Ein "Fotagraf" wollte seine Freundin auf dem Bahngleis fotografieren. Die Polizei machte der gefährlichen Unternehmung ein Ende. Der Bahnverkehr musste 20 min unterbrochen werden. Die Bahn kann nun von dem Paar Schadensersatz fordern.
Ein "Fotagraf" wollte seine Freundin auf dem Bahngleis fotografieren. Die Polizei machte der gefährlichen Unternehmung ein Ende. Der Bahnverkehr musste 20 min unterbrochen werden. Die Bahn kann nun von dem Paar Schadensersatz fordern.
Das werden teure Bilder. Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr ist das Stichwort. Das dürfte vermutlich richtig Ärger geben - bei soviel Dummheit eigentlich auch völlig zurecht.
Schon das Überschreiten der weißen Linie auf den Bahnsteigen in Richtung Gleis kann als "Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr" ausgelegt und mit einem Bußgeld geahndet werden.
Geschieht dem Volltrottel zu recht!
Es gibt genug stillgelegte Bahntrassen, wo man sowas gefahrlos machen kann...
Er wird sichwasdabei gedacht haben. Geht mit Ihm nicht so hart ins Gericht.
Er hatte doch nur das Bild im Kopf. Ein richtiger Künstler eben.
Oder man muss vielleicht erkennen, dass nur die Freundin eine Volltrottelin war, da der Fotograf selber kaum auf den Geleisen stand.