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Von genau so einem Fall habe ich auch schon gehört. Meine Tochter leitet eine Jugendgruppe beim Roten Kreuz mit der sie erst vor kurzem einen Ausflung in den Europapark nach Rust gemacht hat. Da wurde die Einverständniserklärung gleich in die Anmeldung integriert.
Ich kenne auch einige Vereine die das mittlerweile so handhaben. Da ist die Einverständniserklärung jetzt direkt im Aufnahmevertrag enthalten. Wahrscheinlich auch nur noch eine Frage der Zeit bis der erste dagegen klagt weil er sich dadurch benachteiligt fühlt.

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Ich habe in der direkten Nachbarschaft ein Gymnasium, welches bei uns in der Druckerei jedes Jahr ein Jahrbuch drucken lässt. Da sind sämtliche Klassen mit Klassenfoto abgedruckt. Wenn da jemand seine Einverständniserklärung widerrufen sollte, hilft das gar nichts, die Bücher sind gedruckt und im Umlauf. Der Widerruf geht sicher, aber Konsquenzen dürfte er nur für zukünftige Veröffentlichungen oder bestehende Veröffentlichungen auf Online-Medien haben.
Die Frage ist ja was gemacht werden muss wenn die Bilder schon aufgenommen sind und die EV noch vor dem Druck widerrufen wird. Theoretisch müsste dann das betroffene Kind vor dem Druck unkenntlich gemacht werden.