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Thema: DSGVO bei Passbilder im Fotostudio - Vertrag und Unterschrift notwendig ???

  1. #1

    Beitrag DSGVO bei Passbilder im Fotostudio - Vertrag und Unterschrift notwendig ???
    Thread-Eröffner

    Hallo zusammen,

    vielleicht gibt es hier im Forum ein paar Studio-Fotografen die mir meine Frage beantworten können.
    Fotos sind Daten, das ist klar und laut DSGVO müsste man jeden Kunden der ins Fotostudio kommt, um
    Passfotos zu machen, einen DSGVO-Vertrag vor die Nase halten um sein Einverständnis einzuholen
    ihn zu fotografieren, die Bilder auf dem PC zu speichern, zu verarbeiten u.s.w...

    Wie macht ihr das? Lasst Ihr jeden Unterschreiben? Einen 13-jährigen müsste man demzufolge wegschicken
    da man die Zustimmung der Eltern braucht. Geht das nicht einfacher? Der Kunde kommt ja zu mir um
    Passbilder zu erstellen. Ein DSGVO Protokoll mit Erstellungsdatum und Löschdatum ist bei Passbildern doch
    etwas übertrieben, oder etwa notwendig?

    Gruss Sirko

  2. #2
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: DSGVO bei Passbilder im Fotostudio - Vertrag und Unterschrift notwendig ???

    Das Betreten des Ladens würde ich im Sinne von 6.1.a, b und f als "Berechtigung und Einwilligung" werten -- niemand setzt sich zufällig einer Passbildfotografie aus. Ein Protokoll würde ich nicht anlegen, sondern die Bilder gar nicht erst ins Archiv nehmen -- nach 30 Tagen sind Ausweisbilder ohnehin wertlos und neu anzufertigen.

    Zitat Bezug auf die Nachricht von DSGVO
    Artikel 6

    Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

    (1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
    a)
    Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
    b)
    die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
    c)
    die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;
    d)
    die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;
    e)
    die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
    f)
    die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
    Beim Alter sehe ich die Grenze bei Erreichung der "bedingten Geschäftsfähigkeit", bei uns in AT ist das 7 Jahre.

  3. #3
    Free-Member
    Registriert seit
    02.05.2008
    Beiträge
    369

    Standard AW: DSGVO bei Passbilder im Fotostudio - Vertrag und Unterschrift notwendig ???

    "... nach 30 Tagen sind Ausweisbilder ohnehin wertlos und neu anzufertigen."

    Was bedeutet das?

  4. #4
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: DSGVO bei Passbilder im Fotostudio - Vertrag und Unterschrift notwendig ???

    Das bedeutet, dass biometrische Bilder (bei uns) nur 30 Tage nach Anfertigung vom Amt akzeptiert werden. Deswegen steht das Aufnahmedatum beim Bild und nach einem Monat ist es so wertvoll wie ranzige Butter.

    passbild.jpg
    Geändert von ehemaliger Benutzer (16.08.2018 um 17:34 Uhr)

  5. #5
    Free-Member
    Registriert seit
    02.05.2008
    Beiträge
    369

    Standard AW: DSGVO bei Passbilder im Fotostudio - Vertrag und Unterschrift notwendig ???

    Danke für die Antwort. Das wusste ich nicht.

  6. #6

    Standard AW: DSGVO bei Passbilder im Fotostudio - Vertrag und Unterschrift notwendig ???

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Knipsbox Beitrag anzeigen
    Danke für die Antwort. Das wusste ich nicht.
    Das ist in Deutschland nicht so oder es wird zumindest nicht so umgesetzt. Meine letzten biometrischen Passbilder (vor 8 Wochen gemacht) haben kein Aufnahmedatum und es frägt sowohl beim Personalausweis als auch beim Führerschein niemand nach dem Alter der Bilder. Ich habe unlängst einen Personalausweis neu machen lassen und auch einen Scheckkartenführerschein (ich hatte noch den alten grauen Lappen).

    Bei uns ist wohl nur definiert, dass „ein aktuelles biometrisches Lichtbild" benötigt wird, der Begriff "aktuell" wird aber nicht definiert.
    Grüße Thomas

    www.thomasmadel.de

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