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Thema: Ärger mit aktueller Cashback Aktion von Canon

  1. #1

    Standard Ärger mit aktueller Cashback Aktion von Canon
    Thread-Eröffner

    Liebe Mitglieder,

    vielleicht hat jemand derzeit ein ähnliches Problem mit dem aktuellen Cashback Programm von Canon. Ich habe eine 5D Mark IV gekauft samit Batteriegriff. Somit habe ich Guthaben gewählt und gewartet bis mir der Guthabenbetrag gutgeschrieben wird um dann den Batteriegriff zu registrieren.
    Leider hat Canon das Guthaben erst am 01.10.2018 gutgeschrieben, obwohl das Guthaben laut Aktion am 30.09.2018 verfällt. Somit kann ich nun selbstverständlich mein Zweitprodukt nicht mehr registrieren.

    Canon vertritt den Standpunkt, dass man eben das Geld für das 2 Produkt schon vorher ausgeben muss um das 2. Produkt noch rechtzeitig registrieren zu können.
    Ehrlich gesagt halte ich diese Aussage für sehr windig, da es ja impliziert der Kunde soll Geld ausgeben, bevor er überhaupt sicher ist, dass sein Antrag genehmigt wird. Canon hat mir angeboten, nun das Guthaben in 250 Euro Cashback zu wandeln.

    Vielleicht hat jeman derzeit das gleiche Problem? Oder hatte ähnliche Probleme mit Canon und weiß Rat. Für mich entsteht der Eindruck, dass das Verhalten von Canon einer rechtlichen Prüfung nicht lange standhalten wird.
    Viele Grüße
    Andreas

  2. #2
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Ärger mit aktueller Cashback Aktion von Canon

    Diesesganze Cashback Getuhe geht mir auf denGeist. Warum nicht generell seriöse Preise machen . Es ist ja so kommt Cashback wird die Ware entsprechend teurer. Ist Cashback vorbei sinken die Preise wieder. Diese Spielchen machen mittlerweile alle Kamerahersteller. Bei Canon wird es nur unheimlich kompliziert gemacht. Ein Schelm der etwas Böses dabei denkt.
    Bei Olympus ist es wesentlich einfacher und deutlich schneller. Gut, die haben ja auch nicht soviel zu bearbeiten.
    Natürlich dürfen die Vertriebs Obersten nicht den Fehler machen den Kunden für blöd zu halten. Die Zeiten mit nur größer Fresse sind vorbei. Nur mit den paar gestörten und schmerzfreien Forumsfutzis kann man keine guten Geschäfte machen.
    Die Masse hat Ihr Handy und das bleibt auch so. Der Boom der letzten Jahre ist rum. Mit oder ohne Spiegel, 5 oder 10 Gramm leichter und 2 cm kleiner ist sowas von egal. Nikon aber auch Canon haben sich sowas von blamiert mit Ihren neuen Spiegellosen Systemen.
    Das ist Mittelalter. Doch mit Cashback verkauft man die Schätzchen vielleicht.

  3. #3
    Free-Member
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    21.09.2011
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    1.546

    Standard AW: Ärger mit aktueller Cashback Aktion von Canon

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Trochly Beitrag anzeigen
    Somit kann ich nun selbstverständlich mein Zweitprodukt nicht mehr registrieren.
    Ich verstehe nicht, worauf Du gewartet hast. Dass der 30. September 2018 der letztmögliche Registrierungszeitpunkt ist, schreibt Canon neun Mal:

    https://www.canon.de/summer/terms-and-conditions/

    Angesichts des Angebotes von 250 Euro Cashback scheint mir der Dealtitel daneben. Ärger? Eher freundliches Entgegenkommen.

  4. #4
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Ärger mit aktueller Cashback Aktion von Canon

    Zitat Bezug auf die Nachricht von Apollo1311 Beitrag anzeigen
    Diesesganze Cashback Getuhe geht mir auf denGeist. Warum nicht generell seriöse Preise machen.
    Weil Cashback nichts mit dem Preis zu tun hat. So kommt Canon an Deine persöhnlichen Daten.

  5. #5
    Free-Member Avatar von cemetery
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    892

    Standard AW: Ärger mit aktueller Cashback Aktion von Canon

    Wenn du den zweiten Antrag bis einschließlich 30.09. eingereicht hast verfällt das Guthaben am 1.10. nicht. Bei der aktuellen Aktion wurde mein Zweitantrag zur Auszahlung des Guthabens zum Beispiel erst am 04.10. erfolgreich geprüft. Aber er muss eben auch bis 30.09. eingereicht werden und wie Apollo schon geschrieben hat weist Canon auch reichlich darauf hin.

    Wenn man einen Aktionsartikel gegen Ende des regulären Aktionszeitraums (31.08) kauft kann es durchaus vorkommen dass das Guthaben bis 30.09. noch nicht eingebucht wurde. In diesem Fall muss man den zweiten Artikel dann tatsächlich kaufen ohne sicher zu sein dass der erste Antrag auf Guthaben erfolgreich sein wird. Das mag aus Sicht des Kunden unschön sein aber eine rechtliche Handhabe dagegen sehe ich gerade nicht. Das Angebot von Canon 250€ des Guthabens als Cashback auszuzahlen statt es, entsprechend den Teilnahmebedingungen, einfach verfallen zu lassen finde ich deshalb sehr kulant.

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