Damit wird die Auffassung von hier dann doch ein klein wenig relativiert.
Damit wird die Auffassung von hier dann doch ein klein wenig relativiert.
Herr Rieck rudert auch schon mal zurück:
https://www.ipcl-rieck.com/allgemein...ellt-klar.html
Meine Bilder bei flickr
“Der Sinn einer Kamera ist nicht, glatte und unverrauschte Pixelmengen mit bester Schärfe in den Rändern zu produzieren, sondern BILDER.“
(J. Denter)
Jetzt wirds allmählich konkreter:
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat eine "Rechtliche Bewertung von Fotografien einer unüberschaubaren Anzahl von Menschen nach der DSGVO außerhalb des Journalismus" veröffentlicht:
https://www.filmverband-suedwest.de/...merk_DSGVO.pdf
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“Der Sinn einer Kamera ist nicht, glatte und unverrauschte Pixelmengen mit bester Schärfe in den Rändern zu produzieren, sondern BILDER.“
(J. Denter)
Konkreter? - Eine 100% Bestätigung dessen, was Norbert/f:11 vertritt: Hochgradige Unsicherheit in D, weil der nationale Gesetzgeber in D untätig geblieben ist. Zwei Jahre waren dafür Zeit.
Fazit des Datenschutzbeauftragten der Stadt Hamburg (Aus dem verlinkten PDF):
Ergebnis
Die derzeitige Rechtslage in Bezug auf
Fotografien einer unüberschaubaren Anzahl von
Menschen
oder von Menschen als Beiwerk anderer Motive
ist überwiegend unsicher. Dies
beruht insbesondere darauf, dass der deutsche Gesetzgeber
bisher
keinen ausdrücklichen
Gebrauch von der Öffnungsklausel
des
Art. 85 Abs. 2 DSGVO gemacht hat. Dies wäre aber im
Sinne der Rechtssicherheit nötig.
Nachfolgend eine Stellungnahme der BFF-Justitiarin zur Rechtmäßigkeit von Personenaufnahmen ab dem 25.5.2018.
In ihrer Stellungnahme nimmt Frau Dorothe Lanc auch Bezug auf das Schreiben von Frau Krahwinkel vom BMI.
https://bff.de/wp-content/uploads/20....pdf?x95481%22
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“Der Sinn einer Kamera ist nicht, glatte und unverrauschte Pixelmengen mit bester Schärfe in den Rändern zu produzieren, sondern BILDER.“
(J. Denter)
Na, das liest sich doch gut!
Ich nehme jetzt mal an, dass ich meine Kameraausrüstung wieder aus dem Müll holen kann durch die Aussage von Frau Dorothe Lanc!?
@Andreas, vielen Dank dass du mich/uns immer wieder am laufenden gehalten hast.
Auch ich bin Fotograf und viel unterwegs um Sportveranstaltungen, überwiegend Fußball und Kunstturnen, bildlich festzuhalten.
Wenn man Hoffnung in sich trägt, ja. Allerdings geht die DSGVO nationalem Recht (wie die Dame scharfsinnig selbst bemerkte) jederzeit vor und es braucht ein nationales Gesetz, um die DSGVO in jenen Punkten zu entschärfen, wo nationales Recht den Vorzug genießen soll. Fehlt ein solches Gesetz, fehlt es -- und wo etwas fehlt, gibt es nur "Ermessen" und das kann so oder anders sein. Das nennt man Rechtsunsicherheit und die ist erst dann (weitgehend) behoben, wenn ein klares Gesetz erlassen wurde, das den Geltungsbereich der DSGVO klarer als "überall" definiert. Da können noch viele solchen Quatsch auf ihren Blogs breit treten: ein Blog oder ein Forum ist kein Bundesgesetzblatt, in dem (zumindest hier) die aktuellen Gesetze veröffentlicht werden. Also liest sich da gar nichts gut, es ist ein Trallala mit vielen Paragraphen, aber ohne Relevanz.
Mal ein etwas allgemeinerer Beitrag bzw. Diskussionsbeitrag zur DSGVO im Datenumfeld der heutigen Gesellschaften:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/d...a-1206979.html
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“Der Sinn einer Kamera ist nicht, glatte und unverrauschte Pixelmengen mit bester Schärfe in den Rändern zu produzieren, sondern BILDER.“
(J. Denter)
Frau Merkel ist in ihrem Neuland scheinbar auch mal aufgewacht:
https://www.berliner-zeitung.de/poli...ckern-30148928
Immerhin ist das Thema jetzt in der Politik erstmal angekommen.
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“Der Sinn einer Kamera ist nicht, glatte und unverrauschte Pixelmengen mit bester Schärfe in den Rändern zu produzieren, sondern BILDER.“
(J. Denter)