Zitat Bezug auf die Nachricht von sting_ Beitrag anzeigen
Natürlich muss man in unserem Rechtssystem für den Aufwand geradestehen, den man verursacht.
Sehr magische Vorstellung. Da brauchen wir kaum noch weiter zu diskutieren, wenn hier so etwas wie "verursachter Aufwand" als eine Rechte statuierende Kategorie von Dir eingeführt wird. Gibt es als originär rechtliche Kategorie nicht - deshalb: Unsinn.

Auch Dein Beispiel mit dem Model - Unsinn, bezogen auf die diskutierte DSGVO. Weil das Beispiel nicht unter die DSGVO fällt, siehe Artikel 3, räumlicher Anwendungsbereich.

Es gibt Gesetze, die definieren. Z.B. was für Personen es im juristischen Sinn gibt.
Dann gibt es Gesetze, die Rechte setzen. Damit können juristische Personen Rechte haben oder auch rechtlich verpflichtet sein.
Wenn eine juristische Person durch ein Gesetz berechtigt ist, ist sie durch ein Gesetz berechtigt - und weiter nichts.
Gibt es ein Gesetz, durch welches eine Person verpflichtet ist, ist sie verpflichtet, und weiter nichts.

Die DSGVO ist ein Schutzgesetz - es räumt - explizit natürlichen Personen (siehe Artikel 1 DSGVO), die der Gesetzgeber schützen will, Rechte ein. Es ist öffentliches Recht und ist damit durch privatrechtliche Regelungen (Verträge) nicht aus der Welt zu schaffen oder einzuschränken.