Seite 30 von 40 ErsteErste ... 20262728293031323334 ... LetzteLetzte
Ergebnis 291 bis 300 von 392

Thema: DSGVO und Fotobusiness

  1. #291
    Free-Member Avatar von BW26
    Registriert seit
    30.10.2008
    Beiträge
    485

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Dirk Wächter Beitrag anzeigen
    Es sielt keine Rolle, wie Solmecke auf dich wirkt. Was er sagt, ist mit Sicherheit nicht erfunden......
    Das habe ich wiederum nicht behauptet und an anderer Stelle in dieser Diskussion schon erwähnt aber ob er mit seiner Art dazu beiträgt das die Welt ein Stück besser oder verständlicher wird?, okay sei es drum da haben wir wirklich einen andere Meinung dazu und ist auch nicht weiter schlimm. Ich bevorzuge halt einfach die etwas unaufgeregte, sachliche Variante, wie man z.B. beim Datenschutz_Guru die Sache angeht. Den Begriff Abmahnwelle habe ich benutzt weil ja fast schon nichts anderes mehr hört, gerade so als ob das vor dem Inkrafttreten der DGSVO nicht gegeben hätte. Fast jede Seite könnte man zerpflücken und findet fast immer einen Hebel um dagegen einen Abmahnung auszusprechen. Wie in allen Lebensbereichen ist unser Gesetzes-u. Vorschriftenwulst mitlerweile so umfangreich das zwangsläufig Angriffspunkte entstehen. Jeder Handwerker der eine Ausschreibung erhält und abgibt ist eigentlich fast schon Insolvent wenn jedes geschriebene Wort in die Tat umgesetzt würde.

    Wie in einem anderen Post geschrieben bin auch ich der Auffassung das diese Verordnung alles andere als ein großer Wurf ist und sicher noch mehrmals angepasst werden muss bis das ganze in die Nähe von praktikabel umsetzbar kommt. Aber man muss nicht schon die Sargnägel einschlagen bevor der Patient verstorben ist. Last doch das ganze einfach mal zur Ruhe kommen bis es z.B. erste verbindliche Urteile und Aussagen auch von richterlicher Seite gibt.
    Auch wäre es zu begrüßen wenn sich das ganze auf die Fotografie im weitesten Sinne beschränkt.
    Wie gesagt gab es Abmahnung vor der neuen DSGVO mindestens in der gleichen Häufigkeit wie jetzt, nur wurden sie nicht so breit getreten.

    Meine Hausaufgaben muss ich machen, ob mir das passt oder nicht und natürlich ist das ganze auch mit Einschränkung verbunden aber wie soll man es den sonst in den Griff bekommen das meine Daten "Freiwild" sind?
    Alle sprachen vom gläsernen Bürger, ja was will man den jetzt? Und es ist mir neu, dass Datenschutz nur Facebook und Co betreffen soll. Klar werden hier mit die meisten Daten ausgetauscht und es ist schwerer gegen die Armada von Anwälten durchzukommen, aber Datenschutz betrifft alle und jeden. Und irgendwie muss man das Problem angehen, eigentlich hätte das wesentlich früher geschehen müssen, dann wäre das ganze nicht schon so weit aus den Fugen geraten.

    Ich würde es begrüßen wenn sich der Thread eher damit auseinandersetzen würde wie wir Fotografen uns rechts-sicher aufstellen und Tipps zur Umsetzung geben, statt ewig hin und her zu diskutieren und Öl ins Feuer zu gießen, den bei solchen Themen kommt außer tiefe Wunden und Streit meist nicht viel zählbares heraus. Das ist halt auch so eine typische deutsche Tugend, alles zu zerreden und immer getreu dem Motto "wer am lautesten schreit hat recht".

    Mir ist natürlich auch klar, dass dir als Forum-Betreiber die Sache wesentlich intensiver an die Nieren geht und wesentlich mehr an "Hausaufgaben" erfordert als z.B. unsere Vereinsseite oder meine Fotohomepage und AGB´s und möchte an dieser Stelle auch meinen Respekt für dich aussprechen, da Du diese Aufgabe schon seit Jahren sehr umsichtig und besonnen erledigst, dass ist nicht in allen Foren so der Fall.

