Abmahnungen können im deutschen Rechtssystem nur im Wettberwerbs- oder Urheberrecht ausgesprochen werden. Weitergehende Abmahnrechte, z.B. im Datenschutzbereich, genießen nur bestimmte Verbraucherschutzverbände.
Wegen Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen kann also nicht abgemahnt werden. Es kann nur Anzeige bei der zuständigen Behörde erstattet werden.
Die gefürchteten Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen auf Webseiten beziehen sich auf das Wettbewerbsrecht. Grundlage ist also zunächst einmal eine auf gewerbsmäßigen Erwerb gerichtete Webseite. Abmahnen (lassen) könnte dann auch nur ein Wettbewerber, weil sich vermeintlich ein Konkurrent mit unsachgemäßem Datenumgang einen wettbewerbsrechtlichen Vorteil verschafft. Der abmahnende Wettbewerber und der abzumahnende Konkurrent müssen laut aktueller Rechtssprechung sich hierbei "um den gleichen Markt bewerben".
Es kann also gar kein Rechtsanwalt abmahnen. Er müsste von einem Wettbewerber beauftragt werden. Und dieser Wettbewerber müsste z.B ebenfalls Hochzeitsfotografie anbieten, so wie der abzumahnende Konkurrent. Und zwar auch auf den regionalen Markt bezogen (bayerischer Hochzeitsfotograf kann z.B. i.d.R. keinen holsteinischen Wettbewerber abmahnen lassen).
Das Risiko abgemahnt zu werden, ist also bei weitem nicht so hoch, wie befürchtet.
Gruß, caravelle
@ caravelle
So sieht es aus! Was da im kurz vor dem Auslaufen der Übergangsfrist der DSGVO auf verschiedensten Kanälen an Panik verbreitet wurde, ist schon immens.
Was das Schreiben des Landesbeauftragten für den Datenschutz (LDS) an den Physiotherapeuten anbetrifft, kann ich "martinhum" nur zustimmen: Der Physio hat das Thema echt verpennt. Und auch wenn es wahrscheinlich viele Arztpraxen gibt, in denen man einem Telefonat der Arzthelferin oder gar einem Patientengespräch folgen kann, heißt das noch lange nicht, das das so auch richtig ist.
Gesundheitsdaten sind nicht ohne Grund in Artikel 9 der DSGVO (Besondere Kategorien personenbezogener Daten) erfasst und genießen einen besonders eng gefassten Schutz. Man stelle sich vor, dass durch einen "Zuhörer" beim Arzt publik wird, dass man an einer ernsthaften Krankheit leidet. Das ist im dümmsten Fall schneller in deinem Umfeld bekannt als Du vom Arzt wieder zu Hause angekommen bist...
Beim Schnupfen ist das wohl egal, aber lass´ es etwas Schlimmes sein... Du bekommst deinen Stempel auf die Stirn, wirst vielleicht ausgegrenzt... nicht schön!
Vielleicht muss hier auch ein Umdenken erfolgen, was den bisherigen Umgang mit Daten anbelangt...
Fakt ist, dass der LDS dem Hinweis nachgehen muss. Der Physio ist gut beraten, mitzuarbeiten und Hinweise zu beachten, denn die Konsequenzen (Verwaltungszwangsverfahren, Ordnungswidrigkeit) kommen i.d.R. zum Tragen, wenn der Verantwortliche auf stur schaltet.
Hallo, ich habe gestern, am Sonntag, ein Fußballspiel für unsere Fußballmannschaft mit meiner Videokamera aufgenommen, anschließend bearbeitet und bei Youtube hochgeladen. Heute haben wir diese Information bekommen:
„[30.7., 11:06] Volker M. Trainer: Hallo Männer, wenn da jemand noch Kontakt zu dem Fußballverein MTV hat, würde ich vorschlagen, dass jemand von Euch schnellstmöglich einen Hinweis auf den Datenschutz mit der höflichen Bitte verbunden, das Video ohne Zeitverzug aus dem Netz zu löschen, bevor ich oder ein anderer Offizieller dies veranlassen muss. Denn dann konnte es für den Verfasser sehr sehr teuer werden!!!!!
