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Thema: DSGVO und Fotobusiness

  1. #41
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Dirk Wagner Beitrag anzeigen
    Facebook und Konsorten sind (mit der Auslöser) für die neue Verordnung.
    Die Wortwahl scheint verschoben: Nicht Auslöser, sondern Anlass wäre geeigneter. Immerhin wird durch das implizite Verbot der privaten Aufzeichnung über den klar definierten Zweck hinaus eine Art Spurenverwischung betrieben, die nur dem nützt, der ungehindert Daten sammeln darf, aber nicht in der Pflicht steht, auch alle (eventuell entlastenden) auch freizugeben. Man denke nur an Body-Cams bei einer Demo: Die Polizisten haben welche, die Demonstranten keine und dann gibt's halt bei der Polizei eine kleine Panne und das entlastende Material fällt einem bedauerlichen Fehler zum Opfer. Sozusagen eine Verunmöglichung der Beweisführung und kein Volksvertreter steht auf und erhebt Einspruch?

  2. #42
    Free-Member
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    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Ich bin auch irgendwie leicht verwirrt. Ich bin "nur Hobbyknipserin" , aber auch wir haben mitunter ein Modelreleasevertrag, den wir vorlegen, wenn wir zb an einem Tag Modelle buchen für einen TFP - Tag oder halt ein Wochenende mit einigen Fotografen in Urlaub fahren, um Menschen in Verbindung mit Tieren zu knipsen. Wir veröffentlichen zb bei der Fotocommunity, facebook, Instergram oder halt flickr. Das machen die Modelle ja auch, wenn ihnen die Bilder gefallen. Wie soll man das als Hobbyknipser denn anpassen? Was soll denn da noch alles ´rein? Bis Ende Mai muß ich für ein Wochenende einen neuen Modelreleasevertrag zusammengeschustert haben und mich auch erstmal in die Materie reinfinden. Ich habe keine Webseite, noch bin ich gewerblich, noch bei einer Bilderagentur, sondern nur justforfun Knipserin...

  3. #43
    Moderator Avatar von Andreas Koch
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    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness
    Thread-Eröffner

    Interviews mit dem BayLDA (Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht):

    So wird die DSGVO in der Praxis gehandhabt

    BayLDA Leitfaden für Vereine und kleine Unternehmen
    Meine Bilder bei flickr

    “Der Sinn einer Kamera ist nicht, glatte und unverrauschte Pixelmengen mit bester Schärfe in den Rändern zu produzieren, sondern BILDER.“
    (J. Denter)



  4. #44
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    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Danke für die hilfreichen Links!

  5. #45
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Was Bayern meint, ist recht unerheblich. Die DSGVO ist EU weit gültig und kann nur in nationalem Recht in der Wirkung beschränkt werden. Hier steht's richtig:

    https://www.ipcl-rieck.com/allgemein...otografen.html

  6. #46

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zitat Bezug auf die Nachricht von f:11 Beitrag anzeigen
    Was Bayern meint, ist recht unerheblich. Die DSGVO ist EU weit gültig und kann nur in nationalem Recht in der Wirkung beschränkt werden. Hier steht's richtig:

    https://www.ipcl-rieck.com/allgemein...otografen.html
    Prägnant kompakte Darstellung der Rechtslage. Danke für den Link!

  7. #47
    Free-Member
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    2.251

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    bedeutet das alles auch, dass die bisher oft geübte Praxis der Verpixelung des Gesichtes oder des ganzen Kopfs bei Personen, die zufällig mit auf dem Bild sind, nicht mehr als ausreichend bei einer Veröffentlichung angesehen werden kann? Autokennzeichen müssen total unkenntlich gemacht werden, nicht nur Teile des Kennzeichens?
    Zum Beispiel habe ich des öfteren einen Karnevalszug vor dem Start, Wagen und Personengruppen, aufgenommen. Personen haben dabei in die Kamera gelächelt und fröhlich gewunken, damit indirekte Zustimmung zur Aufnahme erteilt. Jetzt müsste man zu jeder einzelnen Person gehen, einen Vertrag ausfüllen und unterschreiben lassen? Gut, der Start würde sich um einige Tage verschieben.