    Gruß Bernhard
    Geändert von BW26 (02.07.2018 um 20:43 Uhr)

  2. #292

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Bernhard, sieh über die von dir gerügte George-Clooney-Manier von RA Solmecke einfach mal hinweg und versuche zumindest gefühlsmäßig an den Irrsinn der Auswirkungen der DatenSCHUTZgrundverordnung heranzukommen. Hier ein weiterer, meiner Meinung nach schwerwiegender Abmahnfall. Vorgetragen von RA Solmecke: https://www.youtube.com/watch?v=AANtiu6nlME

  3. #293
    Free-Member Avatar von cemetery
    Registriert seit
    10.04.2016
    Beiträge
    892

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Ich bin zu blöd um darauf zu achten wo ich meine Daten eintrage und wie ich sie versende und nachdem ich meinen Fehler bemerkt habe will ich vom Betreiber einer Website der nichts Böses im Sinn hat Schmerzensgeld. Wegen genau solchen Menschen und Anwälten steht auf einer Packung Erdnüsse heutzutage "kann Spuren von Nüssen enthalten".

  4. #294

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zitat Bezug auf die Nachricht von cemetery Beitrag anzeigen
    Ich bin zu blöd um darauf zu achten wo ich meine Daten eintrage und wie ich sie versende und nachdem ich meinen Fehler bemerkt habe will ich vom Betreiber einer Website der nichts Böses im Sinn hat Schmerzensgeld. Wegen genau solchen Menschen und Anwälten steht auf einer Packung Erdnüsse heutzutage "kann Spuren von Nüssen enthalten".
    Ich sehe die wahren Verursacher dieses DSGVO-Chaos nicht in denen, die es zu eigenen Vorteilen versuchen auf Kosten des kleines Mannes auszunutzen, sondern immer noch in denen, die es auserkoren haben und in denen, die bei der Verabschiedung zugestimmt haben.

    Ein Indikator dafür, dass die DSGVO vollkommen am Ziel vorbei schießt ist für mich u.a. auch, dass ich in meinem direkt zu erreichenden Umfeld keinen einzigen Menschen kenne - und das sind nicht wenige, der das Ganze nicht mindestens mit dem Prädikat "vollkommener Irrsinn" versieht. Und dennoch machen alle eingeschüchert mit (mich eingeschlossen) und reagieren mit nutzlosem Aktionismus. Habe gerade mit einem Freund gesprochen, der von einer 6-stündigen "DSGVO-Schulung" kam und genau so "schlau" war vorher. Rechnet eigentlich mal jemand die viele Zeit und die Tonnen an Papier zusammen, die dieses Gesetz verbraucht?

  5. #295
    Free-Member Avatar von BW26
    Registriert seit
    30.10.2008
    Beiträge
    485

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Dirk Wächter Beitrag anzeigen
    Bernhard, sieh über die von dir gerügte George-Clooney-Manier von RA Solmecke einfach mal hinweg und versuche zumindest gefühlsmäßig an den Irrsinn der Auswirkungen der DatenSCHUTZgrundverordnung heranzukommen. Hier ein weiterer, meiner Meinung nach schwerwiegender Abmahnfall. Vorgetragen von RA Solmecke: https://www.youtube.com/watch?v=AANtiu6nlME
    Lieber Dirk,
    nicht das noch ein falscher Eindruck entsteht, ich bin da völlig bei dir und ich sehe das auch so, dass diese Verordnung eine "Fehlgeburt" ist und sicher noch nachgebessert werden muss und wird. Aber was willst du den jetzt konkret machen??? Wem soll den die ganze Hysterie weiterhelfen?
    Steht z.B. das dforum vor dem Aus??? Ich hoffe inständig nicht aber das wäre doch jetzt die einzige logische Konsequenz aus dem ganzen, da man davor augenscheinlich kapituliert, weil man sich nicht im Stande sieht allen Verordnungen Forderungen gerecht zu werden.
    Ich habe mir das Video gestern schon komplett angeschaut, was ist den die finale Aussage dahinter? Nichts anderes als das am Rande zur Gaunerei stehende, hinlänglich bekannte Abmahner der üblen Sorte die schon lange vor der DSGVO aktiv waren und jetzt halt einen neuen Aufhänger haben. Ich denke das die mit keiner einzigen Forderung durch kommen werden.

