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Thema: DSGVO und Fotobusiness

  1. #281

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zitat Bezug auf die Nachricht von BW26 Beitrag anzeigen
    Wenn man seine Hausaufgaben gemacht hat, dann ist etwas mehr Gelassenheit sicher angebrachter als pure Panikmache.
    Du gehörst für mich mit so einer Aussage zur Fraktion "Sesselpupser". Du hast vermutlich nichts, aber auch gar nichts wegen der DSGVO zu regeln. Du sitzt beruflich entweder in einer großen Firma, wo die Rechtsabteilung alles regelt, oder in einer Behörde - und brauchst bei den Regelungen auch keine Sorge zu haben.

    Wirklich ALLE kleinen und Einzelunternehmer haben einen erheblichen (Dir anscheinend unbekannten) Mehraufwand und sind alle nicht eben gut auf die Gesetzgeber zu sprechen. Insbesondere, weil überhaupt nicht erkennbar ist, welchen Nutzen die Verschärfung des Rechts denn haben soll.

    Und sollte doch mal ein einzelner ein Schreiben eines Abmahners bekommen, dann wäre meine Empfehlung nicht zu zahlen und sich erst mal an den jeweiligen Landesbeauftragten für Datenschutz zu wenden.
    "Nicht zahlen" ist als erster Schritt eine gute Empfehlung - Dein Rat, sich an den Landesdatenschutzbeauftragen zu wenden ist Unsinn. Der hat mit Abmahnungen nix am Hut, und darf sich - zumindest dienstlich - nicht zu Abmahnungen äußern. Weil es nicht in sein Fachgebiet fällt.

    Mir ist bis dato in noch keinem einzigen der drei Foto-Foren in denen ich mich regelmäßig aufhalte auch nur ein einziger Fotograf bzw. User aufgefallen, der davon betroffen ist.
    Ja, Leute schalten ihre Blogs und Webseiten einfach ab. Das, was verschwunden ist, ist unsichtbar. Der Schaden ist getan. Und es gibt einschlägige Aussagen, dass selbst Juristen ihre Seiten abschalten wegen der DSGVO. Ich verstehe nicht, wie man die DSGVO auch nur ansatzweise für gut befinden kann.

  2. #282
    Free-Member
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    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Ich arbeite in einer mittelständischen Firma mit ca. 220 Mitarbeitern. Ich war zusammen mit vier Kollegen das Einführungsteam zur DSGVO. Wir haben tausende Stunden investiert um ein Verfahrensverzeichnis nach Art. 30 zu erstellen, über 50 Verträge bezüglich Auftragsdatenverarbeitung zu erweitern, Regelungen zur Einwilligungserklärung nach Art. 6 und 7 festzulegen, ich arbeite immer noch an einem Löschkonzept nach Art. 17 und wir haben unseren Datenschutzbeauftragten für viel Geld ausgelagert.

    Diese Woche hatten wir den ersten Gauner, der versucht hat uns eine Falle zu stellen mit der er uns hätte abmahnen können, zum Glück wurde das rechtzeitig gemerkt. Aber das war der einzige Fall in einem ganzen Monat.

    Wer große Angst vor Abmahnungen hat, dem empfehle ich: https://www.datenschutz-guru.de/abma...rch-die-dsgvo/
    Da wird sehr gut erklärt, welche NEUEN Abmahngründe durch die DSGVO entstanden sind.

  3. #283

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Nick_ko Beitrag anzeigen
    Diese Woche hatten wir den ersten Gauner, der versucht hat uns eine Falle zu stellen mit der er uns hätte abmahnen können, zum Glück wurde das rechtzeitig gemerkt.
    Kannst du das Erläutern, ohne firmentechnisch in's Detail zu gehen? Ist sehr interessant.

  4. #284
    Free-Member Avatar von BW26
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    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zitat Bezug auf die Nachricht von hank Beitrag anzeigen
    Du gehörst für mich mit so einer Aussage zur Fraktion "Sesselpupser".
    Dein an der Grenze zur Beleidigung und gespikt mit pauschalen Unterstellungen verfasster Mitternachtsbeitrag disqualifiziert den selbigen eigentlich eh schon von vornherein als Grundlage für eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema. Aber da ich hier schon relativ lange aktiv bin und dich eigentlich als eher sachlichen User wahrgenommen habe, möchte ich doch zwei Zeilen dazu antworten.