[30.7., 11:34] Volker M. Trainer: Es geht dabei weder um uns, noch um die, sondern in erster Linie un die Richtlinien des DFB, an die wir uns alle halten sollen. Letztlich entspricht es nicht nur dem Anstand, sondern auch dem Datenschutz, dass man zumindest vor einer Veröffentlichung die betroffenen fragt. Zu Trainingszwecken ist dies was völlig anderes...“
Es war ein Testspiel in Kreisliga A Ebene, es war öffentlich, und es gibt einen kommerziellen Hintergrund.
Mir ist zu Ohren gekommen, dass dieser Trainer Volker M. ein Oberkommisar ist. :-)
Würde gerne mal eure Meinung hören, was ihr davon hält.
Vielen Dank im Voraus.
Beim Handball ist es in den höheren Spielklasse sogar Pflicht, ein Video vom Spiel zu machen und in einer vorgeschriebenen Frist dem Verband zur Verfügung zu stellen. Gut, der Verband ist nicht youtube, aber gefilmt werden die Leute trotzdem.
Prinzipiell ist ja schon die Erhebung der Daten, sprich das Filmen an sich das Problem. Ich würde mir das definitiv nicht antun, solche Aufnahmen zu veröffentlichen. Im deinem Fall würde ich das Video löschen, um Ärger zu vermeiden. Wenn du das Video für den Verein machst, soll sich der Verein über den Verband schlau machen, was erlaubt ist und was nicht. Dein Problem ist ja genau das, was alle fürchten. Die wirklich genauen Definitionen fehlen und es reicht, wenn sich jemand findet, der auf Krawall gebürstet ist und Ärger machen möchte.
Thomas, ich habe zwar schon mal gelesen, dass sofort ein ausführlicher Spielbericht auf elektronischem Weg an den Verband sofort nach dem Spiel übermittel werden soll, aber wird tatsächlich das ganze Spiel gefilmt? Wie geht denn dann die Übermittllung und wird vorher bestimmt wo die Kamera stehen musss? Und werden die zwangsläufig miterfassten Zuschauer um Genehmigung der Aufnahme gefragt?
Was war das früher schön, als man nur einfach spielte.
Otto
Ich weiß definitiv, dass es in der Baden-Württemberg Oberliga Pflicht ist, dass komplette Spiel zu filmen und dem Verband innerhalb einer relativ kurzen Frist, ich meine 2 Tage nach dem Spiel, zur Verfügung zu stellen. Das geschieht dann per Upload auf den Server des Verbandes. Das weiß ich deshalb, weil ein Verein bei uns das als Auftrag gegen Bezahlung hat machen lassen und ich die Person/Firma kenne, die das ausgeführt hat. Bei den anderen Vereinen in der Landesliga wird auch jedes Spiel (von der Mittellinie aus) gefilmt. Bei den Vereinen zu denen ich sehr regelmäßig gehe, machen das Leute vom Verein.
Laut Aussage eines Vereinsfunktionärs ist das Video auch zur Schiedsrichterbewertung gedacht. Bei uns gab es den Fall, dass so ein Video wegen eines Einspruchs gegen die Spielwertung zur Beurteilung herangezogen wurde. Da ging es, um die damals noch neue Regelung, dass bei Blockieren des Anspiels in den letzten 30 Sekunden der Spieler, welcher das Anspiel verhindert die rote Karte (und eine ordentliche Sperre) bekommt.
Der elektronische Spielbereicht ist bei uns (HVW) direkt nach dem Spiel online und für jeden(!) auch ohne Zugangskennung abrufbar. Dort stehen sämtliche Namen drin, alle Torschützen, Karten usw. Das einzige was dort im Gegensatz zu früher nicht mehr drinsteht, ist das Geburtsdatum.