    Den Datenschutz als solches gab es schon lange vorher und die Rechte dazu auch. Wenn jemand nicht fotografiert werden wollte und ein entsprechendes Zeichen gab, dann musste ich das akzeptieren und bei Zuwiderhandlung war das ein Rechtsverstoß und wurde geahndet.

    Dazu kann ich dir kurz ein Beispiel meines Fotokumpels in München erzählen, der vor gut einem Jahr 8000€ bezahlt hat. Ich möchte keine Firmennamen nennen.
    Er verwendete auf seiner Homepage ein Foto welches er von Firma X für ein Projekt ganz offiziell angefordert hatte mit der Bitte um Verwendung. Bei dem Projekt wurden auch Umsätze im niedrigen 5-stelligen Bereich gemacht. Es handelte sich dabei um von der Firma X als frei verwendbares Pressefoto, er hatte alle Berechtigungen zur Verwendung für sein Projekt. Auf dem Foto war eine Person als Beiwerk porträtiert. Er bekam, nachdem das Foto knapp ein halbes Jahr online war, ein Schreiben einer Kanzlei mit der Bitte um Vorlage der Einverständniserklärung dieser Person das er das Foto auf seiner Seite verwenden darf. Zu dem Zeitpunkt war er noch völlig relaxed und dachte sich, haa ich habe ja alle Schreiben und Freigaben von der Firma X, ist ja deren Baustelle. Von wegen, er war der letzte Verwerter in einer Kette und hätte tatsächlich hier diese Erklärung einholen müssen. Er konnte diese somit nicht vorlegen und wurde daraufhin auf die oben genannte Summe rechtmäßig verurteilt.

    Ich setze und hoffe hier trotzdem auf den gesunden Menschenverstand und das man auch im Sinne des "einfachen Mannes" eine praxisgerechte Lösung finden wird und am Ende die DSGVO dazu beitragen wird das unsere Rechte auch einen verbindlichen Rahmen bekommen. Ich bin mal gespannt welche Richtung die ersten wirklich "offiziellen" Urteile nehmen werden.

    Gruß Bernhard

  6. #296

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zitat Bezug auf die Nachricht von BW26 Beitrag anzeigen
    Den Datenschutz als solches gab es schon lange vorher und die Rechte dazu auch. Wenn jemand nicht fotografiert werden wollte und ein entsprechendes Zeichen gab, dann musste ich das akzeptieren und bei Zuwiderhandlung war das ein Rechtsverstoß und wurde geahndet.
    ...mein Reden! Ich finde auch, dass das alles bislang eigentlich vollkommen ausreichend geregelt war. Was aber macht man? Man erzählt uns, dass man den Großen aus Übersee mit der neuen DSGVO auf die Finger hauen will. Und was kommt unterm Strich raus? Es trifft die kleinen Leute hier bei uns. Gleichzeit entsteht ein gefährliches Werkzeug, um kritische oder unliebsame Blogs, YouTuber oder wen auch immer im Netz ganz leicht platt machen zu können. Man hat uns uns schlicht und ergreifend wieder mal glatt belogen. DAS ist es, was mich bei diesem Thema jedes mal so auf die Palme bringt.

