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Thema: DSGVO private Aufnahmen

  1. #1
    Free-Member
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    Standard DSGVO private Aufnahmen
    Thread-Eröffner

    Hallo Profis! Ich war heute auf einem öffentlich zugänglichen Reitturnier, um dort private Fotoaufnahmen (Keine Veröffentlichung, Keine gewerbliche Nutzung) zu schießen. Unmittelbar nach meinem Eintreffen wurde mir das Fotografieren allerdings von dem Veranstalter mit Hinweis auf das neue Datenschutzgesetz untersagt. Ich finde das nicht rechtens. Kann mir jemand von euch in diesem Fall die undurchsichtige Gesetzeslage näher bringen? Kann ich meine Fotoausrüstung jetzt verkaufen?
    Mit freundlichen Grüßen, Alexander

  2. #2

    Standard AW: DSGVO private Aufnahmen

    Selbst das Aufnehmen ist schon Datenspeicherung für die du schon die Zustimmung aller Fotografierten brauchen würdest, unabhängig von der Frage einer Veröffentlichung. Im übrigen übt der Veranstalter Hausrecht aus, da konnte er das schon immer :-(

  3. #3
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: DSGVO private Aufnahmen

    Zitat Bezug auf die Nachricht von magnum192 Beitrag anzeigen
    Hallo Profis!
    Welche Profis? In Rechtsfragen?
    Kann mir jemand von euch in diesem Fall die undurchsichtige Gesetzeslage näher bringen?
    Du meinst, so in Kurzform? Zum Frühstück? Es sieht (leider) SO aus:
    Und deshalb lässt sich die ganze Sache leider auch nicht in drei Sätzen – wie es ein Kommentator zum ersten Teil des Berichtes gewünscht hat - , weder in einfacher Sprache für die Oma, noch in Juristendeutsch abhandeln. Wenn alles so klar wäre, dass es in drei (normale, keine Bandsätze) Sätze passen würde, dann brauchte man diese Darstellung auch nicht mehr.

  4. #4
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: DSGVO private Aufnahmen

    Hier von einem RA zur DSVGO in Kurz- UND Langfassung zur streetphotography (eingebettet im Link im vorigen Beitrag von mir): http://www.fotocommunity.de/blog/fot...uer-fotografen

  5. #5

    Standard AW: DSGVO private Aufnahmen

    Reitturniere sind gar nicht so selten und schon vor der DSGVO nicht immer einfach für fotografierende gewesen.

    Ich selbst bin schon bei einer Veranstaltung von einer Fotografin angesprochen worden, die mir klar machen wollte, dass sie vom Veranstalter die exklusiven Fotorechte hätte und ich nicht fotografieren und den Teilnehmer keine Fotos verkaufen dürfte. Nachdem ich ihr entspannt erklärt habe, dass ich Fotos für die lokale Tageszeitung mache und gerade vom Vereinsvorsitzenden des veranstaltenden Vereins per Handschlag begrüßt wurde, er also weiß, dass ich hier bin und fotografieren werde und offensichtlich nichts dagegen hat, war das Gespräch beendet.
    Damals habe ich mir nicht die Mühe gemacht, der Sache nachzugehen. Aber ich habe schon aus erster Hand gehört, dass es auch Reitveranstaltungen gibt, bei denen es tatsächlich einen vom Veranstalter bestimmten Exklusivfotografen gab und das Fotografieren auf dem Gelände untersagt war. Der Veranstalter hat auf seinem Gelände das Hausrecht und sollte ein prinzipielles Fotografierverbot für Zuschauer durchaus aussprechen können.
    Grüße Thomas

    www.thomasmadel.de

  6. #6
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: DSGVO private Aufnahmen

    Zitat Bezug auf die Nachricht von tuxoche Beitrag anzeigen
    Selbst das Aufnehmen ist schon Datenspeicherung für die du schon die Zustimmung aller Fotografierten brauchen würdest, unabhängig von der Frage einer Veröffentlichung. Im übrigen übt der Veranstalter Hausrecht aus, da konnte er das schon immer :-(
    Das Hausrecht ist zu respektieren.
    Sogar mit der offensichtlich falschen Begründung. ;-)

    Die DSGVO gilt nämlich nicht für die Verarbeitung von Daten durch natürliche Personen, sofern sie ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten umfasst.
    Privates Fotografieren, Verarbeiten und Veröffentlichen fällt damit nicht in die Verordnung, sofern keine kommerzielle Komponente enthalten ist.

    OT: rein private Websites, Facebookseiten und Foren fallen auch nicht rein, solange es keine gewerbliche Komponente gibt (wesentliche Werbeeinnahmen etc.).

  7. #7
    Free-Member Avatar von cemetery
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    Standard AW: DSGVO private Aufnahmen

    Mit der DSGVO werden wir uns sicher noch oft herumärgern müssen bis es endlich eine gewisse Rechtssicherheit geben wird. Selbst unter Juristen gibt es unterschiedliche Auslegungen, wie soll da da ein normaler Mensch noch durchblicken was er jetzt darf oder nicht? Dass viele Veranstalter da verunsichert sind und Angst haben womöglich selbst noch abgemahnt zu werden wundert mich da überhaupt nicht.

  8. #8
    Free-Member
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    Standard AW: DSGVO private Aufnahmen
    Thread-Eröffner

    Servus zusammen,

    Danke für Eure Rückmeldungen. Dank dem Link von Ronald9 bin ich nun doch etwas schlauer:

    "Ausnahme: Privater Gebrauch
    Eine Ausnahme findet sich schön ganz vorne in der DSGVO. Art. 2 Abs. 2 Buchst. c.) DSGVO bestimmt, dass diese Verordnung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen „zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten keine Anwendung findet.“
    In den Erwägungsgründen Nr. 18 heißt es dazu: „Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird."


    Insofern werde ich mein Hobby doch nicht aufgeben :-)

    Zur Ergänzung: was in "meinem" speziellen Fall das Hausrecht betrifft: genau deswegen habe ich der Aufforderung das Fotografieren zu unterlassen auch nachgegeben. Wobei es sich bei dem Verantsaltungsort nicht etwa um die Reitanlage des Vereins gehandelt hat sondern um eine (bestenfalls angemietete) Wiese die ich auch 5 Meter weiter vom öffentlichen Gehweg aus hätte fotografieren können, wenn ich gewollt hätte. Und nebenbei, war ich nicht der Einzige der das Turnier fotografiert hat. Wohl aber der Einzige mit einer halbwegs Vernünftigen Kamera u. Optik. Denn keine zwei Minuten nachdem ich vom scheinbar offiziell engagierten Fotografen entdeckt wurde, waren die Verantwortlichen bei mir. Und nur bei mir. Vermutlich hat er befürchtet es könnte jemand bessere Bilder machen als er... :-)

    Ich fühle jedenfalls mit Allen, die mit Fografieren ihre Brötchen verdienen müssen...

    Dank und Gruß,
    Alexander

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