Zitat Bezug auf die Nachricht von f:11 Beitrag anzeigen
Wenn jemand etwas kann und gerne macht, ist es natürlich Kosten senkend, wenn er sich selbst der Sache annimmt. Aber es wird (hoffentlich) niemand auf die Idee kommen, nach dem Erwerb einer Rohrzange als Gas-Wasser-Heizungs-Profi mit dem Informationen spendenden iPad ("Haben Sie WLAN?") unter'm Arm Aufträge abzuarbeiten. Das aber ist die Situation in der Fotografie
Nach solch getaner Arbeit eines Hobbyheizungs-/Gas-Wasser-Installateurs/elektrikers steht dann hoffentlich hinterher die Wohnung nicht unter Wasser oder brennt ab. Dies aber kann in der Fotografie nicht passieren, also gefahrlos(er). Regressansprüche kann's dann nicht geben.

-- nirgends wird der Ausdruck "professionell" so oft in den Mund (und Marketingtext) genommen, wie bei der Fotografie. "Professioneller Fliesenleger", "professioneller Bäcker", "professioneller Zahnarzt" hört/liest man in der Praxis eher selten …
"Professionell" vllt deshalb, weil der Begriff Fotograf so eng mit fotografieren verbunden ist und somit Fotograf ein "lockerer" Begriff ist als z.B. Zahnarzt/-ärztin.

https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsfotografie

Gesetzliche Grundlage
Die Berufsbezeichnung Fotograf ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Bis zur Novellierung der Handwerksordnung war es unzulässig, Fotografie als selbständiges Handwerk ohne einen Meisterbrief auszuüben. Diese Einschränkung ist heute, wie in vielen anderen Berufen, weggefallen. Gemäß § 18 Abs. 2 gehört der Beruf des Fotografen nach dem Dritten Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003 zu den zulassungsfreien Berufen, das heißt, dass jeder das Fotografen-Handwerk in der Regel ohne Meisterbrief ausüben kann. Eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der jeweiligen Berufskammer ist weiterhin für Handwerkliche Fotografie (Hochzeiten, Porträts, Architektur, Produkte) vorgeschrieben. Eine der Ausbildungsformen ist jedoch nicht erforderlich.



Fotografie als ungeschützte Berufsausübung
Fotografie wird auch von Autodidakten ausgeübt, die schlicht die Bezeichnung Fotograf führen oder von früher die Berufsbezeichnung Foto-Designer verwenden. Auch die Berufe der Bildreporter, Bildjournalisten, Bildberichterstatter sind keine geschützten Berufsbezeichnungen, es bedarf hierbei keine Eintragung in die Handwerksrolle, wenn die Tätigkeit künstlerisch ausgelegt ist. Der Nachweis einer Ausbildung in Fotografie ist nach der Novellierung der Handwerksordnung, wie in vielen anderen Berufen auch, weggefallen. Ein Autodidakt darf selbst nicht ausbilden. Die Eintragung in die Handwerksrolle ist weiterhin gesetzlich vorgeschrieben.

Fotografie gehört als Teilbereich auch zu anderen Berufen, wie zum Beispiel "Technischer Redakteur".