  7. #297

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zitat Bezug auf die Nachricht von BW26 Beitrag anzeigen
    Dazu kann ich dir kurz ein Beispiel meines Fotokumpels in München erzählen, der vor gut einem Jahr 8000€ bezahlt hat. Ich möchte keine Firmennamen nennen.
    Er verwendete auf seiner Homepage ein Foto welches er von Firma X für ein Projekt ganz offiziell angefordert hatte mit der Bitte um Verwendung. Bei dem Projekt wurden auch Umsätze im niedrigen 5-stelligen Bereich gemacht. Es handelte sich dabei um von der Firma X als frei verwendbares Pressefoto, er hatte alle Berechtigungen zur Verwendung für sein Projekt. Auf dem Foto war eine Person als Beiwerk porträtiert. Er bekam, nachdem das Foto knapp ein halbes Jahr online war, ein Schreiben einer Kanzlei mit der Bitte um Vorlage der Einverständniserklärung dieser Person das er das Foto auf seiner Seite verwenden darf. Zu dem Zeitpunkt war er noch völlig relaxed und dachte sich, haa ich habe ja alle Schreiben und Freigaben von der Firma X, ist ja deren Baustelle. Von wegen, er war der letzte Verwerter in einer Kette und hätte tatsächlich hier diese Erklärung einholen müssen. Er konnte diese somit nicht vorlegen und wurde daraufhin auf die oben genannte Summe rechtmäßig verurteilt.
    Wobei der geschilderte Fall für mich auch schon ein wenig "krank" ist. Wenn er das Foto von der Firma wie geschildert zur Verfügung gestellt bekommen hat, kann ich seine Verantwortung als Letzter in der Verwertungskette nicht so recht nachvollziehen. Da würde ich mir in seiner Situation schon Gedanken machen, ob ich gegen die Firma, die mir das Foto zur Verfügung gestellt hat, nicht einen Schadensersatzanspruch hätte. Ich kenne natürlich nicht die genauen Vereinbarungen ...
    Viele Grüße Erik
    -----------------------------------------------
    Man sollte die Meinung der anderen respektieren, auch wenn sie nicht mit der eigenen übereinstimmt ...
    Hier gibt es mehr von mir zu sehen. Und hier findet Ihr meine Tischtennisfotos.

  8. #298

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zitat Bezug auf die Nachricht von ertho Beitrag anzeigen
    Wobei der geschilderte Fall für mich auch schon ein wenig "krank" ist.
    So krank ist der Fall nicht! Du machst für Firma A ein Foto mit einem Model und vereinbarst die Nutzungsrechte mit klar definierten Nutzungsrechte (Katalog und Internetseite Firma A). Firma B bittet Firma A, ihr das Foto zur Nutzung zu überlassen. Firma B b bekommt das Foto, benutzt es in ihrem Katalog und generiert mit der Nutzung Umsatz. Wenn diese Verwendung mit dem Model nie vereinbart worden ist, wurde das Model um eine höhere Vergütung betrogen. Um das etwas griffiger zu Beschreiben, du machst ein Foto für den Installateur in dem Ort mit einer duschenden Person unter einem neuen Duschkopf. Dem Großhändler gefällt das Foto und er möchte es für seinen Katalog anstelle des Fotos des Herstellers verwenden. Wenn diese Nutzung nicht vereinbart war, ist es völlig legitim, dass die abgebildete Person Forderungen stellt.


    Krank wäre es, wenn der Anwalt aus freien Stücken wirken würde, ohne ein Mandat von der Person zu haben.
    Geändert von Thomas Madel (04.07.2018 um 10:19 Uhr)
    Grüße Thomas