  8. #48
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Otto Behrens Beitrag anzeigen
    bedeutet das alles auch, ∞*
    Exakt. Denn es geht ja um den Vorgang der Datenerhebung, nicht der Reproduktion. Sprich: Nur wenn du VOR der Aufnahme Bildinhalte unkenntlich machst, kollidierst du nicht mit der DSGVO.
    Und dass das "Kamera-Lächeln auf Zuruf" sowieso nimmer als Einverständnis zu werten ist, steht im verlinkten Artikel. Ja, es wird still werden, in unseren Straßen. Aber das hat die Mehrheit ja so gewollt, sonst hätte sie anders gewählt.

  9. #49
    Free-Member Avatar von BW26
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    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    In der Ruhe liegt die Kraft. Bevor sich jetzt alle komplett verrückt machen mit Spekulationen über das finale Ergebnis bzw. Auslegung und Umsetzung der neuen Verordnung in der Praxis, ist man sicher gut beraten nicht in totalen Aktionismus und Panik zu verfallen. Es bedarf keiner großen Fantasie um zu erkennen, dass die momentan in der Schwebe befindliche strikte Anwendung des Gesetzes einen riesen Streit oder gar Aufstand nach sich ziehen wird/würde und faktisch so gut wie unmöglich praktikabel umzusetzen ist, denn es würde bedeuten das die gesamte Medienlandschaft nur noch durch die Presse und deren Meinung in Wort und Bild vertreten und abgebildet wird.
    Da hoffe ich doch sehr auf die hochgeschätzte Meinungsfreiheit sowie eine gesunde Portion Menschenverstand.
    Ignorieren kann man das ganze natürlich nicht und man ist sicher gut beraten seine AGB´s, Verträge Homepage usw. entsprechend anzupassen. Auch werde ich für meinen Teil ab dem 25. Mai genau überlegen was oder besser wen ich fotografiere.
    Ansonsten harre ich der Dinge die da kommen getreu dem Motto "die Hoffnung stirbt zuletzt".

    Gruß Bernhard

  10. #50
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zitat Bezug auf die Nachricht von BW26 Beitrag anzeigen
    Bevor sich jetzt alle komplett verrückt machen mit Spekulationen über das finale Ergebnis …*
    Das klingt zwar wahnsinnig erwachsen und überlegt, aber so einfach liegen die Dinge halt nicht: Am 25. Mai endet eine zweijährige Einführungsphase, es haben also alle (!) die dafür bezahlt bekommen, Gesetze zu beschließen, schlichtweg geschlafen. Man verlässt sich auf die Rechtssprechung, was einem Bankrott der Regierungsarbeit gleich kommt (Gewaltenteilung: Legislative - Executive - Judikative: die Legislative hat sich verabschiedet, Exekutive und Judikative machen also, was sie wollen. Das ähnelt schon sehr dem, was man als Polizeistaat kennt).

    Das Problem mit der Unbedarftheit: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und wer sich freiwillig zum Bauernopfer macht, wird halt erstmal zahlen, um den maroden Staatshaushalt aufzubessern. Wahrscheinlich nur in kleinen Schnittchen, um keinen Aufstand zu provozieren, aber so wird's laufen, denn nicht einmal die Opposition hat bislang auch nur einen Mucks in die Richtung getan. Umgelegt auf den einzelnen: "Mal sehen" ist der dümmste Ansatz. Bombardiert eure Abgeordneten mit Eingaben, denn die bekommen Geld dafür, einen Rechtsstaat am Laufen zu halten. Aktuell wird die DSGVO einen Gerichtsstaat erzeugen, in dem die Medienmafia (die vier oder so Familien samt Anhang kennt wohl jeder) vorgeben wird, was ihr nützt. Das zu sehen und nichts zu tun ist so schlau wie auf einem Schlitten den Berg runter zu rasen und sich einzureden, dass der Aufschlag nicht wirklich schmerzhaft sein kann.

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