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Thema: DSGVO und Fotobusiness

  1. #351
    Free-Member
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    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Gut, wenn ein Fotograf über nen Anwalt einen anderen Fotografen wegen wichtiger oder weniger wichtigen Dingen abmahnen läßt ist es ja Ok.
    Gier oder Konkurrenz ist ja auch egal, auf der Seite war halt nen Fehler. Versteh ich.
    Aber scheinbar können Anwälte ja auch ohne Mandat abmahnen, wie Thomas ja schon schrieb... Das ist ja für einige Kanzleien eine richtige
    Einnahme Quelle. Ich hätte gerne halt genauer Gewusst warum die das dürfen. Aber das soll ja wohl bald ein Ende haben.

    Grüße Andreas

  2. #352

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zitat Bezug auf die Nachricht von A.Rog Beitrag anzeigen
    ...Aber scheinbar können Anwälte ja auch ohne Mandat abmahnen...Aber das soll ja wohl bald ein Ende haben.
    Dem Gesetzgeber kann dieses "gebührenpflichtige Androhen auf Verpetzen" ja nur recht sein. Solche Anwälte machen sich nämlich aus reinem Eigennutz zum Erfüllungsgehilfen. Ich finde das schäbig, wenn es nicht darum geht, einen möglichen Schaden eines Betroffenen abzuwenden, sondern nur darum, sich die eigenen Taschen vollzuhauen.

  3. #353
    Free-Member
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    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Die Behörden führen erste Kontrollen in Praxen durch. Hier bei einem Physiotherapeuten...
    Datenschutz Behörde 01#.jpg
    Datenschutz Behörde 02#.jpg

  4. #354

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Das Thema und vor allen Dingen die Auswirkungen sind einfach nur ätzend

  5. #355
    Free-Member Avatar von cemetery
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    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Es lebe das Denunziantentum. Ich kenne keine, aber auch wirklich keine einzige Praxis in der man nicht irgendwie einen Anruf oder sogar mal ein Patientengespräch mithören könnte. Sollen die jetzt ihre Arzthelferinnen mit dem Telefon in Schalldichte Räume einschließen oder jedem Praxisbesucher einen Gehörschutz aufsetzen? Ich bin ja wirklich der letzte der was gegen Datenschutz hat aber das geht alles so dermaßen an der Praxis vorbei. Ganz davon abgesehen, auf den Straßen gibt es immer mehr Mord und Totschlag und wir jagen lieber kleinen DSGVO Sündern und Dieselfahrern hinterher.

  6. #356
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    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Wenn das stimmt, was im Brief steht, hat der Physiotherapeut aber auch nichts getan, um die DSGVO im Absatz umzusetzen.
    Interessant wäre die Antwort des Datenschutzbeauftragten auf die angeforderte Stellungnahme.
    Der Fall zeigt, daß man die DSGVO ernst nehmen muß; in diesem Falle (Aushang, Bildschirmschoner) wäre das auch relativ einfach gewesen.

  7. #357
    Free-Member
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    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Wie ist das: Nehmen wir mal an, ich erhalte von einem Anwalt eine Abmahnung wegen eines Vergehens gegen die DSGVO. Ich schreibe ihm, dass er von mir keine Erlaubnis erhalten hat, meine Daten zu speichern (meinen Namen und Anschrift). Er soll mir doch die DSGVO in seinem Betrieb erklären. Klar schreibe ich diesen Brief mit dem PC. Dh: Dieser Brief ist bei mir gespeichert. Seine Anschrift mache ich aber handschriftlich, somit ist diese Anschrift bei mir nicht gespeichert und fällt nicht unter DSGVO. Ja, fällt dann das öffentlich einsehbare Telefonbuch unter die DSGVO?
    Fragen über Fragen über eine "dumme" Verordnung.
    Bernard

  8. #358

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Zitat Bezug auf die Nachricht von danhiebe Beitrag anzeigen
    ...Nehmen wir mal an, ich erhalte von einem Anwalt eine Abmahnung wegen eines Vergehens gegen die DSGVO. Ich schreibe ihm, dass er von mir keine Erlaubnis erhalten hat, meine Daten zu speichern (meinen Namen und Anschrift). Er soll mir doch die DSGVO in seinem Betrieb erklären.
    Cooler Gedankenansatz! :-)

  9. #359
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Der Gedanke ist wirklich gut.

    Eigentlich darf er, der Anwalt, nur an deine Daten kommen, wenn ein Richter das genehmigt (z.B. von social network oder von Dirk ;-) ). Hat er sie sonst wo her, müsste er heraus geben, wer ihm diese Daten "zugespielt" hat (nach meinem Laienverständnis). Dann könnte ja eine Gegenklage folgen. Daten darf auch ein Anwalt nur mit Zustimmung des Betroffenen speichern.

    Geht auch so weit, dass nicht mal jemand an der Türe (Anbietern von Handwerksleistungen etc.) auf einem Tablet/Mobiltelefon speichern darf, wen er nicht angetroffen hat. Er kann sich Notizen machen, aber nicht digital abspeichern.

  10. #360
    Full-Member
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    Standard AW: DSGVO und Fotobusiness

    Die DSGVO verbietet keine Datenspeicherung. Es muß nur ein "berechtigtes Interesse" vorliegen und die Betroffenen müssen über die Datenerfassung und die sich daraus ergebenen Rechte aufgeklärt werden.

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