacht, ich finde die Bilder gelungen und möchte die "besser als im Supermarkt" belichten lassen.

    Wie gesagt, ich finde das Bild auch gelungen, aber ich habe ihr auch folgendes bzgl. Fotorecht geschrieben:

    Zitat Bezug auf die Nachricht von eMail
    Wie bereits geschrieben, die Auflösung ist nicht ausreichend, außerdem ist das "Geschäftsverhältnis" Model zu Fotograf nicht immer einfach, deswegen solltest Du dies unbedingt vorher klären.



    Die Rechte am Bild hat der Fotograf, der darf aber nix von dir veröffentlichen/verkaufen ohne deine Einwilligung. Die Profis regeln dass mit Verträgen, als Amateur kann man da aber leicht in juristische Fallen laufen. Namentlich die Verletzungen der Persönlicheitsrechte (wenn der Fotograf was verkauft dass das Model nicht freigegeben hat) oder eben des Urheberschutzes (wenn Du etwas kopierst was dir nicht gehört -> das Recht an der Kopie liegt bei dem Fotografen).



    ...

    Ich kenne mich da absolut nicht aus aber sowas könnte so aussehen:


    Fotograf X überläßt dem Model Y ein JPG in der Auflösung N*M, welches ausschließlich zur privaten Benutzung ausbelichtet werden darf. Bilder dürfen im Internet nur in kleinerer Auflösung und mit "Logo" sowie der Nennung des Urhebers hochgeladen werden.



    Model Y erlaubt dem Fotografen X die Bilder des gemeinsamen Shootings im folgenden Rahmen zu veröffentlichen.

    - A: eigene Internetpräsenz

    - B: ??



    Hört sich sicher etwas spießig an, aber wenn das Foto als "harmloser Eintritt" einer Swinger-Club Seite verwendet würde wäre es dir sicher auch nicht Recht.
    Ist meine Wahrnehmung/Aussage richtig?

    Mich hat das Thema Bildrechte nie wirklich interessiert, deswegen auch meine Frage. Die Bikiniträger wegretuschiert und es könnte immer noch recht harmlos aber anders wirken (und auch verwendet werden).

    Ich frage hier somit auch nicht aus der Sicht des Fotografen, sondern der des Models.

  2. #2
    Free-Member
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    Standard AW: Ich habe da absolut keine Ahnung, aber ...

    Hallo HS,

    aktuell verstehe ich deine Frage nicht. Am Bild (mal von einer Sache abgesehen) gibt es immer 2 Parteien. Die Vor der Kamera und die Hinter der Kamera. Beide sind rechtlich (ziemlich) gleichberechtigt, der eine kann oder die andere nichts tun. Es ist halt Verhandlungssache. Jede der beiden Parteien, kann (ohne Vertrag) den anderen einschränken, damit der mit dem Bild nichts anfangen kann (mal vom Beiwerk abgesehen).

    Könntest Du ein wenig präziser werden? Vielen Dank.

    Wolf

  3. #3
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Ich habe da absolut keine Ahnung, aber ...

    Vertrag und Erstellung der Fotos sind doch bereits abgeschlossen.
    Welche Vereinbarungen deine Tochter mit dem Fotografen abgeschlossen hat, wissen wir nicht, aber bestimmt sie und der Fotograf.

  4. #4
    Free-Member Avatar von hs
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    Standard AW: Ich habe da absolut keine Ahnung, aber ...
    Thread-Eröffner

    Hallo Wolf, hallo Andreas,

    ich habe keine weiteren Infos, meine Tochter hat auch auf meine Mail nicht geantwortet. Ich gehe davon aus dass nix geregelt ist, zumindest kennt sie die rechtlichen Grundlagen nicht.

    Das Bild ist auch nix schlimmes, beide im Wasser, sie umarmen sich leicht, sie schaut in die Kamera, er abgewandt schaut sie an. Wie gesagt es ist durchaus ansprechend, sieht aus wie ein Werbefoto für die Modebranche.

    Mir ist nicht 100% klar wann der Vertrag geschlossen ist (und eben zu welchen Bedingungen). Ich persönlich stehe auch auf Handschlag-Verträge, die schließt man aber nur ab wenn man auch weiß was man tut. Bei mündlichen Verträgen (wovon ich in diesem Fall ausgehe) besteht Konfliktpotential, nämlich dann wenn beide bei der Absprache von anderen Voraussetzungen ausgingen.

    Vor zwei Problemen würde ich gerne meine Tochter bewahren:
    - sie stellt ohne Erlaubnis (und Kenntnis der Problematik) die Fotos online (das Problem habe ich ihr deutlich kommuniziert)
    - sie findet die Fotos (u.U. bearbeitet) wieder, wo sie es nicht haben möchte (den Fall kann ich aber weniger beurteilen)

    Das Shooting war so eine Spaßgeschichte, was kann man aber machen wenn die Fotos eine "Eigendynamik" entwickeln (die einem wohlmöglich nicht mehr gefällt)?

    Besonders wenn diese bearbeitet wurden. Ich kann mir schlecht vorstellen dass bei einer mündlichen Zusage jegliche Bildbearbeitung eingeschlossen ist.

    Ist nur Interesse meinerseits, meine Tochter interessiert dies anscheinend weniger (sonst hätte sie geantwortet).

    VG Helmut

  5. #5
    Free-Member
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    Standard AW: Ich habe da absolut keine Ahnung, aber ...

    Zumindest ich habe gar nicht verstanden wo das Problem ist.

    Wenn der Vater einen hochwertigen Abzug haben möchte kann man diesen für private Zwecke meist einfach beim Fotografen kaufen.

    Oder gibt es Kommunikationsprobleme innerhalb der Familie?

  6. #6
    Free-Member Avatar von hs
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    Standard AW: Ich habe da absolut keine Ahnung, aber ...
    Thread-Eröffner

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Motivklingel Beitrag anzeigen
    Oder gibt es Kommunikationsprobleme innerhalb der Familie?
    Nicht wirklich. Meine Tochter hat mir ein JPG geschickt und gefragt welcher Anbieter gute Bilder ausbelichten lässt. Fakt ist, sie wurde gefragt ob sie ein paar Fotos im Pool mitmachen wolle, dafür hat sie die JPGs bekommen. Soweit so gut. Das Foto hat durchaus sinnlichen Charakter, ich habe mich gefragt was passiert wenn dieses Bild missbraucht würde (siehe Zitat meiner Mail an sie).

    Bikiniträger wegretouchiert, darunter der Werbetext "Genießen sie die Atmosphäre in netter Begleitung ... Club XYZ".

    Kurzum, was passiert wenn man zu einem Foto mündlich einwilligt und dieses aber ganz anders als gedacht vermarktet wird.

  7. #7
    Free-Member
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    Standard AW: Ich habe da absolut keine Ahnung, aber ...

    Präsentiert Trump hat ein Foto des stählernen Körper von Sylvester Stallone aus dem Film „Rocky III“ genommen und seinen Kopf darauf gesetzt. Hast du Angst dass er das auch mit dem Foto deiner Tochter macht?

    https://m.tagesspiegel.de/politik/do.../25276706.html

    Ansonsten :
    Die meisten Labore bieten eine vergleichbare Qualität. Es gibt aber unterschiedliche Papiere und Oberflächen.

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