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Thema: Pferdeverkaufsfotos, der Käufer nutzt die Fotos weiter.

  1. #1
    Free-Member
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    Frage Pferdeverkaufsfotos, der Käufer nutzt die Fotos weiter.
    Thread-Eröffner

    Hallo, ich habe derzeit folgendes Problem.

    Ich erstelle für eine Freundin regelmässig Verkaufsfotos für Pferde.
    Jetzt habe ich herausgefunden dass ein Käufer die Fotos eines Pferdes zum Weiterverkauf nutzt.
    Der Käufer hat sich die Fotos Fotos entweder über die Anzeige herunter geladen oder von meiner Freundin als Whatsapp Nachricht bekommen.

    Habe ich Chancen das mit einem Rechtsanwalt anzugehen bzw, was wäre der gängige Weg in der Sache.
    Eine Rechnung mit doppeltem Honorar habe ich bereits verschickt, die Frist ist aber leider Fruchtlos verstrichen.

    Viele Grüße und Danke

    In meinen AGB habe ich dazu folgendes Stehen:

    Verkaufsfotos sind NUR für den Auftraggeber und nicht übertragbar auf den Käufer des Pferdes
    (für weitere Verkaufsanzeigen).
    Bei Missachtung wird das DOPPELTE Honorar + Bearbeitungsgebühr (5 Euro) in Rechnung gestellt !
    Jegliche Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, ist ohne meine vorherige schriftliche Genehmigung, untersagt Zu JEDER Veröffentlichung MUSS ein Belegexemplar an meine Postadresse oder bei
    Internetveröffentlichung der Link per Email übermittelt werden !

  2. #2

    Standard AW: Pferdeverkaufsfotos, der Käufer nutzt die Fotos weiter.

    Einfach einen Rechtsanwalt fragen.

    Die große Frage wird sein, ob der Rechnungsbetrag trotz doppeltem Honorar hoch genug ist, dass sich der Aufwand lohnt. Ich würde in jedem Fall zuerst versuchen, einen direkten Kontakt herzustellen. Wenn der verweigert wird und der Rechnungsbetrag entsprechend ist, würde ich einen Anwalt konsultieren.
    Grüße Thomas

    www.thomasmadel.de

  3. #3
    Free-Member
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    Standard AW: Pferdeverkaufsfotos, der Käufer nutzt die Fotos weiter.

    Also ich denke mit deinen AGBs kannst Du höchstens deine Bekannte belangen, falls sie die Bilder quasi mit verkauft hat.
    Der Dritte im Bunde, also der Pferde Käufer, der nun die Bilder unrechtmäßig verwendet, hat deine AGBs nie akzeptiert. Vermutlich auch nie zu Gesicht bekommen.
    Den kannst Du also nur belangen, dass er die Bilder unrechtmäßig verwendet. Aber mit deine AGBs und doppeltem Honorar usw. kannst Du den nicht beeindrucken.
    Das wäre also schon ein Fall, der zumindest Abmahnungwürdig ist. Also durch aus was für einen Rechtsanwalt.

    Zumindst würde ich das so, nach Deiner Erklärung, interpretieren.

  4. #4
    Free-Member Avatar von cemetery
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    Standard AW: Pferdeverkaufsfotos, der Käufer nutzt die Fotos weiter.

    Ich denke auch dass die AGB hier zu vernachlässigen sind da er diese nie akzeptiert hat. Was aber auf jeden Fall bleibt ist die Urheberrechtsverletzung und da könnte man die Forderung unter anderem entsprechend § 97 (2) UrhG bemessen. Der Gang zum Rechtsanwalt wäre sicher der richtige Weg aber wie Thomas schon sagte wird die Kernfrage sein ob es sich dann noch lohnt.

  5. #5
    Free-Member
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    Standard AW: Pferdeverkaufsfotos, der Käufer nutzt die Fotos weiter.
    Thread-Eröffner

    Hallo, Die AGB´s waren auf meiner Internetseite einsehbar, weil die Adresse zur Seite ist im Logo auf dem Foto mit abgebildet.

  6. #6
    ehemaliger Benutzer
    Gast

    Standard AW: Pferdeverkaufsfotos, der Käufer nutzt die Fotos weiter.

    An wen hast du denn die Rechnung verschickt? Sollte es die 3te beteiligte Person sein, könnte man den kurzen Weg wählen und da anrufen.
    Nett, freundlich aber bestimmt auf die Urheberverletzung hinweisen und eine Lösungsmöglichkeit anbieten.

    Sollte es zu keiner Einigung kommen, kann man tatsächlich den Weg zum RA wählen und abmahnen und eine Unterlassungserklärung verlangen. (Ist der 3te damit einverstanden und unterschreibt diese zahlt er auch alle Kosten - legt er Einspruch ein, geht's u.U. vor Gericht.) Im Endeffekt gehst du aber beim RA erstmal in Vorleistung.

    Von daher mein Weg, ich ruf da immer an und zeige auch eventuelle Konsequenzen, versuche aber eher mein Gegenüber nicht zu verkraulen, sondern so eine Lösung zu finden, dass er am Ende vielleicht auch ein zukünftiger Kunde wird.

    Was die AGB's angeht, halten die wenigsten vor Gericht stand....

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