Wie bereits geschrieben, die Auflösung ist nicht ausreichend, außerdem ist das "Geschäftsverhältnis" Model zu Fotograf nicht immer einfach, deswegen solltest Du dies unbedingt vorher klären.
Die Rechte am Bild hat der Fotograf, der darf aber nix von dir veröffentlichen/verkaufen ohne deine Einwilligung. Die Profis regeln dass mit Verträgen, als Amateur kann man da aber leicht in juristische Fallen laufen. Namentlich die Verletzungen der Persönlicheitsrechte (wenn der Fotograf was verkauft dass das Model nicht freigegeben hat) oder eben des Urheberschutzes (wenn Du etwas kopierst was dir nicht gehört -> das Recht an der Kopie liegt bei dem Fotografen).
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Ich kenne mich da absolut nicht aus aber sowas könnte so aussehen:
Fotograf X überläßt dem Model Y ein JPG in der Auflösung N*M, welches ausschließlich zur privaten Benutzung ausbelichtet werden darf. Bilder dürfen im Internet nur in kleinerer Auflösung und mit "Logo" sowie der Nennung des Urhebers hochgeladen werden.
Model Y erlaubt dem Fotografen X die Bilder des gemeinsamen Shootings im folgenden Rahmen zu veröffentlichen.
- A: eigene Internetpräsenz
- B: ??
Hört sich sicher etwas spießig an, aber wenn das Foto als "harmloser Eintritt" einer Swinger-Club Seite verwendet würde wäre es dir sicher auch nicht Recht.