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Thema: DSGVO und Fotobusiness

  1. #11
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Thomas Madel Beitrag anzeigen
    Zitat Bezug auf die Nachricht von Off Beitrag anzeigen
    Sollte dies nicht umgesetzt werden, wäre ich bereit einen Teil eures teuren Fotoequipments, dass ihr ja dann nur noch in der eigenen Wohnung oder zur Tier- und Makrofotografie benutzen könntet...
    Vorsicht mit den Tieren! Dann kommt noch PETA und macht die Rechte für die fotografierten Tiere geltend...
    Wegfahren geht ja in Zukunft auch nicht mehr wegen Dieselfahrverbot und Feinstaub...

    Ach Thomas, ich gehe davon aus das bei Pressearbeit wo es eh schon ne Akkredierung benötigt das Rechtliche mit abgesichert wird.
    Da können Besucher wohl weiterhin kein geltenden "Ich will nicht inne Zeitung/Webseite" Anspruch erheben, das würde das ende der fotografisch dokumentierten Pressearbeit bedeuten. Ich seh das ganz entspannt und freu mich auf die ersten Autorennen ende April.

  2. #12
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    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Moin,

    auch wenn es nur ein kleiner Teil ist, aber was Du, Thomas, schreibst, stimmt: eine Person, die krankgeschrieben ist, spielt Fußball oder übt einen vergleichbaren Sport aus. Natürlich will diese Person nicht fotographiert werden. Ihr scheint dabei aber nicht klar/bewusst zu sein, dass sie selber gegen geltendes Recht verstößt. Der Böse ist im Zweifel derjenige, der das Bild erstellt hat
    Ich habe das Problem beim Segeln ähnlich und weiß im Moment noch nicht, wie ich zukünftig damit werde umgehen müssen.

    Zukünftig werden wohl die Videoaufnahmen in Bussen und Bahnen auch wieder der Vergangenheit angehören. Ein Täter könnte ja darauf erkannt werden und sich auf das DSGVO berufen.

    Grüße
    si

  3. #13

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Carsten Gerlach Beitrag anzeigen
    Ach Thomas, ich gehe davon aus das bei Pressearbeit wo es eh schon ne Akkredierung benötigt das Rechtliche mit abgesichert wird.
    Da können Besucher wohl weiterhin kein geltenden "Ich will nicht inne Zeitung/Webseite" Anspruch erheben, das würde das ende der fotografisch dokumentierten Pressearbeit bedeuten. Ich seh das ganz entspannt und freu mich auf die ersten Autorennen ende April.
    Ich sehe das auch ein Stück weit entspannt - bei strikter Umsetzung käme sonst am Ende ein Verbot der Fotografie heraus.

    Anderseits ist es aber so, dass ich bei meiner Tätigkeit als lokaler Sportfotograf mit einer einzigen Ausnahme (Handball Bundesliga Frauen) nirgends akreditiert bin. Ich mache das mittlerweile fast 30 Jahre, mich kennt man überall und ich laufe an den Kassen vorbei, ohne das ich auch nur ein Wort sagen müsste. Im Prinzip wird auch nichts passieren, weil sich die Akteure im Regelfall darüber freuen, dass über ihren Sport berichtet wird. Aber es reicht ja die eine Ausnahme, wie beispielsweise der Krankgeschriebene aus, um für jede Menge Ärger und im Zweifelsfall auch finanziellen Schaden zu sorgen. Im Profisport ist manches sicher kein Problem, wenn man aber bei einer Sportveranstaltung mit Kinder fotografiert, kann es blöd werden, wenn der Veranstalter das nicht schon in die Teilnahmebedingungen regelt. Anderseits ist es beispielsweise seit einiger Zeit üblich, dass man in einigen Sportarten (Handball, Tischtennis) die Spielberichte mit allen Daten online für Jedermann zugänglich macht.

    Zitat Bezug auf die Nachricht von sibold Beitrag anzeigen
    ...aber was Du, Thomas, schreibst, stimmt: eine Person, die krankgeschrieben ist, spielt Fußball oder übt einen vergleichbaren Sport aus. Natürlich will diese Person nicht fotographiert werden. Ihr scheint dabei aber nicht klar/bewusst zu sein, dass sie selber gegen geltendes Recht verstößt
    Das ist den betroffenen Person völlig klar, sonst würde sie nicht auf mich zugehen und mit bitten, sie nicht zu fotografieren.
    Geändert von Thomas Madel (05.04.2018 um 11:00 Uhr)
    Grüße Thomas

    www.thomasmadel.de

  4. #14
    Moderator Avatar von Andreas Koch
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    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness
    Thread-Eröffner

    Bericht auf Freelens.com vom Treffen der deutschen Pressesprecher, auf dem die Konsequenzen der DSGVO diskutiert wurden:

    Aus Fotos werden Daten

    Und selbst wenn, wäre damit der Bildermarkt in seiner jetzigen Form nicht mehr möglich. Denn z.B. das bloße Zeigen eines Fotos von Zuschauern im Fanblock eines Fußballstadions auf der Homepage eines Fotografen wäre rechtlich nicht mehr gedeckt. Es handelt sich nicht um eine journalistische Veröffentlichung – der Fotograf macht Werbung für sich selbst. Und ob es sich um eine künstlerische Verwendung handelt, müssten erst mal Gerichte entscheiden – das wird jedoch Jahre dauern.
    Meine Bilder bei flickr

    “Der Sinn einer Kamera ist nicht, glatte und unverrauschte Pixelmengen mit bester Schärfe in den Rändern zu produzieren, sondern BILDER.“
    (J. Denter)



  5. #15
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Thomas Madel Beitrag anzeigen
    ...
    Vorsicht mit den Tieren! Dann kommt noch PETA und macht die Rechte für die fotografierten Tiere geltend...

