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Thema: Urteil des EuGH zum Upload fremder Bilder von anderen Webseiten

  1. #1
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard Urteil des EuGH zum Upload fremder Bilder von anderen Webseiten

    Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 7. August mit seiner Entscheidung im sogenannten „Cordoba-Fall“ ein für Bildurheber/innen erfreuliches Urteil gefällt: Wer ein urheberrechtlich geschütztes, fremdes Foto von einer Webseite herunterlädt und dieses auf einer anderen Seite wieder hochlädt, ohne den Urheber vorher zu fragen, verstößt gegen das europäische Urheberrecht.
    Das gilt unabhängig davon, ob das Foto auf der Ursprungs-Website mit Zustimmung des/der Urheber/in veröffentlicht wurde. Irrelevant ist auch, ob die weitere Nutzung gewerblich ist oder - wie im konkret verhandelten Fall - ohne kommerziellen Hintergrund geschieht und zur Originalquelle verlinkt wurde.

    Damit sind die geltenden Prinzipien des europäischen Urheberrechts bestätigt worden. Hätte der Gerichtshof den Anträgen des Generalanwaltes entsprochen, wäre dies ein Schritt in Richtung der vergleichsweise lockeren amerikanischen Fair-use-Regelungen gewesen. Das hätte bedeutet, dass fremde Bilder aus dem Internet einfach ohne Rückfrage für Veröffentlichungen verwendet werden können. Auch die Möglichkeit, Schadenersatz zu verlangen, wäre damit für die Urheber/innen zumindest stark eingeschränkt gewesen.

    Das Recht auf Anfertigen von Privatkopien ist davon nicht berührt. Beim Urteil ging es einzig um die Frage, ob ein Download von einer Website und ein anschließender Upload auf eine andere Website zulässig sind. Dazu hat der EuGH nun festgestellt, dass in so einem Fall das Bild einem neuen Publikum zugänglich gemacht wird und eine Zustimmung des Urhebers nötig ist.

    Pressemitteilung des EuGH zum Urteil (PDF)

  2. #2
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Urteil des EuGH zum Upload fremder Bilder von anderen Webseiten

    Danke für den Hinweis.

    Hat das Auswirkungen auf die ohne Erlaubnis von Google abgegriffenen Aufnahmen, die allgegenwärtig unter "Bilder zu........" kursieren?

  3. #3
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Urteil des EuGH zum Upload fremder Bilder von anderen Webseiten

    Wenn Google das Bild auf seine Rechner zieht und von dort das Vorschaubild zur Verfügung stellt, wird diese Frage mit "Ja" zu beantworten sein. Der EuGH hat ja erkannt, dass es weniger das Faktum des Kopierens, denn der erweiterte Adressatenkreis ist, der durch die Freigabe für eine Website nicht abgedeckt ist. Wenn Google das Vorschaubild nur "durchreicht" wäre es etwas anderes. Da aber dürfte die Performance zum Problem werden (z.B. ein 5 MB Bild, das als Vorschau voll übertragen, und nur in der Ansicht skaliert werden könnte).

    Also aus meiner Sicht ein klares Ja, Google hat damit ein Problem zu lösen.

    Wobei man sich wahrscheinlich vor einer Forderung an die Datenkrake noch die diversen Zustimmungserklärungen bis ins letzte Komma durchzulesen haben wird -- Google hat ja jede Menge Services auf dem Markt, von gmail bis places, wo man allem Möglichen ohne es je zu lesen zustimmt …

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