Bei aller Notwendigkeit, die eigenen Geschäftsprozesse den Gegebenheiten der DSGVO anzupassen - hier eine Sichtweise, dass die große Panik unangebracht sei:
https://www.rechtambild.de/2018/05/f...-unangebracht/
Bei aller Notwendigkeit, die eigenen Geschäftsprozesse den Gegebenheiten der DSGVO anzupassen - hier eine Sichtweise, dass die große Panik unangebracht sei:
https://www.rechtambild.de/2018/05/f...-unangebracht/
Große Panik ist immer unangebracht -- ebenso wie das blauäugige "ins offene Messer laufen". Was der Artikel wiederkäut ist weder neu noch hilfreich für Fotografen, die als "Freie" kommerziell tätig sind. Dann ist er nämlich kein Auftragsverarbeiter des Verantwortlichen, sondern selbst Verantwortlicher. Und dann besteht eben keine Geschäftsbeziehung zum Betroffenen … Wer also gewerblich zu Werke schreitet, sollte sehr genau wissen, was er tut -- auf Kunst kann der sich nämlich nicht mehr berufen.
Irgendwie scheine ich der Sonderfall zu sein, der nirgends richtig zuzuordnen ist.
Ich fotografiere für ein Onlinemagazin im Bereich Motorsport. Wir haben eine mündliche Absprache darüber - ohne Bezahlung jedoch werden ggf. Hotelkosten übernommen. Ich bin für eine Rennserie per Redaktionsauftrag permanent akkreditiert. Das Magazin ist ein lt. Impressum ein "Privatprojekt".
Bin ich als Fotograf greifbar oder nur der Seitenbetreiber?
Was ist mit Portrait von Fahrern in der Startaufstellung? Der Mechaniker beim Boxenstop oder auch das Grid Girl? All diese Personen müssen ja schon alleine durch ihre Aufgabenstellung damit rechnen fotografiert zu werden!?
Die Siegerehrung, bei der der Bürgermeister/CEO des Sponsors/Landesinnenminister/Sportpräsident des Automobilclubs/ehem. Rennfahrer den Pokal überreicht? Auch diese rechnen doch bei Annahme der Tätigkeit damit fotografiert zu werden. Oder darf das nur noch die Springer Presse?
Auch als permanent akkreditierter Fotograf bin ich ja anscheinend kein Mitgleid der "institutionellen Presse", habe nichtmal einen Presseausweis...
Was ist denn mit all den Sportarten oder Nischen innerhalb eines Sports, die von der institutionellen Presse ignoriert werden? Hier sind ja stets Amateure am Werk.
Hallo Adele,
dann erzähl mal - welche Wahrnehmung hast Du denn?
Viele Grüße
Rudi
Könnt ihr bitte aufhören dieses interessante Thema zu zerfasern. Hier geht es um den Einfluss der DSGVO auf das Arbeitsfeld des Fotografen, nicht um eine kleinteilige Betrachtung wer bei welcher Demo die dickeren Eier hat. Danke.
Zurück zum Thema: Hat irgendjemand der hier im Thread Anwesenden persönlich einen Rechtsanwalt konsultiert, weil das sein Geschäftsfeld betrifft und kann davon berichten? Bisher hat kein Berufsfotograf dezidiert erläutert, welchen Einschränkungen er sich ausgesetzt sieht und wie er damit umgehen will. Provokant gefragt: Sind hier keine Berufsfotografen anwesend, oder ist denen das Thema egal und sie wollen es aussitzen?
Ich glaube mittlerweile nicht, dass das Thema im Rahmen eines Fotoforums, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt, für Alle zufriedenstellend und abschließend geklärt werden kann.
Dazu beinhaltet die VO noch zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe, die erst noch geklärt werden müssen. Und auch die vollmundigen Ankündigungen einiger Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragen richten sich sicherlich (zunächst) nicht an die Webseitenbetreiber unter den (Hobby-) Fotografen. Zudem sind durch die Öffnungsklauseln in der DSGVO Ausführungsgesetze möglich, die m.E. kommen werden.
Hier mal, zur Verdeutlichung meines Standpunktes, eine etwas gemäßigte Beurteilung eines Juristen: http://www.rechtzweinull.de/archives...hutzrecht.html
Hinzu kommt, dass die Benutzungsordnungen vieler Sport- und Veranstaltungsstätten einen Passus enthält, der wie folgt (o.ä.) formuliert ist:
„Jeder Besucher willigt unwiderruflich sowie zeitlich unbefristet für jegliche audiovisuellen Medien in die unentgeltliche Verwertung von Bild und/oder Ton seiner Person - insbesondere für Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen - ein, die im Zusammenhang mit einer Veranstaltung erstellt werden“.
Keep on shooting!
VG
Off
Ein grandioser erster Satz. Danke.
Soll ich jetzt meinen Gewerbeschein ins Profil hängen?
Rechtsanwälte brauche man aktuell gar keine fragen, weil es keine Urteile gibt. Man hört die Meinung eines (eventuell) mit der Sache vertrauten, aber aus Vorsichtsgründen wird er zuerst auf "Hochsicherheit" plädieren. Wenn dann Klagen laufen, wird man die tatsächliche Rechtssprechung als zukünftige Leitschnur nehmen.
Für mich persönlich ist das alles nicht der größte Beinbruch: ich fotografiere keinen Events mehr, ich interessiere mich nicht für die Straßenfotografie und wenn jemand vor die Kamera kommt, hat er es entweder so gewünscht oder ich oder mittelbar mein Auftraggeber haben dafür bezahlt und einen im Gewerberecht verankerten Vertrag mit dem Proponenten geschlossen. Ob das halten wird, kann trotzdem keiner sagen -- wenn das "Rechts auf die Daten" dem "Recht auf Vertragserfüllung" vorgehen, wird's schwierig.
Wie ich damit umgehe, habe ich mehrfach klar gemacht: Ich berufe mich einfach mangels besserer Möglichkeit auf das UrhG und fertig. Also einfach weiter wie bisher, aber ohne Rechtssicherheit.