    ...eben... für mein Empfinden schlicht weg ein Übermaß an Regulation! Zum Kotzen.....

  6. #16
    Free-Member
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    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Carsten Gerlach Beitrag anzeigen
    Da können Besucher wohl weiterhin kein geltenden "Ich will nicht inne Zeitung/Webseite" Anspruch erheben, das würde das ende der fotografisch dokumentierten Pressearbeit bedeuten. Ich seh das ganz entspannt und freu mich auf die ersten Autorennen ende April.
    Zuschauer willigen beim Kauf der Eintrittskarte doch ohnehin ein, dass Bild- oder Videoaufnahmen gefertigt werden.
    Bleibt z.B. die VLN, bei der draußen an der Nordschleife kein Eintritt erhoben wird - man also auch keine Einwilligung gibt. Natürlich sagt der gesunde Menschenverstand, wenn jemand an der Nordschleife VLN schaut, ist er sich bewusst, dass Profis und Zuschauer fotografieren/filmen.
    Was ist mit Testfahrten, die teils öffentlich zugänglich sind. Z.B. heute Porsche mit dem 919 in Spa? Es waren Besucher im Fahrerlager und auch draußen an der Strecke.

  7. #17
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Das Problem ist der jederzeit mögliche Widerruf. Also beim Eintreten noch zugestimmt, nach Spielende widerrufen. Und dann geht's um das Recht am eigenen Bild, etc. yadda, yadda. Irgendwann wird dann auch mal Recht gesprochen, aber das kann jeder andere Richter dann aber auch ganz anders sehen.
    Das wahre Desaster der DSGVO ist das Verbot der Archivierung. Geschichte wird vergesslich gemacht. Ein, zwei Dekaden und es stimmt nur noch, was Google (oder wer auch immer) auf die Suchanfrage zurückgibt. Wem das nicht bekannt vorkommt: Es wird Zeit, "1984" zu lesen.

  8. #18
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zitat Bezug auf die Nachricht von f:11 Beitrag anzeigen
    Das Problem ist der jederzeit mögliche Widerruf. Also beim Eintreten noch zugestimmt, nach Spielende widerrufen. Und dann geht's um das Recht am eigenen Bild, etc. yadda, yadda. Irgendwann wird dann auch mal Recht gesprochen, aber das kann jeder andere Richter dann aber auch ganz anders sehen.
    Die Widerrufsmöglichkeit gibt es zumindest bei Einzel- und Großaufnahmen heute auch bereits.
    Und es gibt kein Gesetz, dass man beim Nutzen des nachträglichen Widerrufs nicht auch Kosten für den anteiligen zusätzlichen Aufwand, den man verursacht, zu tragen hat.

  9. #19

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zitat Bezug auf die Nachricht von sting_ Beitrag anzeigen
    Und es gibt kein Gesetz, dass man beim Nutzen des nachträglichen Widerrufs nicht auch Kosten für den anteiligen zusätzlichen Aufwand, den man verursacht, zu tragen hat.
    Das halte ich für kompletten Unsinn. Um einen rechtswirksamen Anspruch auf eine Kostenerstattung zu haben, brauchst Du eine Anspruchsgrundlage. Die gängigen Rechtsquellen für solche Anspruchsgrundlagen sind Gesetze, oder Verträge.

    Es gibt den gesetzlichen Anspruch, dem Widerruf stattzugeben. Den Aufwand sich bezahlen zu lassen ist in welchem Gesetz begründet, damit Du diesen Anspruch rechtlich gesehen auch durchsetzen darfst?

  10. #20
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zitat Bezug auf die Nachricht von hank Beitrag anzeigen
    Das halte ich für kompletten Unsinn. Um einen rechtswirksamen Anspruch auf eine Kostenerstattung zu haben, brauchst Du eine Anspruchsgrundlage. Die gängigen Rechtsquellen für solche Anspruchsgrundlagen sind Gesetze, oder Verträge.

    Es gibt den gesetzlichen Anspruch, dem Widerruf stattzugeben. Den Aufwand sich bezahlen zu lassen ist in welchem Gesetz begründet, damit Du diesen Anspruch rechtlich gesehen auch durchsetzen darfst?
    Natürlich muss man in unserem Rechtssystem für den Aufwand geradestehen, den man verursacht.

    Wenn ein Model im Extremfall den Widerruft macht, nachdem die Plakate gedruckt oder geklebt sind, wird die Kosten wer zu tragen haben? (Vom Honorar rede ich nicht einmal)
    Jede Freigabe ist übrigens ein Vertrag.

    Und ähnliches trifft auch auf Private zu, welche zum ungünstigsten Zeitpunkt einen Widerruf durchführen, was privatrechtliche Abmachungen nicht automatisch außer Kraft setzt.
    Wenn man als Mitarbeiter nach einiger Zeit doch nicht mehr in der gedruckten Unternehmensbroschüre gezeigt werden will, ist dieser Wunsch/Widerruf umzusetzen, aber die Kosten sind natürlich für den implizit geforderten Aufwand entsprechend zu erstatten.

    Erkläre mir bitte, was daran Unsinn sein sollte!

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