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Thema: DSGVO und Fotobusiness

  1. #21

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zitat Bezug auf die Nachricht von sting_ Beitrag anzeigen
    Natürlich muss man in unserem Rechtssystem für den Aufwand geradestehen, den man verursacht.
    Sehr magische Vorstellung. Da brauchen wir kaum noch weiter zu diskutieren, wenn hier so etwas wie "verursachter Aufwand" als eine Rechte statuierende Kategorie von Dir eingeführt wird. Gibt es als originär rechtliche Kategorie nicht - deshalb: Unsinn.

    Auch Dein Beispiel mit dem Model - Unsinn, bezogen auf die diskutierte DSGVO. Weil das Beispiel nicht unter die DSGVO fällt, siehe Artikel 3, räumlicher Anwendungsbereich.

    Es gibt Gesetze, die definieren. Z.B. was für Personen es im juristischen Sinn gibt.
    Dann gibt es Gesetze, die Rechte setzen. Damit können juristische Personen Rechte haben oder auch rechtlich verpflichtet sein.
    Wenn eine juristische Person durch ein Gesetz berechtigt ist, ist sie durch ein Gesetz berechtigt - und weiter nichts.
    Gibt es ein Gesetz, durch welches eine Person verpflichtet ist, ist sie verpflichtet, und weiter nichts.

    Die DSGVO ist ein Schutzgesetz - es räumt - explizit natürlichen Personen (siehe Artikel 1 DSGVO), die der Gesetzgeber schützen will, Rechte ein. Es ist öffentliches Recht und ist damit durch privatrechtliche Regelungen (Verträge) nicht aus der Welt zu schaffen oder einzuschränken.

  2. #22
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Und ein Model ist keine natürliche Person?

  3. #23

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zitat Bezug auf die Nachricht von sting_ Beitrag anzeigen
    Und ein Model ist keine natürliche Person?
    Doch. Deshalb genießt es die Schutzrechte der DSGVO - allerdings ohne wie von Dir behauptet durch das Inanspruchnehmen dieser Rechte wegen der Ausübung dieser Rechte an den Kosten/dem Aufwand beteiligt werden zu können.

  4. #24

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Nochmal: Ein Schutzgesetz ist typischerweise so wie bei der DSGVO öffentliches Recht - kein privates Recht (=Vertragsrecht). Im privaten Recht herrscht der Grundsatz der Privatautonomie, dass Bürger ihre Rechtsverhältnisse selbst regeln. Nicht so im öffentlichen Recht. Wenn beim Diskutieren der DSGVO zusätzliche Verträge ins Spiel gebracht werden, dann wird da etwas reingemischt, was mit der DSGVO nichts zu tun hat, sondern separat zu behandeln ist.

    Es würde dem Sinn eines Schutzgesetzes auch zuwiderlaufen, wenn zu schützende Personen um den gesetztlichen Schutz in Anspruch nehmen zu dürfen, dafür im Einzelfall an den Kosten beteiligt werden dürften. Man denke an Arbeitsschutzgesetze und dabei z.B. an das Mutterschaftsschutzgesetz. Durch Schutzgesetze werden Anspruchsteller berechtigt - aber nicht verpflichtet. Es sei denn, es ist in dem Schutzgesetz eine solche Pflicht vorgesehen.

  5. #25

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Die "Großen" werden bei den Strafen eh wieder davon kommen, kennt man ja.....

  6. #26
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zitat Bezug auf die Nachricht von hank Beitrag anzeigen
    Wenn beim Diskutieren der DSGVO zusätzliche Verträge ins Spiel gebracht werden, dann wird da etwas reingemischt, was mit der DSGVO nichts zu tun hat, sondern separat zu behandeln ist.
    Na eben, genau das habe ich ja ins Spiel gebracht!

    Wenn man einen Vertrag eingegangen ist, und eine Freigabe ist ebenso ein Vertrag wie ein kompletter Modelvertrag, muss man die Konsequenzen eines nachträglichen - nach DSGVO oder Urheberrecht zustehenden Widerrufs - tragen. Und das können auch Kosten sein.

  7. #27

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zitat Bezug auf die Nachricht von sting_ Beitrag anzeigen
    die Konsequenzen eines nachträglichen - nach DSGVO oder Urheberrecht zustehenden Widerrufs
    Und genau das ist falsch: Es sind keine Konsequenzen nach DSGVO. Es sind Konsequenzen aus einer anderen Schublade. Der Unsinn ist, dass Du die andere Schublade als Entgegnung auf f11 "Also beim Eintreten noch zugestimmt, nach Spielende widerrufen." aufgemacht hast.

    Nach Deiner Argumentation müßte jemand, weil er einen Arbeitsvertrag unterzeichnet, sich auch an den Arbeitsschußmaßnahmen für seinen individuellen Arbeitsplatz beteiligen, denn nur durch die Annahme des Arbeitsvertrags entsteht der Aufwand für einen gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutz. Und da muß der Arbeitnehmer eben NICHT für den Aufwand individuell aufkommen. Du hast da offenbar ein Verständnisproblem mit den von mir vorgetragenen Argumenten, weswegen das hier mein letzter Beitrag zu dem Thema ist.

  8. #28

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Hier wird ausführlicher beschrieben, was die Wirkungen für Fotografen in Deutschland sind und die Einschätzung abgegeben, dass wegen bisheriger Tatenlosigkeit der nationalen Gesetzgeber in den Landesparlamenten der deutschen Bundesländer eine wirtschaftsschädliche Rechtsunsicherheit vorliegt.

    https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgv...grafie-teil-3/

  9. #29

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Weiteres zum Thema, wie es aussieht, wenn die DSGVO in Deutschland einzige Richtschnur bleibt: http://www.cr-online.de/blog/2018/03...isten-von-uns/

  10. #30
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zitat Bezug auf die Nachricht von hank Beitrag anzeigen
    Und genau das ist falsch: Es sind keine Konsequenzen nach DSGVO. Es sind Konsequenzen aus einer anderen Schublade. Der Unsinn ist, dass Du die andere Schublade als Entgegnung auf f11 "Also beim Eintreten noch zugestimmt, nach Spielende widerrufen." aufgemacht hast.
    Gerade weil es Konsequenzen aus anderen, beispielsweise privatrechtlichen Schubladen (Vereinbarung = Vertrag) gibt, ist dies in einigen Fällen unabhängig zu betrachten.
    Nur weil ein Vertragsbruch rechtens ist, muss dieser nicht automatisch kostenlos sein. Und genau das habe ich behauptet.

    Und bitte unterlasse künftig die ständige Unterstellung eines "Unsinns" oder Unverständnisses, wenn du die Grundzüge des Rechtssystem selbst nicht verstehst.
    Über einem individuellen Arbeitsvertrag steht das Arbeitsrecht, ein komplexes System arbeitsrechtlicher Regulierungen, dessen Bestimmungen zwingend gelten, so viel zu diesem völlig unpassenden Beispiel. Es gibt übrigens durchaus Berufsgruppen, wo die Mitarbeiter die Kosten für Arbeitskleidung (und in weiterer Folge auch einen Teil des Arbeitsschutzes) selbst zu tragen haben.

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