Die Wortwahl scheint verschoben: Nicht Auslöser, sondern Anlass wäre geeigneter. Immerhin wird durch das implizite Verbot der privaten Aufzeichnung über den klar definierten Zweck hinaus eine Art Spurenverwischung betrieben, die nur dem nützt, der ungehindert Daten sammeln darf, aber nicht in der Pflicht steht, auch alle (eventuell entlastenden) auch freizugeben. Man denke nur an Body-Cams bei einer Demo: Die Polizisten haben welche, die Demonstranten keine und dann gibt's halt bei der Polizei eine kleine Panne und das entlastende Material fällt einem bedauerlichen Fehler zum Opfer. Sozusagen eine Verunmöglichung der Beweisführung und kein Volksvertreter steht auf und erhebt Einspruch?