Ich habe nie gezielt gesucht, kenne jedoch zumindest diesen Fall:
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Allzu sicher sein sollte man sich daher nicht.
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Allzu sicher sein sollte man sich daher nicht.
Das Schlimme an Halbwissen ist, wenn es mit solcher Vehemenz vorgetragen wird. Deine Aussagen sind allesamt kurz und knapp zusammengefasst: Falsch.
Du hast Recht, was die Nämlichkeitsbescheinigung angeht. Aber kennst Du auch alle Voraussetzungen? Bei der Vereinfachten Nämlichkeitsbescheinigung ist der Nachweiszweck nicht, dass man die Kamera schon bei der Ausreise hatte. Sondern es wird bescheinigt, dass die Kamera bereits korrekt in der EU versteuert ist.
Und genau dafür darf sich der Zoll bei Ausstellung eben dieser Bescheinigung Nachweise vorlegen lassen. Mir ist klar, dass jetzt der Einwand kommt: "Hab ich noch nie erlebt" , "Mein Kumpel hat es noch nie erlebt" , "Passiert sowieso nicht". Und so weiter. Man sollte sich aber einfach darüber im Klaren sein, dass ein fauler bzw. untermotivierter Zöllner, der seinen Job nicht richtig macht, kein Maßstab für alle Zöllner ist. Es gibt immer einen, der vielleicht Zollobersekretär werden will und beim Chef ein bisschen Leistung zeigen muss ;-)
Im Klartext: Ein solcher unversteuerter Grauimport kann bei der Wiedereinreise zum Bumerang werden. Wer dumm und dreist genug ist, sich für eine solche Kamera auch noch eine Nämlichkeitsbescheinigung bei der Ausreise zu holen ;-) Viel Glück. Irgendwann fragt einmal ein Zöllner nach und dann ist an der Stelle Feierabend und die EC-Karte macht Überstunden. Die Nämlichkeitsbescheinigung gibt's aber dann trotzdem, soviel Trost darf schon sein.
Du kennst aber schon den entscheidenden Haken, was das Thema Glauben und Einfuhrabgaben angeht?
Machen wir das mal als eine Art Spiel: Wer ist denn nach deutschem Steuerrecht Schuldner der Einfuhrabgaben, also Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll?
Wenn Du das rausfindest, findest Du auch den Grund, warum der Glaube in der Kirche besser aufgehoben ist als bei der Ware, die aus einem deutschen Lager heraus versendet wurde.
Viele Grüße
Rudi
Das Schlimme an Halbwissen ist, wenn es mit solcher Vehemenz vorgetragen wird. Deine Aussagen sind allesamt kurz und knapp zusammengefasst: Falsch.
Du hast allein die Nachweispflicht und bist auf Nachfrage verpflichtet, den entsprechenden Nachweis zu erbringen. Wie Du das machst, ist allein Dein Problem. Auch wenn Du die Kamera privat erworben hast. Das muss am Ende nicht mit einer Nachversteuerung ausgehen, wenn Deine Angaben nur halbwegs glaubhaft sind. Bei einer EOS R, die auch noch über die Seriennummer identifizierbar Grauware ist, wird das nicht funktionieren.
Sach mal Rudi, was bist denn du für einer? In der EU kannste kaufen was du willst. Nur wenn du offiziell in Deutschland kaufst, muss da die deutsche Umsatzsteuer drauf sein und ausschließlich diese kann abgerechnet werden (aber nur falls Ust.-Nr. vorhanden). Wenn du in der EU, also außerhalb Deutschlands, einkaufst, kann zwar Ust. drauf sein, kannst sie aber nicht abführen. Das geht nur im Land des Verkaufs, und mit dem hast du normalerweise nichts zu tun. Da muss also der Händler dahinter stecken. Außer du lässt sie vorher rausrechen, dann brauchst du aber ebenfalls eine eigene Umsatzsteuernummer. Alles andere ist doch ziemlicher Quatsch. Was geht es uns an, ob irgendwo in der EU Ust. auf der Rechnung steht. Davon haben wir überhaupt nichts. Das ist zwar in der Theorie "irgendwie" mehr oder weniger praktisch/unpraktisch, aber im richtigen Leben voll daneben. Und wer aus der EU ausreist und seine Kamera dabei angibt, der soll mir mal zeigen, wer da wann recht hat. Es ist vollkommen egal, ob die Kamera in Irland, USA, China oder sonstwo gekauft wurde.
Ich kaufe übrigens in Deutschland ein, weil ich die Ust. absetzen kann.
Das ist doppelt falsch. Wenn Du Nicht-Unionswaren in der Union kaufst, für diese vom nicht in der Union ansässigen Verkäufer jedoch noch keine korrekten Abgaben geleistet wurden, dann bist Du als Käufer Zollschuldner, und zwar nicht in dem Land, in dem die Ware die Union erreicht hat, sondern im Zielland.
Bei diesen China-Händler-Lagern in der Union gilt in der Regel, dass der Käufer "vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass eine zollrechtliche Verpflichtung nicht erfüllt war".
Das geht übrigens aus meinen obigen Links hervor.
Siehe auch: https://www.dforum.net/showthread.ph...nd-Frankreich/
Das sind echte Probleme, gut das ich sie nicht habe.
Beschäftigt euch mal besser mit den richtigen Problemen des Lebens.
Manchmal finde ich das richtig schade, was in diesem Forum gerade passiert.
Diese ewige Nörgelei, ich habe Recht, nein, ich habe Recht, empfinde ich echt schlimm.
Dirk sollte eine Anfrage beim Zoll für permanente Unterstützung anregen.
Wer der Meinung ist, in Deutschland etwas zu kaufen, der macht das und wer nicht, der kauft im Ausland.
Ist wohl auch nicht der richtige Ansatz. Fakt ist, als Gebrauchtwarenkäufer bin ich latent in Gefahr beim Zoll Ärger zu bekommen (ich verwende locker 50% Gebrauchtware, die wenigsten Rechnungen habe ich). Ich habe beim alten CPS mal angeregt die registrierte Liste als PDF zu Verfügung zu stellen. Beim neuen CPS geht dies nun ganz einfach da nun alles in einer Seite angezeigt wird (Print to PDF im Browser).
Diese drucke ich aus und nehme dies mit. Das ist zwar kein Beleg dafür dass jeweils auch immer Steuern abgeführt wurden, aber dies belegt zumindest den Besitz vor Antritt der Reise.