    Ich bin seit knapp 40 Jahren Handwerker aus Leidenschaft, bin was Datenschutz angeht sowohl als Vorstandsmitglied unseres Schützenvereins samt Homepage, als nebenberuflich tätiger Fotograf, wie auch als Ersteller und Betreuer zweier weitere Handwerker-Internetseiten sehr wohl auch seit Monaten mit dem Thema beschäftigt und immer noch dran. Auch ich/wir sind alles andere als glücklich mit der momentanen Situation und das es die Politik versäumt hat hier rechtzeitig die Weichen besser zu stellen bzw. Rechtsklar-u. Sicherheit herzustellen. Aber diese permanente Panikmache, die endlosen teils unter der Gürtellinie geführten Diskussionen in Foren inkl. persönlicher Angriffe ohne das es auch nur irgendeinen Präzedenzfall, zumindest was Fotografie betrifft, dazu gibt, geht mindestens genauso auf den Sack. Und wir sind ja hier in einem Fotoforum und müssen nicht die Datschutzfragen von Unternehmen klären. Und darauf bezog sich auch mein Hinweis zu den Hausaufgaben mit der Richtungsempfehlung zu mehr Gelassenheit anstatt Panik. So schwer sollte das nicht zu verstehen sein und diese Hausaufgaben sind für jeden machbar, Punkt-Ausrufezeichen.

    Abmahnungen gegen Internetseiten gibt es nicht erst seit der Einführung der neuen DSGVO. Auch hätte sich der Stress den nun viele Firmen aber auch wir mit der Umsetzung haben deutlich reduzieren lassen, wenn das Thema frühzeitig angegangen wäre und nicht erst auf den letzten Drücker in der Hoffnung das sich das ganze in Luft auflöst.

    Einig sind wir uns in dem Punkt, dass dieses Verordnung alles andere als ein großer Wurf ist, leider ist die Politik seit längerem mehr mit sich selbst beschäftigt als das man sich um derartige Themen annehmen könnte.
    Das wir aber in Zeiten wie diesen einen riesigen Handlungsbedarf in Sachen Datenschutz haben steht wohl außer Frage und hier wird und leistet die DSGVO einen wichtigen Beitrag.

    Für Leute wie die WBS-Kanzlei ist das ganze natürlich ein gefundenes Fressen und daher auch mein Antwort-Post zum schon mehrfachen Hinweis von Dirk. Ich möchte nicht behaupten das der Gute Solmecke Unwahrheiten verbreitet, aber bei seiner Youtube Präsenz mit täglich neuen Beiträgen und über 200000 Abonnenten sollte man nicht so blauäugig sein zu denken das er völlig uneigennützig als großer Menschenfreund angetrieben wird. Mehr möchte ich dazu nicht sagen.

    Das unser MOD Dirk natürlich als Forenbetreiber ganz anders mit dem Thema DSGVO konfrontiert und von daher auch emotionaler unterwegs ist, sollte klar sein und kann ich mehr als nachvollziehen.

    Aber genau die unzähligen Forumsdiskussionen oder diese reißerischen Youtuber führen leider dazu das Leute Blogs und Webseiten in einer Art Aktionismus abschalten. Das ist mehr als traurig.
    Da sagen mir Plattformen wie die des Datenschutz-Guru schon deutlich besser zu.

    Falls Juristen ihre Seite tatsächlich offline nehmen weil sie nicht wissen wie Sie für ihre Kanzlei-Seite die DSGVO umsetzen sollen, dann kann ich nur mitleidig den Kopf schütteln. Es ist wie bei Handwerkern, die guten setzen sich mit kontinuierlicher Qualität und Fachkompetenz durch und die schlechten verschwinden wieder.

    Und wir haben in der Kinderstube noch gelernt zu Grüßen

    Gruß Bernhard

  5. #285
    Free-Member
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    10

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zwei Mails ans Info@ - erstes mit Bitte um einen Werbekugelschreiber für einen Sammler (Name und Adresse sind angegeben), zweites mit der Anfrage nach Artikel 15. Das eine mail wird Richtung Marketing & Öffentlichkeitsarbeit weitergeleitet, das zweite Richtung Beschwerdemanagement.

    Marketing beantwortet das mail dass wir keine Werbegegenstände an Nichtkunden verschicken.
    Beschwerdemanagement prüft im Firmensystem ob die Person dort bekannt ist - Fehlanzeige. Schickt man die Fehlanzeige an die Person zurück, weiß diese dass die Firma Daten hat (Mail im Posteingang / in den gesendeten Objekten) deren Existenz aber in der Auskunft nach Artikel 15 nicht genannt hat.

    Darauf folgt der Erpressungsversuch, da eine Meldung des Fehlverhaltens an die Datenschutzaufsicht potentiell teurer ist als eine vorgeschlagene Summe für das Verschweigen des Fehlers.

    Wir sind zum Glück nicht darauf reingefallen und haben es bemerkt, bevor Marketing geantwortet hat.

  6. #286

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Ich habe mal eine Frage zur folgenden Fotografie.

    Auf einer Jubiläumsfeier fotografiere ich die Jubilare, muss ich mich davor eine Einverständniserklärung von jeden einzelnen einholen ?

