Ich kenne auch einige Vereine die das mittlerweile so handhaben. Da ist die Einverständniserklärung jetzt direkt im Aufnahmevertrag enthalten. Wahrscheinlich auch nur noch eine Frage der Zeit bis der erste dagegen klagt weil er sich dadurch benachteiligt fühlt.
Die Frage ist ja was gemacht werden muss wenn die Bilder schon aufgenommen sind und die EV noch vor dem Druck widerrufen wird. Theoretisch müsste dann das betroffene Kind vor dem Druck unkenntlich gemacht werden.