Zitat Bezug auf die Nachricht von Holger Leyrer Beitrag anzeigen
<Benutzer, die dieses Thema gelesen haben>
Darf man so eine Datenerhebung nach der neuen Regelung noch durchführen bzw. öffentlich zeigen?
Solange der "Benutzer" ausschließlich per Synonym identifiziert wird und keine Verknüpfung IP zu Synonym von Seiten des Betreibers erfolgt, würde ich das für unproblematisch halten. Inwieweit die eigene, freiwillige "Profilergänzung" die grundsätzliche Anonymität der Seite dann doch aushebelt, wird eine Diskussionrunde sein. Meiner Ansicht nach nich, weil ja die Angaben der Profilergänzung nicht auf Wahrheit geprüft werden. Ich könnte mich als Karl May ausgeben und alle würden's glauben