Hier auch noch ein interessanter Beitrag von der Kanzlei für Urheber- und Medienrecht Knies & Albrecht :
https://www.youtube.com/watch?v=YxCoYRn_kkE
Hier auch noch ein interessanter Beitrag von der Kanzlei für Urheber- und Medienrecht Knies & Albrecht :
https://www.youtube.com/watch?v=YxCoYRn_kkE
Der absolute Wahnsinn greift um sich. Hier ein paar lustig gespielte Situationen, die den vollkommenen Irrsinn verdeutlichen:
https://www.youtube.com/watch?v=Q_P6Q3fkZB8
Langsam bekomme ich das Gefühl die DSGVO wurde von der Pharmaindustrie in Leben gerufen damit die mehr Blutdrucksenker und Beruhigungspillen absetzen können. Was ein Kasperletheater.
mittlerweile ist fast klar, dass es gar keine Abmahnungen geben kann, da keine wettbewerbsrechtlichen Belange tangiert werden. DSGVO ist nur für Nutzer, die nur eine Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes einlegen können.
Das heißt fast völlige Entwarnung. Das Jahrtausendwende Computerproblem lässt grüßen.
Gruß
Reinhold
Wie kommst du darauf? Es sind doch schon Abmahnungen draußen. Ob da nun am Ende was 'bei rauskommt oder alles nur heiße Luft ist, spielt zunächst erstmal keine Rolle.
Die armen Kerle, die es inzwischen erwischt hat, die haben nun erstmal den Stress an der Backe für eine Sache, die mehr als lächerlich ist (ich sage nur Google fonts).
Das ist ein völlig neue Interpretation, welche zwar sehr schön wäre, die aber leider vermutlich komplett falsch ist.
Bei solchen Problemen wie den Google Fonts, Social Media Buttons oder Cookies auf einer Website sehe ich schon einmal null Berührungspunkte mit "wettbewerbsrechtlichen Belangen". Entwarnung wird es irgendwann sicher einmal bei solchen Punkte, wie der Datenerhebung von Personen, welche zufällig auf einem Foto sind, geben.
Das bezog sich auf private nicht komerzielle Webseiten
Gruß
Reinhold
Dann ist die Aussage definitiv falsch. Die Problematiken wie Datenschutzerklärung, Google Fonts, Cookies, Links, Social Media Buttons betrifft alle Websites, egal ob kommerziell oder privat. Wenn du ein Quelle hast, die hierzu etwas anderes vermeldet, würde mich brennenend interessieren, welche das ist. Hinzu kommt, wie die Definition von "kommerziell" ausgelegt wird. Ist die Website eines Natur- oder Sportfotografen, welcher mit seinen Bilder Geld verdient kommerziell, auch wenn er über die selbst Website nichts verkauft?
Momentan ist das alles so schwammig, dass noch nicht einmal Rechtsanwälte verbindliche Aussagen machen wollen.
Ich hatte es ebenfalls so verstanden, dass Abmahnungen nur im Rahmen des UWG stattfinden können. Das trifft bei privaten nicht-kommerziellen Seiten ja wohl nicht zu... Verstöße gegen die DGSVO können beim Datenschutzbeauftragten gemeldet werden - was dann aber damit passiert? Es bleibt spannend