    Wäre super hier eine Antwort zu bekommen.

  7. #287
    Moderator Avatar von Andreas Koch
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    5.380

    Standard DSGVO: Zahl der Beschwerden explodiert im ersten Monat der DSGVO
    Thread-Eröffner

    Im ersten Monat nach Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung sind in vielen Bundesländern bereits mehr Beschwerden eingegangen als zuvor innerhalb eines Jahres.
    Link zum Artikel

    Fragt man die Datenschutzbeauftragten nach jenen Punkten, die bislang für besonders viel Verunsicherung sorgen, verweisen diese häufig auf die umfassenden Informationspflichten. Nach Artikel 13 DSGVO muss eigentlich jeder Pizzabäcker, der telefonisch eine Bestellung aufnimmt und die Lieferanschrift notiert, den Kunden darüber aufklären, wie er diese Informationen verarbeitet, wer in seinem Laden für den Datenschutz zuständig ist und wie die Speicherfristen aussehen. „Das ist einfach praxisfern“, sagt Heinz Müller, Landesdatenschutzbeauftragter aus Mecklenburg-Vorpommern.
    Meine Bilder bei flickr

    “Der Sinn einer Kamera ist nicht, glatte und unverrauschte Pixelmengen mit bester Schärfe in den Rändern zu produzieren, sondern BILDER.“
    (J. Denter)



  8. #288
    Free-Member
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    39

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    kurz und knapp... JA
    Aber nur eine Einwilligung reicht nicht, was machst Du dann mit den Bildern ? Auch das muss mitgeteilt werden.
    Es kann ja gut sein das einer der Jubilare nicht in die Presse möchte. Nimmst viele verschieden farbige Bänder mit,
    und jede Farbe entspricht einer Erlaubnis und oder auch Beschränkungen... und die hängste den Leuten um *g*

  9. #289

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zitat Bezug auf die Nachricht von BW26 Beitrag anzeigen
    Meine ganz ehrliche Meinung dazu Dirk, dieser Youtuber Solmecke in Hollywood-Manier ist für mich jetzt wirklich keine Referenz für seriöse Aussagen darüber ob über Deutschland bereits eine Abmahnwelle hereingebrochen ist.
    Es sielt keine Rolle, wie Solmecke auf dich wirkt. Was er sagt, ist mit Sicherheit nicht erfunden und ermöglicht einen Blick auf das, was normaler weise unbemerkt an einem vorüberzieht. Des Weiteren haben weder er noch ich von einer bereits eingesetzten "Abmahnwelle" gesprochen. Für mich reicht ein einziger armer Handwerker, der das jetzt ausbadet, was andere im eingebrockt haben.

    Zitat Bezug auf die Nachricht von BW26 Beitrag anzeigen
    Wenn man seine Hausaufgaben gemacht hat, dann ist etwas mehr Gelassenheit sicher angebrachter als pure Panikmache.
    Wieso muss ich Hausaufgaben machen? War das Ganze ursprünglich nicht gegen facebook & Co. gerichtet? Bin ich jetzt der dumme Grundschüler, der Konsequenzen zu erwarten hat, wenn er eben diese Hausaufgaben nicht erledigt? Beschäftige dich doch mal mit den Dingen, die hinter der Fassade "Datenschutz" liegen. Hier geht es nicht um Schutz, sondern um Einschränkung! Politische Sprache meint heute in der Regel immer das Gegenteil von dem, was das Wort ansich vermuten lässt. Stabilisierung? Entlastung? Hilfseinsatz? Freiheit verteidigen? Demokratie?

  10. #290
    Free-Member
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    Beiträge
    153

    Standard AW: DSGVO: Zahl der Beschwerden explodiert im ersten Monat der DSGVO

    Ich habe nicht alle posts gelesen, deshalb sorry, falls es schon bekannt ist. Das Folgende habe ich momentan über den "Freiberufler Ticker" des Landesverbandes der Freien Berufe BW reinbekommen:
    <Zitat>
    OLG Köln zum Datenschutz beim Fotografieren
    Nach dem am 27. Juni 2018 veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 18. Juni 2018 (Az.: 15 W 27/18) gelten die nationalen Regelungen des Kunsturhebergesetzes (KUG) zugunsten der Verarbeitung für journalistische Zwecke abweichend von Artikel 85 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nach § 23 KUG können beispielsweise Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Bilder von Versammlungen oder solchen, auf denen Personen nur als sogenanntes Beiwerk erscheinen, veröffentlicht werden, auch wenn die Abgelichteten nicht eingewilligt haben. Für das Erheben der Daten, das Fotografien selbst, enthalte das KUG keine Rechtsgrundlage. Hier gelte die DSGVO.

    <Zitat Ende>
    Hier der Link zum Urteil
    https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/..._20180618.html

    Grüsse
    wif

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