Wie sieht das denn mit Urlaubsbildern aus? Wenn ich nun so nen Guru in Hinterindien fotografiere und das Bild im Internet veröffentliche?
Ich vermute mal (juristischer Laie), dass das DSGVO, da Deutsches Recht, hier nicht greift, korrekt?
Wie sieht das denn mit Urlaubsbildern aus? Wenn ich nun so nen Guru in Hinterindien fotografiere und das Bild im Internet veröffentliche?
Ich vermute mal (juristischer Laie), dass das DSGVO, da Deutsches Recht, hier nicht greift, korrekt?
Die Veröffentlichung eines Bildes im Internet ist eine Datenverabeitung - ob für die Bewertung der Aufnahmeort, der Serverstandort oder das Heimatlandes des Seitenbetreibers zählt - keine Ahnung.
Was ich auch spannende finde ist die Frage, wer überhaupt "Ärger" machen kann. Ist das jeweils nur die betreffende Person, deren Bild veröffentlicht wird oder kann ein Abmahnanwalt bei veröffentlichten Bilder verlangen, dass man die entsprechenden Freigaben hat.
Du berührst da mehrere Ebenen vom Lustig:
a.) die Aufnahme. Hat in Indien stattgefunden und daher musste keine Einwilligung vor der Aufnahme eingeholt werden.
b.) die Verarbeitung "über das Internet zugänglich machen":
b.1.) Im kleinen Kreis (Familie, "privater Rahmen"): zulässiger Austausch von Urlaubserinnerungen
b.2.) Unbeschränkt auf einer / deiner Plattform im Internet
b.2.i.) Server steht im EU oder EWR Raum: die Einwilligung des Gurus ist spätestens vor Veröffentlichung einzuholen. Mögliche Sanktionen: nach DSGVO und/oder über "Recht am eigenen Bild". Abmahnung, Unterlassungsklage, …
b.2.ii.) Server steht in einem Drittland: Nachweis der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung außerhalb EU/EWR ist nachzuweisen, ab dann weiter bei b.2.i.
Kurzfassung: die Fotografie vor Ort fällt unter "wo kein Kläger, da kein Richter". Schon die Einfuhr (Bild am Chip) in den DSGVO-Raum kann problematisch sein, denn was am Chip, gilt bekanntlich als bereits verarbeitet. Mit der Veröffentlichung jenseits des privaten Rahmens wird's endgültig bedenklich -- wenn jemand lustig ist, kann er dich prophylaktisch abmahnen, weil er annehmen darf, dass du keine Einverständniserklärung haben wirst. Und wenn dem so ist, erzählt dein Bild Datum und Uhrzeit, mit etwas Pech auch noch den Ort -- wobei der aber eh schon wurscht sein dürfte, denn es ist ja deine Bringschuld, ein Einverständnis nachzuweisen (anders als bei anderen Straftaten, wo der Verfolger Tatort und -zeit nennen muss).
Also "eigentlich besser nicht", solange da nicht handfest verhandelt wurde.
Ich lese immer wieder mal einen Artikel wenn er mir zufällig auf die Füße fällt
Ich bin mir nicht sicher ob es die beiden hier schon gab :
DSGVO – häufig gestellte Fragen, häufig verbreitete Mythen
Link aus dem Artikel zusätzlich mit Bezug zur Fotografie :
Fotografieren in Zeiten der DSGVO – Große Panikmache unangebracht
Ich dachte erst ich nehms mit Humor.............aber langsam wirds verrückt...
DSGVO: Jetzt werden sogar Visitenkarten zum Datenschutz-Problem
Es war schon immer verrückt, manche brauchen bloß länger, um es zu raffen. Ein "nicht juristisch denkender Mensch" zieht, wenn es völlig abstrus wird, einfach den "Hausverstand" ein und behauptet: "Sowas kann gar nicht kommen". Aber juristisch ist es unerheblich, was Otto Normal für "abstrus" hält. Wenn man dem Gesetz die Freiheit gibt, ist sie uneinholbar entschwunden. Versteht nur kaum einer der Politkasperln, die sich vom doofen Volk aushalten lassen. Allerdings ist die "Visitenkartensammlung" bereits sehr früh als auf die Liste der verarbeiteten Daten zu setzendes Artefakt bekannt gewesen -- als Illustration, dass es der DSGVO nicht bloß um elektronische Daten gehe. Nein, auch Gedrucktes wird solcherart erfasst. Es geht um die vollständige und lückenlose Dokumentation der Informationsweitergabe. Idealerweise in einer Datenbank abgelagert, damit der Bundestrojaner schneller findet, was im bisherigen Datenchaos unauffindbar war.
Bin gespannt, wann sich endlich die Kamerahersteller melden. Bald braucht (fast) niemand mehr eine Kamera, weil man (fast) nichts mehr fotografieren darf.
Information der Fotocommunity.de zum Thema Street- und Personenfotografie ab dem 25.5.2018 :
http://www.fotocommunity.de/blog/fot...uer-fotografen
Meine Bilder bei flickr
“Der Sinn einer Kamera ist nicht, glatte und unverrauschte Pixelmengen mit bester Schärfe in den Rändern zu produzieren, sondern BILDER.“
(J. Denter)
Link von Heise.de vom heutigen Tag:
https://www.heise.de/newsticker/meld...m-4052969.html
"Ich bin entsetzt über die ganze Panikmache" sagt dagegen Thomas Hoeren, Professor an der Universität Münster. "KUG, Recht am eigenen Bild, Fotografen können keine Bilder mehr machen – das ist blanker Unsinn", ist der Medienrechtler überzeugt. Am 25. Mai drohe überhaupt nichts. "Warum haben wir eigentlich so eine schlechte Haftung gegen Falschberatung?" Und Michael Ronellenfitsch, hessischer Datenschutzbeauftragter, warnt davor, auf die Horrorszenarien mancher Anwälte hereinzufallen. "In kaum einem Bereich ist die Kenntnis so defizitär."Doch dass Fotografen ab dem 25. Mai eine massive Abmahn-Welle drohen könnte, hält Günter Roland Barth, Wettbewerbs-Experte bei der Kanzlei Clifford Chance für ausgeschlossen. "Abmahnanwälte lauern nicht wie die Geier, weil der neue europäische Rechtsrahmen keine Grundlage dafür bietet", sagte Barth der dpa. "Die Panik ist völlig unbegründet." Die DSGVO sehe vor, dass lediglich die Aufsichtsbehörden, unmittelbar Betroffene sowie gemeinnützige Vereine wie etwa die Verbraucherzentrale gegen mögliche Verstöße vorgehen dürften. Das sei sehr weise gelöst.
Meine Bilder bei flickr
“Der Sinn einer Kamera ist nicht, glatte und unverrauschte Pixelmengen mit bester Schärfe in den Rändern zu produzieren, sondern BILDER.“
(J. Denter)
Falls noch nicht bekannt: eine konkrete Checkliste für Fotografen mit Webseiten
https://martinkleinheinz.de/dsgvo-fuer-fotografen/
Meine Bilder bei flickr
“Der Sinn einer Kamera ist nicht, glatte und unverrauschte Pixelmengen mit bester Schärfe in den Rändern zu produzieren, sondern BILDER.“
(J. Denter)