    www.thomasmadel.de

  9. #299

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zitat Bezug auf die Nachricht von ertho Beitrag anzeigen
    Wobei der geschilderte Fall für mich auch schon ein wenig "krank" ist. Wenn er das Foto von der Firma wie geschildert zur Verfügung gestellt bekommen hat, kann ich seine Verantwortung als Letzter in der Verwertungskette nicht so recht nachvollziehen. Da würde ich mir in seiner Situation schon Gedanken machen, ob ich gegen die Firma, die mir das Foto zur Verfügung gestellt hat, nicht einen Schadensersatzanspruch hätte. Ich kenne natürlich nicht die genauen Vereinbarungen ...
    Ja, das geht wirklich nur so. Wenn der Kollege das umstrittene Foto auf seiner eigenen Website verwendet hat, dann ist er selber der Nutzer. Stellt sich hinterher heraus, dass es mit diesem Bild Probleme gibt, dann ist er als Verwender allein dafür verantwortlich und kann belangt werden. Ob er dabei im Vorfeld selber nur arglistig getäuscht, falsch informiert oder sonst wie jemandem auf den Leim gegangen ist, spielt in dieser ersten Instanz keine Rolle. Das kann er dann dem "Bildergeber" gegenüber versuchen, nachträglich als Schadensersatz geltend zu machen.

    Was mich bei diesem Fall allerdings stutzig macht ist, dass eine Person, die zunächst "nur als Beiwerk" deklariert worden war dann so eine hohe Schadensumme lostreten kann. Das KUrG hatte (und hat) doch genau dies geregelt. Es kann also nur sein, dass das Gericht im Verfahren festgestellt hat, dass diese Person eben nicht nur Beiwerk, sondern so groß und auffallend im Bild platziert war, dass es schon einem Protagonisten gleich kam. Wenn dem so war (man müsste das Bild mal sehen), dann ist die abgebildete Person im Recht. Oder wie würde man sich selber fühlen, wenn man gut erkennbar als Mittelpunkt einer Menschengruppe, die mit ausgestrecktem Arm auf einer öffetnlichen Veranstaltung hinter einem Flugzeug hinterher winkend fotografiert wurde und dieses Bild dann entsprechend beschnitten als Wahlplakat bei der NPD Verwendung findet - ohne Flugzeug versteht sich (um es mal ganz krass auszudrücken).

  10. #300

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Thomas Madel Beitrag anzeigen
    So krank ist der Fall nicht! Du machst für Firma A ein Foto mit einem Model und vereinbarst die Nutzungsrechte mit klar definierten Nutzungsrechte (Katalog und Internetseite Firma A). Firma B bittet Firma A, ihr das Foto zur Nutzung zu überlassen. Firma B b bekommt das Foto, benutzt es in ihrem Katalog und generiert mit der Nutzung Umsatz. Wenn diese Verwendung mit dem Model nie vereinbart worden ist, wurde das Model um eine höhere Vergütung betrogen. Um das etwas griffiger zu Beschreiben, du machst ein Foto für den Installateur in dem Ort mit einer duschenden Person unter einem neuen Duschkopf. Dem Großhändler gefällt das Foto und er möchte es für seinen Katalog anstelle des Fotos des Herstellers verwenden. Wenn diese Nutzung nicht vereinbart war, ist es völlig legitim, dass die abgebildete Person Forderungen stellt.


    Krank wäre es, wenn der Anwalt aus freien Stücken wirken würde, ohne ein Mandat von der Person zu haben.
    Dein Beispiel ist für mich klar, weil ein Foto mit einem Model als Hauptperson in einer Form für Werbezwecke verwendet wurde, die nicht vereinbart war. Davon abgesehen dürfte aus meiner Sicht die Firma A das Bild allerdings gar nicht weitergeben, weil die Weitergabe nicht der vereinbarten Nutzung entspräche.
    Im von Bernhard geschilderten Fall war allerdings von einer Person als Beiwerk die Rede, und da ist die Höhe der eingeklagten und auch rechtskräftig zu zahlenden Entschädigungssumme, wie von Dirk schon angemerkt, doch ordentlich ...
    Da wir die die Einzelheiten aber nicht kennen, ist es letztlich wohl müßig, den Fall weiter breitzutreten.
    Viele Grüße Erik
    -----------------------------------------------
    Man sollte die Meinung der anderen respektieren, auch wenn sie nicht mit der eigenen übereinstimmt ...
    Hier gibt es mehr von mir zu sehen. Und hier findet Ihr meine Tischtennisfotos.

Seite 30 von 40 ErsteErste ... 20262728293031323334 ... LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •